Drucksache 18 / 19 960 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 17. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) zum Thema: Der Pensionär – das unbekannte Wesen und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19960 vom 17. Juni 2019 über Der Pensionär – das unbekannte Wesen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat die Angebote zur Weiterbeschäftigung von Lehrkräften im Pensions- bzw. Rentenalter bekannt? 2. Ist es Ziel dieser Angebote, möglichst viele Lehrkräfte zur Tätigkeit über den Eintritt des Renten- bzw. Pensionsalters zu motivieren? 3. Wenn ja, hält der Senat das Bewerbungsverfahren, gerade bei der fortgesetzten Tätigkeit an der Stammschule, in Sachen „Formalien“ für angemessen? Zu 1. bis 3.: Mit dem Angebot zur Weiterbeschäftigung von Lehrkräften auch über die Altersgrenze hinaus verfolgt der Senat das Ziel, die während des Berufslebens gewonnenen Kompetenzen auch weiter hin nutzbar zu machen. Die Formalitäten werden auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. 2 4. Was versteht der Senat dabei insbesondere unter den „notwendigen Unterlagen und Formularen“, die einzureichen sind? Zu 4.: Die notwendigen Unterlagen und Formulare variieren je nach Grundlage für die Beschäftigung: a) Bei der Dienstzeitverlängerung einer im Beamtenverhältnis beschäftigten Lehrkraft und der ununterbrochenen Weiterbeschäftigung einer tarifbeschäftigten Lehrkraft über die Altersgrenze hinaus genügt ein formloser Antrag. Die vollständige Personalakte bleibt in der Personalstelle und wird dort weitergeführt. b) In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Neueinstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft. Bei im Ruhestand befindlichen Beamten ändert sich zudem das Rechtsverhältnis während der Beschäftigung. Es muss eine völlig neue Personalakte angelegt werden, weil sich die Beamtenpersonalakte beim Landesverwaltungsamt befindet. Bei zuvor Tarifbeschäftigten müssen die vorhandenen Personalaktendaten wegen möglicher Veränderungen seit Renteneintritt aktualisiert werden. Es ist daher unverzichtbar, ein Mindestmaß der vielfältigen bei einer erstmaligen Einstellung notwendigen Unterlagen in aktualisierter Form ggf. erneut einzureichen. 5. Hält der Senat es insbesondere für zielführend, wenn Lehrkräfte nach Jahrzehnten erfolgreicher Arbeit an ihrer Stammschule Nachweise ihrer grundsätzlichen pädagogischen Qualifikation (Studium) oder zur aktuellen Leistungsbewertung vorzulegen haben? Zu 5.: Die Nachweise werden für eine korrekte Eingruppierungsentscheidung benötigt und sind bei einer neuen Einstellung nach Beginn des Ruhestands bzw. des Renteneintritts erforderlich, wenn sie sich noch nicht in der Personalakte befinden oder die Akte bereits an das Landesverwaltungsamt abgegeben wurde. 6. Warum reicht bei dieser Gruppe bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ein formloser Antrag, da die Personalakten vollumfänglich vorliegen? Zu 6.: Ein formloser Antrag genügt bei Beschäftigten, die sich aus einem aktiven Dienstoder Arbeitsverhältnis um eine Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus bemühen. Wenn sich Beamte bereits im Ruhestand befinden, liegt der Personalstelle die Personalakte nicht mehr vor, weil sie zwecks Zahlung der Versorgungsbezüge zur Weiterführung an das Landesverwaltungsamt abgegeben wurde und es muss eine komplett neue Personalakte angelegt werden. Außerdem müssen bei einer Neueinstellung nach einer Unterbrechung der Beschäftigung die erforderlichen Personalaktendaten wegen der möglichen zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen aktualisiert werden. 3 7. Warum müssen Lehrkräfte, die sich aus einem laufenden Beschäftigungsverhältnis an einer Schule um eine Weiterarbeit als Pensionär bemühen, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen? Zu 7.: Lehrkräfte, die aus einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis über die Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt werden, müssen kein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Dies ist nur bei einer neuen Einstellung nach einer Unterbrechungszeit erforderlich, weil der Arbeitgeber nur bei aktiven Beschäftigten im Fall von Straf- oder Ermittlungsverfahren eine Mitteilung in Strafsachen (MiStra) von der Staats- oder Amtsanwaltschaft erhält. 8. Warum müssen bei PKB-Stellen die notwendigen Unterlagen und Formulare erneut vorgelegt werden, nur weil die Personalakte bereits an das Landesverwaltungsamt übermittelt wurde? Werden diese Akten dort unverzüglich geschreddert bzw. gelöscht oder woran scheitert eine Einsichtnahme bzw. Rückübermittlung? Zu 8.: Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) werden durch Schulleitungen geschlossen. Diese haben keine Einsichtsrechte in Personalakten und haben daher keine Möglichkeit zu beurteilen, welche aktuellen Unterlagen vorhanden sind bzw. welche der Aktualisierung bedürfen. 9. Um welchen Zeitraum verzögert im Durchschnitt die Beteiligung der Beschäftigtenvertretung bei der Weiterbeschäftigung von bewährten Kolleginnen und Kollegen in jedem Einzelfall den Abschluss das Verfahren und damit deren weiterer Einsatz in der Schule? Zu 9.: Die Fristen für die Beteiligung der Gremien sind gesetzlich festgesetzt, auch wenn alle Beteiligten bemüht sind, diese Fristen nicht immer auszuschöpfen. Formal sind folgende Fristen zu berücksichtigen: Personalrat: gemäß § 79 Abs. 2 Satz 3 PersVG (2 Wochen) Frauenvertretung: gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 LGG (14 Kalendertage) Schwerbehindertenvertretung: SbV gemäß analoger Anwendung des PersVG (2 Wochen) 10. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das Programm mit weniger Bürokratie mehr Erfolg hätte? 4 Zu 10.: Nein, es gibt vielfältige andere Gründe, warum sich nur ein kleiner Teil der Lehrkräfte entschließt, über den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand hinaus als Lehrkraft tätig sein zu wollen. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie