Drucksache 18 / 19 969 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 18. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) zum Thema: Altenhilfe nach § 71 SGB XII – Sachstand und Planungen auf Landes- und Bezirksebene und Antwort vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19969 vom 18. Juni 2019 über Altenhilfe nach § 71 SGB XII – Sachstand und Planungen auf Landes- und Bezirksebene ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Zuständigkeit für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die Zuständigkeit für Seniorenpolitik hingegen bei der Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales. Inwiefern gibt es eine Kooperation beider Senatsverwaltungen und wo liegen die Schnittstellen bzw. wo die Abgrenzungen? Zu 1.: Die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erfolgt im direkten fachlichen Austausch auf Arbeitsebene, im Rahmen des Handlungsfeldes 7 des 80plus- Rahmenstrategie des Landes, bei der neuen Konzeptionierung der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik wie auch in der gemeinsamen Verantwortung für die vierteljährlich tagende Arbeitsgruppe „Seniorenpolitik und Altenhilfe“ mit den Bezirken. In Abgrenzung dazu werden Leistungen der Altenhilfe, die dazu beitragen sollen, Schwierigkeiten , die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern (§ 71 SGB XII Abs. 1 Satz 2), von den Bezirken gewährt und gestaltet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gibt hier im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Grundsatzangelegenheiten der Altenhilfe Impulse zur Ausgestaltung dieser in der Hoheit der Bezirke liegende Aufgabe, zuletzt durch Unterstützung der Einrichtung von Altenhilfe- und Geriatriekoordinationsstellen und durch die Förderung der Gerontopsychiatrisch- Geriatrischen Verbünde (GGV). Die Sicherstellung der Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege nach § 71 SGB XII Abs. 2 Nr. 3 ist ebenfalls eine abgegrenzte Aufgabe, die in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegt. - 2 - 2 2. Welche Bedeutung misst der Senat der gesetzlich geregelten Altenhilfe nach § 71 SGB XII - auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung Berlins - bei? Zu 2.: Der Senat misst der Gestaltung einer aktiven Altenhilfepolitik in der Stadt hohe Bedeutung bei. Durch die in der Antwort zu Frage 1. erwähnten Altenhilfe- und Geriatriekoordinationsstellen beginnt derzeit in den Bezirken ein Abwägungsprozess, inwieweit die derzeitigen Leistungen der Altenhilfe in den Bezirken dem Teilhabe- und Selbstbestimmungsgedanken des § 71 SGB XII Abs. 1 Satz 2 entsprechen und inwieweit sie den Bedürfnissen der Älteren vor dem Hintergrund eines sich verändernden Altersbildes entsprechen, das ebenfalls Teil der demografischen Entwicklung ist. 3. Wie hat sich die Stellenausstattung auf Senats- und Bezirksebene seit 2010 bis heute entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken). Zu 3.: Auf Senatsebene ist in den Jahren 2010 bis 2019 ein Stellenanteil den Grundsatzangelegenheiten der Altenhilfe nach § 71 SGB XII zugeordnet. Aktuell sind diese Stellenanteile bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung verortet. Die folgende Übersicht über die Stellenentwicklung Bezirke basiert auf den Rückmeldungen der Bezirke. Die Bezirke Mitte und Spandau weisen hier die Altenhilfekoordinationsstellen aus. Bei den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ist in den Angaben die Anzahl bezirklicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Seniorenfreizeitstätten enthalten, für die Bezirke Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf und Treptow -Köpenick ist davon auszugehen. Die entsprechenden Erläuterungen der Bezirke sind in der darauf folgenden Übersicht dokumentiert . Stellenentwicklung Bezirke, Vollzeitäquivalente (VZÄ) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Charlottenburg- Wilmersdorf 14,8 7,3 Friedrichshain-Kreuzberg 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 Lichtenberg 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Marzahn-Hellersdorf 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 Mitte 1 Neukölln 4,25 Pankow 12 11 11 11 11 11 11 11 13 13 Reinickendorf 8 Spandau 1 Steglitz-Zehlendorf 13,5 15,2 Tempelhof-Schöneberg 16 16 12 12 12 12 13 13 Treptow-Köpenick 13,2 13,2 13,2 13,2 13,2 13,2 13,7 14,2 14,9 15,9 - 3 - 3 Bezirk Erläuterungen Charlottenburg-Wilmersdorf Bei den Leistungen gemäß § 71 handelt es sich nicht um Pflichtleistungen, die erbracht werden müssen. Demzufolge war dieser Bereich von den erforderlichen Personaleinsparungsvorgaben betroffen. Die Personaleinsparungen in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden durch Reduzierung im Zeitraum von 2010 bis heute, von ehemals 14,8 VZÄ, um 7,5 auf 7,3 VZÄ heute, erbracht. Friedrichshain-Kreuzberg Leitungsstelle für die Teilbereiche Zuwendung, Ehrenamt, Kultur, Begegnungsstätten und Personal für bezirkliche Begegnungsstätten ab 2013 plus 30 Std. Zuwendung Sachbearbeitung Lichtenberg Ehrenamtskoordination und Altenhilfekoordination Marzahn-Hellersdorf (ohne Erläuterung) Mitte In Mitte ist die Stelle der Altenhilfekoordination seit dem 08.02.2019 besetzt. Neukölln bezüglich der Stellenausstattung für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII wurden im Seniorenservice 2 Sozialarbeiter- sowie eine Gruppenleiterstelle eingerichtet. In der Seniorenberatung des HVD konnten im genannten Zeitraum 2 ¼ (durch das Bezirksamt finanzierte) Beraterstellen eingerichtet werden. Pankow (ohne Erläuterung) Reinickendorf Im Bereich der Seniorenfreizeitstätten / Aussiedlerberatungsstelle werden nach wie vor vier Altenpflegerinnen sowie zwei Verwaltungsangestellte jeweils in Vollzeit beschäftigt . Unterstützt werden diese von aktuell 35 ehrenamtlich tätigen Menschen. In der Geschäftsstelle des Fachbereichs „Senioren" wurden zwei Verwaltungsstellen neu besetzt, wodurch die Veranstaltung von Konzerten im bezirkseigenen Ernst-Reuter-Saal wieder möglich wurde. Spandau Im Bezirk Spandau, Amt für Soziales, wurde im Jahr 2017 die Stelle eines/einer Altenhilfekoordinators/-koordinatorin aus Personalmitteln im Rahmen der dauerhaften Zuweisung durch die „AG Wachsende Stadt“ (Richtlinien Regierungspolitik ) realisiert. Steglitz-Zehlendorf Im Vergleich zu 2010 wurden Im letzten Jahr 1,75 Stellen neu geschaffen. Hierzu gehörte auch die der Altenhilfekoordination . Insgesamt sind im Bezirk jetzt 17 Mitarbeiter/innen mit 15,2 Vollzeitäquivalenten im Bereich der Altenhilfe beschäftigt . - 4 - 4 Bezirk Erläuterungen Tempelhof-Schöneberg Für die Jahre 2010-2011 sind keine Angaben möglich, da die Seniorenarbeit nicht dem Sozialamt zugehörig war. seit 2018: 1 VZÄ für Altenhilfeplanung und Gruppenleitung 4 VZÄ für SB Seniorenarbeit 8 VZÄ für Leiter/innen Seniorenfreizeitstätten Gesamt: 13 VZÄ Treptow-Köpenick Im Zuge der Mittelzuweisung durch die AG Ressourcensteuerung sind Mittel in Höhe von 69.440 € für die Schaffung einer Aufgabe Koordination Altenhilfe dem Amt für Soziales zugewiesen worden. Die Aufgabe wird derzeit neu eingerichtet. 4. Welche Konzepte, mit welchen wesentlichen Zielen und welchen konkreten Maßnahmen gibt es auf Landesebene und in den 12 Berliner Bezirken? Wie gestaltet sich die Koordination? Zu 4.: Wie in der Antwort zu Frage 1. skizziert und in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18910 näher ausgeführt, liegt der Fokus des Senats bei der Umsetzung des § 71 SGB XII neben der Stärkung der bestehenden Unterstützungsstrukturen auf der Initiierung und Einrichtung von Altenhilfe- und Geriatriekoordinationsstellen in den Bezirken und ihre Verzahnung mit den Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbünden. Gleichzeitig organisieren die Bezirke neben dem Betrieb von Seniorenfreizeitstätten bzw. Kiezklubs und bezirklichen Stadtteilzentren, ein breites Angebot an kulturellen, Informations- und Bildungsveranstaltungen , Bewegungsangeboten, Beratungsangeboten und Angeboten für Geselligkeit , zur Gestaltung der Freizeit und für politisches Engagement für Ältere. Zusätzlich organisieren die Bezirke die ehrenamtlichen Gratulationsdienste und Besuchsdienste. Die Darstellung der bezirklichen Konzepte ist höchst unterschiedlich. In der Zusammenschau der bestehenden Konzepte lassen sich folgende Ziele identifizieren: gutes Älterwerden ermöglichen; Orientierung an einem modernen Altersbild; gesundheitliche und soziale Chancengleichheit fördern; Bevölkerungsentwicklungen frühzeitig im Blick haben; Bedarfsstrukturen unter Berücksichtigung von Sozialraumorientierung definieren; ressortübergreifende Strukturen verstetigen und Vernetzung fördern; Digitalisierung nutzen; Mobilität /Barrierefreiheit fördern. In folgenden Handlungsfeldern werden Maßnahmen definiert: Versorgung/Pflege; Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe; Soziale Kontakte/Intergenerationelle Kommunikation; Wohnen /Wohnumfeld und Infrastruktur; Kultur/Bildung/Freizeit; Partizipation/Ehrenamt und Teilhabe; Gesundheitsförderung und Prävention; Schutzräumen für dementiell erkrankte Menschen; Digitalisierung; LSBTI*. Die vorhandenen Konzepte stehen damit grundsätzlich im Einklang mit dem 7. Altenbericht und orientieren sich größtenteils an den seniorenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin. - 5 - 5 Im Zuge der Etablierung der Altenhilfe- bzw. Geriatriekoordinationsstellen planen die meisten Bezirke, die bestehenden Konzepte zu aktualisieren bzw. schriftliche Konzepte zu erstellen . Ein Teil der Bezirke plant zu diesem Zweck Bedarfserhebungen. Die Koordination sowohl zwischen den Bezirken als auch zwischen den Bezirken und dem Senat erfolgt in den in den Antworten zu Frage 1. und Frage 5. erwähnten Arbeitsgruppen. 5. Der § 71 SGB XII ist Grundlage für die Altenpolitik sowohl auf Senats-, als auch auf Bezirksebene. Gibt es eine Zusammenarbeit beider Ebenen? Falls ja, wie sieht diese im Detail aus? Falls nein, warum nicht und was ist mit welchem Zeitplan vorgesehen? Zu 5.: Neben direkten Gesprächen der Fachebenen stimmen sich der Senat und die Bezirke auf vierteljährlichen Treffen der Arbeitsgruppe „Seniorenpolitik und Altenhilfe“ über Themen aus diesen beiden Bereichen ab. Das Gremium wird seit der Ressorttrennung von Gesundheit und Soziales im jährlichen Wechsel durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung koordiniert. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nimmt beratend an den Treffen der bezirklichen Altenhilfekoordinatorinnen und –koordinatoren teil, die seit dem Jahr 2019 regelmäßig stattfinden. 6. In welchem Umfang und wofür wurden die für 2018 und 2019 veranschlagten Haushaltsmittel im Rahmen der Altenhilfe nach 71 SGB XII bisher abgerufen? (Bitte sowohl für die Senats-, als auch die Bezirksebene angeben). Zu 6.: Auf Senatsebene wurden keine Haushaltsmittel für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII veranschlagt . Die Angaben der Bezirke auf Anfrage nach der Verwendung der veranschlagten Haushaltsmittel beziehen sich größtenteils auf die Verwendung der der Mittel aus Haushaltstitel 67141. Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf verweisen außerdem auf die Verwendung der Haushaltsmittel zur Einrichtung von Altenhilfekoordinationsstellen. Charlottenburg-Wilmersdorf Die Stelle der Altenhilfe- und Geriatriekoordination wurde in 2019 erfolgreich besetzt. Friedrichshain-Kreuzberg Haushaltsmittel für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII wurden im Amt für Soziales zur Einrichtung der Stelle einer bezirklichen Altenhilfekoordination eingeplant, aber bisher noch nicht abgerufen. Die Stelle soll noch in 2019 ausgeschrieben und besetzt werden. Im Titel 67141 wurden in 2018 38.484,38 € von veranschlagten 40.000,00 € für Mittel für die Seniorenvertretung Mittel für kulturelle Veranstaltungen (z.B. jahreszeitliche /thematische Feste/Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen, Dampferfahrten, Konzerte) in den Begeg- - 6 - 6 nungsstätten und an anderen Veranstaltungsorten teilweise in Form von Kooperationsveranstaltungen mit anderen Trägern/Netzwerken. ausgegeben. Die Planungen für 2019 sind ähnlich. Lichtenberg Im Jahr 2018 wurden für die Buchungsstelle „Altenhilfe nach dem SGB XII“ (3930/67141) Mittel in Höhe von 32.618,00 € ausgegeben und im Jahr 2019 wurden bisher 5.855,36 € ausgegeben. Weitere Ausgaben in Höhe von 13.087,86 € sind für 2019 bereits festgelegt. Die Mittel wurden ausgegeben für diverse Tanzveranstaltungen , Osterfeste, Sommerfeste, Herbstfeste, Weihnachtsfeiern , Fachtage, finanzielle Unterstützung für Projektfahrten und Fachtage. Marzahn-Hellersdorf 2018 – 34.861,35 € 2019 – 16.723,02 € (per 24.06.2019) Zusammengefasst wurden die Mittel wie folgt verausgabt : Musik am Nachmittag, Seniorennachmittage mit Künstlern, Senioren-Kino-Brunch, Sängerfest, Literaturfrühstück , Tanz, Fasching, Kulturkaffee, Montagstreff, Kulturveranstaltungen zum Weihnachtsfest, Zahlungen an die Künstlersozialkasse Mitte Buchungsstelle: 3911/67141 2018 6.691,94 2019 3.131,86 Bemerkung: Kosten für die Hinterlegung von Haustürschlüsseln bei Hausnotrufanlagen Buchungsstelle: 3930/67141 2018 1.173,27 2019 1.266,83 Bemerkung: Ausgaben für die Unterstützung der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretung Neukölln für 2018 wurden insgesamt 27.469,42 € und für 2019 bisher 18.014,50 € (noch keine abschließende Aussage möglich) an Haushaltsmitteln abgerufen . Die Ausgaben wurden für die in jedem Jahr stattfindenden Bälle (Neujahrs- und Sommerball) für die Neuköllner Seniorinnen und Senioren verwendet. Die Organisation erfolgt durch den Seniorenservice - 7 - 7 Pankow "IST – Ausgaben 31.12.2018": 191.082,54 € "IST-Ausgaben 31.05.2019": 40.389,44 € Reinickendorf Ab 01.08.2019 wird der Bezirk den Bereich Konzeptionelle Angelegenheiten der Geriatrie/ Gerontopsychiatrie/ Seniorengesundheit besetzt haben. Die für Seniorenarbeit/Altenhilfe zur Verfügung stehenden Mittel werden insbesondere für Tanzveranstaltungen , Seniorenreisen, Sommerfeste, Kulturtage, und Seniorenkonzerte aufgewandt. Spandau Die veranschlagten Haushaltsmittel des Fachbereich 2 (Senioren) für 2018 und 2019 (insgesamt ca. 60.000€) werden mit Ende 2019 vollständig abgerufen sein. Dank der Mittel konnten in den Senioreneinrichtungen diverse Ausstattungen erneuert werden. Das beinhaltet den Neukauf von Deko-Artikeln wie neue Tischdecken bis zur neuen Bestuhlung, Tischen und Schränken. Steglitz-Zehlendorf Im Jahr 2018 wurden insgesamt 59.275,99 € für Altenhilfe ausgegeben. Für das laufende Jahr wurden 90.000 € angesetzt. Hiervon sind bereits 82.000 € festgesetzt. Angeordnet wurden bislang 32.082,26 €. Tempelhof-Schöneberg 2018: 80.000 € 2019: 40.000 € von ca. 80.000 € (abhängig von den Einnahmen ) Für kulturelle Veranstaltungen und Informationsveranstaltung , Ausflug für Grundsicherungsempfänger, Seniorenmesse . Der jährliche Zuschuss für die Seniorenvertretung beträgt in 2018 und 2019: 4.900 €. Treptow-Köpenick In 2018 und 2019 sind jeweils Haushaltsmittel in Höhe von 155.000 € für die Altenhilfe veranschlagt worden. In 2018 wurden 135.829,04 Euro verausgabt; hieraus wurden Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches Engagement und die Beschäftigung in Kiezklubs, Veranstaltungen in den Kiezklubs, Tageserholungsfahrten für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen , Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren außerhalb der Kiezklubs und Dankeschönveranstaltungen für Ehrenamtliche finanziert. Im Jahr 2019 sind zum Stand 21. Juni 2019 41.345,95 Euro für vergleichbare Zwecke abgerufen worden. - 8 - 8 7. Hat es in der Vergangenheit Beschwerden vonseiten der Bezirke über die ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gegeben? Falls ja, wie viele und was waren jeweils die Inhalte? Zu 7.: Außer im Bezirk Pankow sind keine Beschwerden über die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII bekannt. Der Bezirk Pankow berichtet, es habe Beschwerden gegeben, Statistiken oder Aufzeichnungen seien dazu aber nicht geführt worden. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg merkt an, von einer weiteren Bewilligung von Mitteln, ggf. auch deren Aufstockung, könne die Altenhilfeplanung jedoch deutlich profitieren. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sieht den Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln, auch für Regelfinanzierungen, im Bereich der Altenhilfe. Gemeinsam mit der Altenhilfe-/Geriatrie-Koordinatorin des Bezirkes sollen Bedarfe genauer eruiert werden, um anschließend konzeptionell darauf reagieren zu können. Deklarierte Beschwerden sind jedoch auch hier nicht bekannt. 8. Inwiefern stimmt der Senat der Aussage zu, dass durch mehr Investitionen in die Altenhilfe Mehrkosten im Gesundheits- und Pflegebereich eingespart werden könnten und welche konkreten Ansätze gibt es zur Umsetzung ? Zu 8.: Der Senat teilt die Auffassung, dass Prävention und Gesundheitsförderung auch im Alter zu einem langen Erhalt von Lebensqualität sowie zur Vermeidung von Krankheiten beitragen . Deshalb unterstützt der Senat das Ziel „Selbständigkeit und Lebensqualität im Alter erhalten“ der Landesgesundheitskonferenz mit den Unterzielen, Strategien und Maßnahmen der sozialraumorientierten Gesundheitsförderung und sozialen Teilhabe auszubauen, Maßnahmen der Bewegungsförderung zu intensivieren und ältere Menschen zu motivieren und zu fördern, sich regelmäßig zu bewegen und die gesellschaftliche Teilhabe psychisch kranker, älterer Menschen und ihrer Angehörigen zu fördern und adäquate Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln. Bei der Konkretisierung und Umsetzung werden die Querschnittsthemen Gesundheitliche Chancengleichheit einschließlich der Situation älterer Migrantinnen und Migranten sowie Gender Mainstreaming berücksichtigt. Die im Strategiepapier der Landesgesundheitskonferenz Berlin dazu entwickelten Maßnahmen haben zu einem großen Teil Eingang in die Altenhilfemaßnahmen der Bezirke gefunden. 9. Wie viele Menschen in Berlin nehmen seit 2010 die rechtlichen Möglichkeiten der Altenhilfe nach § 71 SGB XII in Anspruch? (Bitte jährlich nach Hilfeart und Geschlecht aufschlüsseln). Zu 9.: Statistiken für die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 71 SGB XII sind für die Besucherinnen und Besucher der bezirklichen Senioreneinrichtungen (Seniorenfreizeitstätten, Kiezklubs) und für Leistungen außerhalb von bezirklichen Senioreneinrichtungen, für die Seniorenspezifische Beratung und Betreuung und für Neukölln auch für die offene Sprechstunde der Seniorenberatung verfügbar. Demnach liegen die durchschnittlichen jährlichen Besucherinnen- und Besucherzahlen von bezirklichen Senioreneinrichtungen in den fünf Bezirken, die hier Zahlen gemeldet haben, bei ca. 160.000 Besucherinnen und Besuchern jährlich. - 9 - 9 Für den Bezirk Spandau liegt hier für die Jahre 2011-2018 eine Erfassung nach Geschlecht vor, demnach 24 Prozent der Besucherinnen und Besucher männlich und 76 Prozent weiblich sind. Angebote außerhalb von bezirklichen Senioreneinrichtungen werden nach Angaben von vier Bezirken in unterschiedlichem Ausmaß wahrgenommen, im Durchschnitt der vier Bezirke nehmen pro Bezirk ca. 14.000 Menschen jährlich diese Angebote wahr. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird das Geschlechterverhältnis bei der Inanspruchnahme aller bisher genannten Leistungen auf 2/3 Frauen zu 1/3 Männer geschätzt. Im Bezirk Charlottenburg wurden in den Jahren 2010-2018 jährlich durchschnittlich 1.035 Termine für Seniorenspezifische Beratung und Betreuung durchgeführt, in Neukölln 1.188 Termine. In der offenen Sprechstunde der Seniorenberatung in Neukölln wurden 2014- 2018 im jährlichen Durchschnitt 995 Menschen betreut. Die Beratung erfolgt neben den seniorenspezifischen Themen auch zu sozialrechtlichen Angelegenheiten und Wohnungsproblematiken . Seniorenbezogene Angebote der Bezirke in SeniorenFreizeitstätten Charlottenburg - Wilmersdorf Lichtenberg Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Treptow- Köpenick 2010 116.290 143.792 176.790 2011 88.420 136.525 136.810 2012 89.491 134.181 133.775 2013 99.279 155.742 139.924 2014 95.599 137.089 141.696 2015 86.542 109.859 144.152 2016 53.289 115.941 152.933 2017 47.423 115.996 149.374 2018 47.038 107.448 209.799 156.334 248.218 Seniorenbezogene Angebote der Bezirke außerhalb der SeniorenFreizeitstätten Charlottenburg - Wilmersdorf Lichtenberg Tempelhof- Schöneberg Treptow- Köpenick 2010 24.955 16.580 33.083 2011 24.103 14.436 29.892 2012 23.017 10.397 31.018 2013 22.121 16.719 28.650 2014 22.151 11.404 28.222 2015 21.338 13.030 27.863 2016 29.029 13.925 26.827 2017 26.508 13.884 29.249 2018 24.706 14.392 28.421 2.356 - 10 - 10 Beratung, Betreuung Seniorinnen und Senioren offene Sprechstunde der Seniorenberatung Charlottenburg - Wilmersdorf Neukölln Neukölln 2010 2.290 767 2011 1.632 756 2012 1.393 1.123 2013 992 1.178 2014 495 1.173 824 2015 335 1.289 886 2016 747 1.361 1.030 2017 813 1.448 1.021 2018 619 1.597 1.212 10. Wie viele Anträge auf Altenhilfe nach § 71 SGB XII wurden seit 2010 gestellt und wie viele davon wurden aus welchen wesentlichen Gründen abgelehnt? (Bitte jährlich nach Geschlecht aufschlüsseln). Zu 10.: Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Tempelhof-Schöneberg und Treptow- Köpenick geben an, dass keine Anträge auf individuellen Leistungen nach § 71 SGB XII gestellt wurden. In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow und Steglitz-Zehlendorf sind keine Anträge bekannt. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg teilt außerdem mit, dass Bedarfe, die im Einzelfall entstanden, über Stiftungs- oder Erbschaftsmittel befriedigt wurden. 11. Soll es künftig einen Landesaltenplan für Berlin, der den Regelungen im Bundesaltenplan entspricht, geben? Falls ja, zu wann und was sollen die Inhalte sein? Falls nein, warum nicht? Zu 11.: Einen Plan entsprechend dem Bundesaltenplan aufzulegen, plant der Senat derzeit nicht. Gegenüber der Gewährung von Zuwendungen für Einzelprojekte wie im Bundesaltenplan legt der Senat derzeit den Schwerpunkt auf die Entwicklung der bezirklichen Altenhilfekoordination und –planung sowie auf die sektorenübergreifende Vernetzung in den Bezirken. 12. Soll es künftig ein Altenhilfestrukturgesetz für das Land Berlin geben? Falls ja, zu wann und was sollen die Inhalte sein? Falls nein, warum nicht? Zu 12.: Derzeit plant der Senat kein Altenhilfestrukturgesetz. Im 7. Altenbericht fordert die Siebte Altenberichtskommission die Bundesregierung auf, die kompetenzrechtlichen Voraussetzungen für ein Leitgesetz zur Stärkung einer Politik für ältere und mit älteren Menschen zu prüfen und zu klären. - 11 - 11 Mit den in der Antwort zu Frage 4. aufgeführten Maßnahmen nimmt der Senat die von der Siebten Altenberichtskommission im Zuge eines solchen Gesetzes empfohlene Stärkung der Verantwortung der Kommunen für Planung und Infrastrukturentwicklung, den Ausbau ihrer Koordinierungsfunktion und die Förderung sektorenübergreifender Strukturen wahr. Berlin, den 04. Juli 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung