Drucksache 18 / 19 974 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 18. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) zum Thema: Spandau: Teiba e.V. III und Antwort vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 974 vom 18.Juni 2019 über Spandau: Teiba e.V. III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er war gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat den Bezirk Berlin-Spandau um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ist Grundlage der Beantwortung. 1. Wann nahmen Spandauer Stadträte als Vertreter des BA Spandau an Veranstaltungen des Teiba Kulturzentrums e.V. teil? (Bitte aufschlüsseln bis 06/2019) Zu 1.: Das Bezirksamt Spandau hat hierzu Fehlanzeige gemeldet. 2. Warum nahmen Bezirksamtsmitglieder an Veranstaltungen eines Vereins teil, der jahrelang in den Berliner Verfassungsschutzberichten auftauchte und aktuell dem Islamismus zugerechnet wird? (Bitte ausführlich begründen) Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie bewertet das Bezirksamt die Gefahrenlage durch Islamisten im Bezirk, vor dem Hintergrund, dass diese an Veranstaltungen eines vom Verfassungsschutz beobachteten und dem Islamismus zuzurechnenden Verein wie dem TKZ teilnehmen/teilnahmen? Zu 3.: Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilte mit, es verfüge hierzu über keine eigenen Erkenntnisse und könne daher keine eigene Bewertung vornehmen. Seite 2 von 2 4. Haben Bezirksamtsmitglieder auch an anderen Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Parteien und/oder Personen teilgenommen, die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich, extremistisch und/oder islamistisch identifiziert wurden? (Bitte konkret aufschlüsseln und Antwort begründen) Zu 4.: Das Bezirksamt Spandau hat hierzu Fehlanzeige gemeldet. 5. Welche Verbindungen bestehen zwischen der TKZ, die dem legalistischen Islamismus zugeordnet wird, und Mitgliedern des Bezirksamtes? (Bitte aufschlüsseln) Zu 5.: Das Bezirksamt Spandau hat hierzu Fehlanzeige gemeldet. 6. Hatten Mitglieder des Bezirksamtes Kenntnis darüber, dass der Vorsitzende des TKZ bereits seit mehreren Jahren an den IGD-Jahreskonferenzen teilnimmt, die, laut Senatsantwort, eine personelle Verbindung des TKZ (Teiba Kulturzentrum e.V.) zur IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. -> jetzt „Deutsche muslimische Gemeinschaft“) belegen? Zu 6.: Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt mit, dies sei bekannt. Die Verbindung wurde bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/16889 (vom 30. Oktober 2018) durch den Senat bestätigt. 7. Hatten Mitglieder des Bezirksamtes Kenntnis darüber, dass aufgrund seiner Verbindungen zur IGD das TKZ dem Spektrum des legalistischen Islamismus zuzurechnen ist? Zu 7.: Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt mit, dies sei bekannt. Die Einschätzung wurde dem Abgeordnetenhaus bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/16889 (vom 30. Oktober 2018) durch den Senat bestätigt. 8. Hat das Bezirksamt Spandau Kenntnis darüber, dass es regelmäßige Verfassungsschutzberichte des Landes Berlin gibt? 8.1. Falls ja – inwieweit werden diese durch das Bezirksamt in Bezug auf den Bezirk ausgewertet? 8.2. Falls nein – warum nicht? Zu 8.: Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt mit, die Verfassungsschutzberichte seien dem Bezirksamt Spandau von Berlin bekannt. Durch den überbezirklichen Aktions- /Handlungsraum bewerten die Bezirksstadträte die Berichte anhand der Zuständigkeit und anhand eines lokalen Bezuges. Berlin, den 01. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport