Drucksache 18 / 19 977 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) zum Thema: Saubere Stadt – Saubere Bezirke und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19977 vom 12. Juni 2019 über Saubere Stadt – Saubere Bezirke ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel der von der rot-rot-grünen Koalition bereitgestellten "Saubere Stadt" Mittel wurden in den Jahren 2018 und 2019 bisher den Bezirken zur Verfügung gestellt? (Bitte nach Jahr und einzeln nach Bezirken mit Begründung bzw. Erklärung des Verteilungsschlüssels) Zu 1.: Die im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel wurden durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Haushaltsjahr 2018 zunächst den fünf schwerpunktmäßig am meisten von illegalem Sperrmüll betroffenen Bezirken angeboten. Die Festlegung der anteiligen Mittel je Bezirk an dem bestehenden Ansatz ist auf der Basis der für das Jahr 2017 bei den Berliner Stadtreinigungsbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts (BSR) erfassten Mengen zu den bezirklichen illegalen Sperrmüllablagerungen erfolgt. Anschließend sind verbleibende bzw. nicht verausgabte Mittel den übrigen Bezirken zur Verfügung gestellt worden. Für das Jahr 2019 erfolgt die Mittelvergabe an die Bezirke auf der Basis der im gemeinsamen Anliegenmanagementsystem der Bezirke (AMS) erfassten Meldungen im Jahr 2018. Die Meldungen betreffen alle im AMS zum Thema Abfall nach Kategorien unterschiedenen Abfallmeldungen in den einzelnen Bezirken und ermöglichen eine prozentuale Aufteilung der Gesamtsumme. Die Haushaltsmittel wurden im Jahr 2018 und 2019 wie folgt den Bezirken zur Verfügung gestellt: Bezirk Zur Verfügung gestellte Mittel in € im Jahr 2018 Zur Verfügung gestellte Mittel in € im Jahr 2019 Neukölln 1.245.000 523.500 Tempelhof-Schöneberg 82.000 244.000 Mitte 194.200 680.000 Friedrichshain-Kreuzberg 852.000 635.800 2 Reinickendorf 100.635,40 147.700 Spandau 106.600 Steglitz-Zehlendorf 230.000 111.000 Marzahn/Hellersdorf 49.500 Lichtenberg/Hohenschönhausen 128.400 Treptow-Köpenick 166.100 Charlottenburg-Wilmersdorf 200.000 225.000 Pankow 280.000 2. Welcher Anteil der gesamten Mittel wurde 2018 nicht verausgabt? Zu 2.: Im Haushaltsplan 2018/19 sind bei Kapitel 2713 – Aufwendungen der Bezirke - Wirtschaft, Energie und Betriebe – Titel 68406 – Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen – insgesamt Mittel in Höhe von 8,4 Mio. € je Haushaltsjahr veranschlagt , von denen 3,3 Mio. € insbesondere für bezirkliche Öffentlichkeitskampagnen sowie für bezirkliche Maßnahmen zur Verstärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Rahmen des Aktionsprogramms verwendet werden sollen. 656.533,87 € der 3,3 Mio. € aus dem Titel wurden durch die Bezirke im Jahr 2018 nicht verausgabt . Ebenfalls aus dem Titel 68406 erfolgte die Finanzierung der sogenannten Waste Watcher in den Bezirken in der Weise, dass bei o.g. Titel in 2018 und 2019 jeweils 5,1 Mio. € gesperrt wurden und dafür die Globalzuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen an die Bezirke entsprechend erhöht wurde. Aus diesem Grund kann der Anteil der nicht verausgabten Mittel für die Waste Watcher durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nicht beziffert werden. 3. Welcher Anteil der den Bezirken bereit gestellten Mittel wurde 2018 nicht verausgabt und wurde eine Übertragbarkeit der Mittel geprüft? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie kann eine Übertragbarkeit durch die Bezirke gewährleistet werden damit das Geld für ein sauberes Berlin nicht verfällt? (Bitte einzeln nach Bezirk) Zu 3.: Am Anfang des Haushaltsjahres wurden den fünf schwerpunktmäßig am meisten von illegalem Sperrmüll betroffenen Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg Mittel nach dem zu Frage 1 erläuterten Schlüssel zur Verfügung gestellt. Anschließend sind verbleibende bzw. nicht verausgabte Mittel den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Marzahn- Hellersdorf, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick zur auftragsweisen Bewirtschaftung gem. § 9 Nr. 3.2 Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zur Finanzierung entsprechender Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt worden. Durch dieses Verfahren wurden die nicht verausgabten Mittel den übrigen Bezirken zur Verfügung gestellt, damit die Mittel im Haushaltsjahr 2018 nicht verfielen. Bezirk Nicht verausgabte Mittel in € im Jahr 2018 Neukölln 552.502,63 Pankow 6.746,89 Tempelhof-Schöneberg 11.599,88 Friedrichshain Kreuzberg 8.949,65 Mitte 32.121,80 Steglitz-Zehlendorf 2.533,52 3 Reinickendorf 68,02 Charlottenburg-Wilmersdorf 42.011,48 4. Welche Projekte wurden von den Bezirken durch die Mittel bisher finanziert? (Bitte einzeln nach Bezirk) Zu 4.: Über die finanzierten Maßnahmen haben die Bezirke eigenverantwortlich entschieden . Die realisierten Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum. Neben Maßnahmen zur Verstärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und bezirklichen Öffentlichkeitskampagnen, wie z.B. Kiez-Putzaktionen, Weiterentwicklung von Print- Medien zur Müllbeseitigung oder die Überarbeitung von Websites wurden auch Sonderaktionen zur Müllbeseitigung von besonders prominenten Orten oder zur Beseitigung von Graffiti durchgeführt, Geräte zum Müllsammeln beschafft oder die Ausstattung von Spielplätzen mit Mülleimern verbessert. Nachfolgend werden beispielhaft Projekte aus fünf Bezirken vorgestellt: Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg haben E- Fahrräder angeschafft, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts für ihre Aufgabenwahrnehmung, z. B. für das Bestreifen von Grünanlagen, entlang von Wasserstraßen und an Schwerpunkten illegaler Müllablagerungen, zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirk Neukölln hat E-Lastenfahrräder angeschafft, die Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks leihweise zur Verfügung gestellt werden können, um auch Personen ohne Auto die Erreichbarkeit der BSR-Höfe zu ermöglichen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat dem Verein Dorfwerkstadt e.V Mittel zur Beschaffung eines Spülmobils zur Verfügung gestellt. Das Spülmobil kann von allen Veranstalterinnen und Veranstaltern von Dorffesten und ähnlichen Veranstaltungen , bei denen kein Einweggeschirr mehr zugelassen wird, gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden. Im Bezirk Mitte wurden Spezial-Verkehrszeichen gegen Verschmutzung durch Bekleben und Besprühen angeschafft. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden Schilder ausgetauscht, die über die Jahre unleserlich geworden, beklebt oder beschmiert worden waren. Mit diesen Maßnahmen wird zum einen der Sauberkeitseindruck der Stadt erhöht, zum anderen kann eine Beschilderung das Bewusstsein für Sauberkeit in der Bevölkerung erhöhen. Der Bezirk Mitte hat für die bessere Absicherung gegen Krähen einhundert besonders ausgestattete Abfalleimer für die Parkanlagen des Bezirkes angeschafft. Ebenso wurden Mittel für den Ersatz von durch Vandalismus verschmutzte Parkbänke verausgabt. 5. Haben die Bezirke auch das für die Bewirtschaftung der Mittel notwendige Personal erhalten? Wenn nein, wieso nicht? Zu 5.: Nein. Abgesehen von der personellen Verstärkung des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter eines jeden Bezirks um durchschnittlich 8,5 Vollzeitäquivalente (Waste Watcher) schließt schon der Titel selbst reine Personalkosten aus. Die Bezirke haben die Sachmittel eigenverantwortlich für Maß- 4 nahmen zu verwenden, die den Zielvorgaben des Abgeordnetenhausbeschlusses Drs. Nr. 18/1103 entsprechen. Dabei kann jedes Bezirksamt frei entscheiden, welche Maßnahmen im Rahmen ihrer (personellen) Möglichkeiten umgesetzt werden sollen. 6. Wie viele Tage haben die betroffenen Bezirke für die Beantwortung dieser Anfrage erhalten? (bitte einzeln je Bezirk) Zu 6.: Die Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage resultiert auf regelmäßigen Abfragen bei den Bezirken im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus , aus diesem Grund haben die Bezirke keine Frist zur Stellungnahme zur Beantwortung der Anfrage erhalten. Aufgrund der knappen Fristen, die der Verwaltung bei einer Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage vorgegeben werden, wurde von einer Abfrage bezüglich dieser Anfrage bei den Bezirken abgesehen. Berlin, den 02. Juli 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe