Drucksache 18 / 19 981 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maja Lasic (SPD) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessen in den Bezirken: Bezirk Tempelhof-Schöneberg und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Maja Lasic (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19981 vom 20. Juni 2019 über Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessen in den Bezirken: Bezirk Tempelhof-Schöneberg ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher auch Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und in Abstimmung mit der Schulaufsicht dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 09.04.2019 hat das Abgeordnetenhaus das Kostenbeteiligungsfreie Mittagessen beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. August 2019 in Kraft. Bis dahin ist es die Aufgabe der Schulträger, die notwendigen Rahmenbedingungen an den Schulen herzustellen. Die Anfrage zielt darauf ab, in Erfahrung zu bringen, welchen Stand die Umsetzung in den Bezirken erreicht hat und welche Maßnahmen von den Bezirken zur Ermöglichung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessens ergriffen und wahrgenommen wurden. 1. Wann fanden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die „Regionalkonferenzen Schulmittagessen“ statt, wer nahm hieran teil und welche konkreten Ergebnisse sind daraus resultiert? Zu 1.: Bei der weiteren Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit den „Regionalkonferenzen Schulmittagessen“ die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie initiierten „Regionalen Werkstätten“ gemeint sind. Die erste „regionale Werkstatt“ fand am 04.03.2019 unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, der regionalen Schulaufsicht und des Schulträgers statt. In dieser Werkstatt wurde die Situation aller Schulen, die ab dem 01.08.2019 den Rechtsanspruch auf ein kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen umsetzen müssen, einzeln besprochen. In Absprache von Schulaufsicht und Schulträger wurden die Schulen vorläufig in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Zuordnung war eine Momentaufnahme und erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der „Regionalen Werkstatt“ den Beteiligten zur Verfügung stehenden Informationen. Sie diente vor allem der Systematisierung des für die jeweilige Schule notwendigen Unterstützungsbedarfs. Mit allen Schulen wurde anschließend ein Gespräch durch die regionale Schulaufsicht und / oder das Schulamt geführt, interessierten Schulen wurden Beratungsleistungen durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ angeboten. Während der zweiten „Regionalen Werkstatt“ am 14.06.2019 wurden der aktuelle Sachstand an den jeweiligen Schulen und die ggf. eingetretenen Veränderungen, auch hinsichtlich der Kategorisierung besprochen, der der nachfolgenden Tabelle schulgenau entnommen werden kann. Zusätzlich zu den Werkstätten organisierte die regionale Schulaufsicht zwei informelle Treffen für interessierte Schulen (Schulleitung, koordinierte Erzieherinnen und Erzieher, Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger) 2. Wann hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg den Bedarf an den Schulen abgefragt und welche Schulen sind zum Zeitpunkt der Abfrage welcher Kategorie zugeordnet worden? Zu 2.: Der Bedarf der Schulen wurde erstmals am 11.02.2019 durch das Schulamt bei den Schulen abgefragt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Schulen noch nicht einzelnen Kategorien zugeordnet. 3. Welche Schulen stehen welcher Art Herausforderung gegenüber? Bitte Zuteilung der Schulen nach den Kategorien: räumliche und organisatorische Herausforderungen. Zu 3.: Ergebnis der 1. Abfrage (32 GS, 1 ISS, 2 Gymnasien): räumlich 1 organisatorisch 7 räumlich und organisatorisch 9 4. Was hat das Schulamt Tempelhof-Schöneberg seit wann unternommen, um die als „kritisch“ eingestuften Schulen in der erfolgreichen Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens zu unterstützen? Mit Bitte um tabellarische Auflistung nach: a. Vom Schulträger vorgeschlagene Lösungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote an Schulen mit besonderen räumlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. b. Änderung des Ablaufs des Schulalltages zur Unterstützung der Schulen mit besonderen organisatorischen Schwierigkeiten. 5. Wie viele Schulen werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg stand Juni 2019 nach wie vor als „kritisch“ eingestuft? Zu 4. und 5.: Name der Schule organisatorische Maßnahmen Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der räumlichen Situation (auch mittel- und langfristig) 07 G15 Fläming-Grundschule Beantragung einer Erzieherstelle bei SenBJF Ausstattung mit Tischen und Stühlen sowie Speisenwagen (Bain-Marie) Herrichtung von Räumen in der Schule und beim freien Träger mittelfristig müssen Räume in der Umgebung angemietet werden. Essensversorgung ist dennoch gewährleistet. 07 G27 Rudolf-Hildebrand Beantragung von zwei Erzieherstellen bei SenBJF Der bisher in der Schule von der Jugendverkehrsschule genutzte Raum wird derzeit von SE FM hergerichtet, um zusätzlich für 60 Kinder die Essenversorgung sicherzustellen Mittelfristig- Auszug der VHS aus dem Pavillon. Essensversorgung ist dennoch gewährleistet. 07 Y02 Rückert-Gymnasium (grundständig) Wechsel von Räumen um die Kapazität der Cafeteria zu erweitern, zusätzlicher Essenraum Zusätzliche Tische und Stühle, Speisenwagen, Kühlschränke, Malerarbeiten. Essensversorgung ist dennoch gewährleistet. 07 Y07 Eckener-Gymnasium (grundständig) Prüfung durch SE FM, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung für eine Essenversorgung nutzbar wäre. Plan B: Prüfung der Ausgabe von Kaltverpflegung in der Übergangszeit, s.o. Durch Maßnahmen wurden an 13 von 17 Schulen Lösungsmöglichkeiten gefunden, so dass die Essensversorgung ab 05.08.2019 möglich ist. An vier Schulen (siehe Tabelle) wurde die Situation weiterhin als „kritisch“ im Sinne, dass es hier noch Klärungs- und Handlungsbedarf bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2010 gibt, eingestuft. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein kostenbeteiligungsfreies warmes Mittagessen zum 01.08.2019 ist in allen Schulen (ggf. mit Ausnahme des Eckener- Gymnasiums) möglich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dies in Einzelfällen nur mit vorläufigen Übergangslösungen erfolgen kann. Hier sind in der Zukunft weitere Maßnahmen der räumlichen Entlastung sowie der Verstetigung von regelhaften Lösungen erforderlich. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie