Drucksache 18 / 19 985 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maja Lasic (SPD) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessen in den Bezirken: Bezirk Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Maja Lasic (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19985 vom 20. Juni 2019 über Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessen in den Bezirken: Bezirk Marzahn-Hellersdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher auch Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und in Abstimmung mit der Schulaufsicht dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 09.04.2019 hat das Abgeordnetenhaus das Kostenbeteiligungsfreie Mittagessen beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. August 2019 in Kraft. Bis dahin ist es die Aufgabe der Schulträger die notwendigen Rahmenbedingungen an den Schulen herzustellen. Die Anfrage zielt darauf ab, in Erfahrung zu bringen, welchen Stand die Umsetzung in den Bezirken erreicht hat und welche Maßnahmen von den Bezirken zur Ermöglichung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessens ergriffen und wahrgenommen wurden. 1. Wann fanden im Bezirk Marzahn-Hellersdorf die „Regionalkonferenzen Schulmittagessen“ statt, wer nahm hieran teil und welche konkreten Ergebnisse sind daraus resultiert? 2. Wann hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf den Bedarf an den Schulen abgefragt und welche Schulen sind zum Zeitpunkt der Abfrage welcher Kategorie zugeordnet worden? 3. Welche Schulen stehen welcher Art Herausforderung gegenüber? Bitte Zuteilung der Schulen nach den Kategorien: räumliche und organisatorische Herausforderungen. 4. Was hat das Schulamt Marzahn-Hellersdorf seit wann unternommen, um die als „kritisch“ eingestuften Schulen in der erfolgreichen Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens zu unterstützen? Mit Bitte um tabellarische Auflistung nach: a. Vom Schulträger vorgeschlagene Lösungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote an Schulen mit besonderen räumlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. b. Änderung des Ablaufs des Schulalltages zur Unterstützung der Schulen mit besonderen organisatorischen Schwierigkeiten. 5. Wie viele Schulen werden im Bezirk Marzahn-Hellersdorf stand Juni 2019 nach wie vor als „kritisch“ eingestuft? Zu 1.-5.: Die erste „Regionalwerkstatt Mittagessen“ fand am 06.03.2019 und die zweite am 29.05.2019 statt. Es nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ sowie Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers daran teil. Im ersten Werkstattgespräch wurde die Ausgangssituation aller Schulen, die ab dem 01.08.2019 den Rechtsanspruch auf ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen umsetzen müssen, jeweils auf die Einzelschule bezogen. Die überwiegende Mehrheit der Schulen sollte dabei ohne Probleme die Umsetzung des Anspruches garantieren können. Bei einer kleineren Gruppe von Schulen stellte das Gremium Beratungsbedarf hinsichtlich des reibungslosen organisatorischen Ablaufes fest. Für drei Schulen wurde ein erhöhter Unterstützungsbedarf festgestellt. Unmittelbar nach der „Regionalwerkstatt Mittagessen“ meldeten die Schulen ihren konkreten Bedarf, der auf einer Schulbegehung mit Vertreterinnen und Vertretern der Caterer und der Schulleitung ermittelt wurde. Die Ergebnisse der Begehungen wurden in einem Protokoll festgehalten. Name der Schule organisatorische Maßnahmen Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der räumlichen Situation (auch mittel- und langfristig) 10G13 Johann-Strauss- Grundschule Weitere Staffelung der Essenszeiten; Verlängerung der 2.Hofpause um 10 min; Verlängerung der Essensausgabezeit bis 13.30 Uhr; 1 weiterer Raum wird für die Esseneinnahme genutzt Ausstattung mit platzsparenden Tischen und Stühlen Vorschläge zur Auslagerung der Mittagessenversorgung auf andere Örtlichkeiten (z.B. benachbarte Schulgebäude, öffentliche Einrichtungen; Suche nach geeigneten Grundstücken für ev. erforderlichen Ergänzungsbau 10G17 Beatrix-Potter- Grundschule Mittagessen wird über ein Buffet angeboten bauliche Maßnahmen zur Vergrößerung der Mensa; Ausstattung mit platzsparenden Stühlen 10G31 Franz-Carl-Achard- Grundschule Durchgehende Rhythmisierung Installation eines Spülautomaten Ausstattung mit platzsparenden Tischen und Stühlen Neue Mensa durch Erweiterungsbau Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen zum 01.08.2019 ist grundsätzlich in allen Schulen möglich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dies in den genannten drei Einzelfällen nur mit vorläufigen Übergangslösungen erfolgen kann. Hier sind in der Zukunft weitere Maßnahmen der räumlichen Entlastung sowie der Verstetigung von regelhaften Lösungen erforderlich. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie