Drucksache 18 / 19 989 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maja Lasic (SPD) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessen in den Bezirken: Bezirk Spandau und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Maja Lasic (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19989 vom 20. Juni 2019 über Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessen in den Bezirken: Bezirk Spandau ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher auch Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Spandau um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und in Abstimmung mit der Schulaufsicht dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 09.04.2019 hat das Abgeordnetenhaus das Kostenbeteiligungsfreie Mittagessen beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. August 2019 in Kraft. Bis dahin ist es die Aufgabe der Schulträger, die notwendigen Rahmenbedingungen an den Schulen herzustellen. Die Anfrage zielt darauf ab, in Erfahrung zu bringen, welchen Stand die Umsetzung in den Bezirken erreicht hat und welche Maßnahmen von den Bezirken zur Ermöglichung des Kostenbeteiligungsfreien Mittagessens ergriffen und wahrgenommen wurden. 1. Wann fanden im Bezirk Spandau die „Regionalkonferenzen Schulmittagessen“ statt, wer nahm hieran teil und welche konkreten Ergebnisse sind daraus resultiert? 2. Wann hat der Bezirk Spandau den Bedarf an den Schulen abgefragt und welche Schulen sind zum Zeitpunkt der Abfrage welcher Kategorie zugeordnet worden? 2 3. Welche Schulen stehen welcher Art Herausforderung gegenüber? Bitte Zuteilung der Schulen nach den Kategorien: räumliche und organisatorische Herausforderungen. 4. Was hat das Schulamt Spandau seit wann unternommen, um die als „kritisch“ eingestuften Schulen in der erfolgreichen Umsetzung des Kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens zu unterstützen? Mit Bitte um tabellarische Auflistung nach: a. Vom Schulträger vorgeschlagene Lösungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote an Schulen mit besonderen räumlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. b. Änderung des Ablaufs des Schulalltages zur Unterstützung der Schulen mit besonderen organisatorischen Schwierigkeiten. 5. Wie viele Schulen werden im Bezirk Spandau stand Juni 2019 nach wie vor als „kritisch“ eingestuft? Zu 1.-5.: Bei der weiteren Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit den „Regionalkonferenzen Schulmittagessen“ die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie initiierten „Regionalen Werkstätten“ gemeint sind. Der Bedarf der Schulen wurde erstmals am 18.02.2019 durch das Schulamt bei den Schulen abgefragt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Schulen noch nicht einzelnen Kategorien zugeordnet. Die erste „regionale Werkstatt“ fand am 11.03.2019 unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, der regionalen Schulaufsicht und des Schulträgers statt. In dieser Werkstatt wurde die Situation aller Schulen, die ab dem 01.08.2019 den Rechtsanspruch auf ein kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen umsetzen müssen, einzeln besprochen. In Absprache von Schulaufsicht und Schulträger wurden die Schulen vorläufig in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese Zuordnung war eine Momentaufnahme und erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der „Regionalen Werkstatt“ den Beteiligten zur Verfügung stehenden Informationen. Sie diente vor allem der Systematisierung des für die jeweilige Schule notwendigen Unterstützungsbedarfs. Mit allen Schulen wurde anschließend ein Gespräch durch die regionale Schulaufsicht und / oder das Schulamt geführt, interessierten Schulen wurden Beratungsleistungen durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ angeboten. Während der zweiten „Regionalen Werkstatt“ am 11.06.2019 wurden der aktuelle Sachstand an den jeweiligen Schulen und die ggf. eingetretenen Veränderungen, auch hinsichtlich der Kategorisierung, besprochen. An keiner Schule wurde die Situation weiterhin als „kritisch“ im Sinne, dass es hier noch Klärungs- und Handlungsbedarf bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2010 gibt, eingestuft. Gleichwohl hat der Schulträger in Abstimmung mit den Schulen und der regionalen Außenstelle der Schulaufsicht Planungen aufgenommen, die z.T. unmittelbar vor der Umsetzung stehen, damit die räumliche Situation an allen Schulen in der Zukunft so gestaltet ist, dass keine Kompromisse mehr eingegangen werden müssen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen zum 01.08.2019 ist in allen Schulen möglich. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, 3 dass dies in Einzelfällen nur mit vorläufigen Übergangslösungen erfolgen kann. Hier sind in der Zukunft weitere Maßnahmen der räumlichen Entlastung sowie der Verstetigung von regelhaften Lösungen erforderlich. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie