Drucksache 18 / 19 997 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 06. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Berliner Feuerwehr – Wer hat Anrecht auf den Anwärtersonderzuschlag? und Antwort vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19997 vom 06. Juni 2019 über Berliner Feuerwehr – Wer hat Anrecht auf den Anwärtersonderzuschlag? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche unterschiedlichen Zugangswege bietet die Berliner Feuerwehr zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, auf welche Dauer sind die unterschiedlichen Ausbildungswege angelegt und wie werden diese im Einzelnen besoldet? (Aufstellung über die Ausbildungswege, die jeweilige Dauer und Besoldungshöhe und gegebenenfalls die Besoldungsstufen im Laufe der Ausbildung erbeten) Zu 1.: Die Berliner Feuerwehr bildet in den nachstehenden Zugangswegen die Nachwuchskräfte für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst aus: 112 Classic, 112 Direkt, 112 Medic, 112 Medic Expert. Hierbei handelt es sich um Vorbereitungsdienste im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Darüber hinaus bildet die Berliner Feuerwehr Tarif-Auszubildende für den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters aus. In der nachstehenden Tabelle sind die Zugangswege für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit der Dauer und der Anwärterbesoldung sowie der Feuerwehrzulage und dem Anwärtersonderzuschlag dargestellt. Die Feuerwehrzulage wird nach einem Jahr zur Hälfte und nach einem weiteren Jahr voll gezahlt. Ergänzend werden auch die Angaben für die tariflichen Auszubildenden gemacht. Seite 2 von 5 Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Familienzuschlag bestehen. Bei der Zahlung des Anwärtergrundbetrages und der weiteren Zulagen sind keine Erfahrungsstufen vorgesehen. 2. Wie begründen sich eventuelle Unterschiede in der Besoldungshöhe für die einzelnen Ausbildungswege ? Zu 2.: Abgesehen von der Gewährung des Anwärtersonderzuschlages gibt es bezogen auf die einzelnen Zugangswege keine Unterschiede in der Besoldungshöhe. Hinsichtlich des Anwärtersonderzuschlags wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. 3. Sind Anpassungen der Besoldung für die jeweiligen Ausbildungswege geplant und wenn ja, welche und ab wann sollen diese Anpassungen wirksam werden? (zeitliche Aufstellung erbeten) Zu 3.: Die Anwärterbezüge nehmen regelmäßig an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil. Ein vom Senat am 2. Juli 2019 beschlossener Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020) sieht eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50,00 Euro ab 1. April 2019 sowie um weitere 50,00 Euro ab 1. Februar 2020 vor. Die so erhöhten Anwärtergrundbeträge werden sodann jeweils um 1,1 Prozentpunkte erhöht. Weitere Anpassungen bezogen auf einzelne Zugangswege sind nicht vorgesehen. 4. Welche der genannten Ausbildungswege werden mit einem zusätzlichen Anwärtersonderzuschlag (nach § 65 Bundesbesoldungsgesetz) vergütet, in welcher Höhe wird dieser Zuschlag gewährt , wie wird dieser Zuschlag begründet und wodurch ergeben sich gegebenenfalls Unterschiede in der Höhe des Zuschlages für die unterschiedlichen Ausbildungswege? (Aufstellung erbeten ) Zugangswege Dauer der Ausbildung Anwärtergrundbetrag Feuerwehrzulage Anwärtersonderzuschlag 112 Classic 18 Monate 1.110,51 € ggf. 133,75 666,31 € 112 Medic bis zu 48 Monate 1.110,51 € ggf. 133,75 nein 112 Direkt 36 Monate 1.110,51 € ggf. 133,75 nein 112 Medic Expert 11 bis 14 Monate (abhängig von der vorhandenen rettungsdienstlichen Ausbildung ) 1.110,51 € ggf. 133,75 € 666,31 € Auszubildende Notfallsanitäter /in 36 Monate 1.Lj. 1110,70 € 2.Lj. 1176,70 € 3.Lj. 1283,00 € nein nein Seite 3 von 5 Zu 4.: In den Zugangswegen „112 Classic“ und „112 Medic Expert“ erhalten die Nachwuchskräfte einen Anwärtersonderzuschlag. Die Höhe des Anwärtersonderzuschlags beträgt derzeit 666,31 €. Gemäß § 63 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin wird Anwärterinnen und Anwärtern der Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 60 Prozent der Anwärtergrundbeträge gemäß der Tabelle in Anlage V zum Landesbesoldungsgesetz mit folgender Maßgabe gewährt: Anwärterinnen und Anwärter des feuerwehrtechnischen Dienstes, für deren Einstellung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger beruflicher Bildungsstand oder ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung war, erhalten den Anwärtersonderzuschlag; dies gilt auch, wenn die Nachwuchskraft bereits über die Erlaubnis verfügt, die Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter zu führen, oder bereits staatlich anerkannte Rettungsassistentin oder staatlich anerkannter Rettungsassistent ist und deshalb an einem verkürzten Vorbereitungsdienst gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 Feuerwehr-Laufbahnverordnung teilnimmt. In diesen Bereichen besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern. Für die Zugangswege „112 Direkt“ und „112 Medic“ wird als Zulassungsvoraussetzung keine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert, sondern ein „mittlerer Schulabschluss“. In diesen Zugangswegen besteht zudem kein erheblicher Bewerbermangel , der für die Zahlung des Anwärtersonderzuschlags gemäß § 63 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin erforderlich ist. 5. Inwiefern ist der eigenständige Ausbildungsweg „112 Classic“ von seinen Inhalten und seinem Umfang her auch Bestandteil der Ausbildungswege „112 Direkt“, „112 Medic“ und „112 Medic Expert “? Zu 5.: Die Inhalte des 1,5-jährigen Vorbereitungsdienstes „112 Classic“ sind in dem 3- jährigen Vorbereitungsdienst „112 Direkt“ vollständig enthalten. Die bis zu 4-jährigen Vorbereitungsdienste „112 Medic“ mit integrierter 3-jähriger Notfallsanitäterausbildung und „112 Medic Expert“ weichen aufgrund der Schwerpunktverwendung in der Notfallrettung von den Inhalten des Vorbereitungsdienstes „112 Classic“ ab. Gleichwohl müssen auch diese Nachwuchskräfte die Anforderungen ihrer Laufbahn erfüllen können. Deshalb absolvieren sie unter anderem die „Feuerwehrtechnische Grundausbildung“ gemäß § 7 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (APOmDFw). In dem Ausbildungsabschnitt „Feuerwehrtechnische Grundausbildung“ werden durch theoretische Ausbildung und praktische Übungen die für die Laufbahn erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Die feuerwehrtechnische Grundausbildung umfasst die Lehrfächer 1. Brandbekämpfung, 2. Technische Hilfeleistung / Umweltschutz, 3. Informationstechnik / Kommunikationstechnik, 4. Berufsbezogene Rechtskunde / Sozialkunde und 5. Sport. Seite 4 von 5 Ferner findet in den Vorbereitungsdiensten „112 Medic“ und „112 Medic Expert“ wie bei „112 Classic“ ein von achtzehn auf acht Wochen verkürztes Praktikum für die Funktion „Truppmann“ statt. 6. Inwiefern entsprechen die letzten zwölf Monate des Ausbildungsweges „112 Medic“ dem Ausbildungsweg „112 Classic“? (vergleichende Aufstellung der Inhalte und Lehrgänge erbeten) Zu 6.: Der feuerwehrtechnische Ausbildungsabschnitt am Ende des Vorbereitungsdienstes „112 Medic“ mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten entspricht nur zum Teil dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst „112 Classic“. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden nachfolgend dargestellt. Die Feuerwehrtechnische Grundausbildung im Umfang von dreiundzwanzig Wochen wird von allen Nachwuchskräften absolviert: - Ausbildung für die Berufsfeuerwehr in den Funktionen „Truppmann / Truppführer“, - Druckluftschaum (CAFS), Strahlrohrtraining und Rauchdurchzündungsanlage, - Atemschutzgeräteträger(in) einschließlich Notfalltraining, - Wasserrettung, - Sprechfunk, - Absturzsicherung und Selbstrettung, - Rechts- und Sozialkunde, - ABC- Grundausbildung, - Chemikalien-Schutzanzug Ausbildung, - Gefährliche Stoffe und Güter, - Arbeits- und Rettungsgeräte des Lösch-Hilfeleistungsfahrzeugs, - Technische Rettung aus Personenkraftwagen, - Kettensäge Modul A/B und Einsatz im Korb, - Sport und - Rettungsschwimmen. Darüber hinaus qualifizieren sich die Nachwuchskräften der Zugangswege „112 Medic “ und „112 Medic Expert“ in einem von achtzehn auf acht Wochen verkürzten Praktikum für die Funktion „Truppmann“, in das eine - entsprechend den Inhalten des Vorbereitungsdienstes „112 Classic“ - Fahrausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse C sowie weitere Fahrausbildungen (Fahren mit Sonderrechten, Fahrsicherheitstraining u.a.) integriert sind. Bei den Nachwuchskräften der Zugangswege „112 Medic“ und „112 Medic Expert“ entfallen die rettungsdienstlichen Ausbildungsteile (dreizehn Wochen), da diese bereits in der Notfallsanitäterausbildung enthalten sind, und auch die Ausbildungen „Maschinist(in) für Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge (drei Wochen)“ und „Maschinist(in) für Drehleitern mit Korb (eine Woche)“, da die entsprechenden Funktionen beim Schwerpunkteinsatz in der Notfallrettung nicht vorkommen. Diese speziellen Ausbildungsteile können aber im späteren Verlauf der Karriere nachgeschult werden. 7. Ist es zutreffend, dass den Auszubildenden des Ausbildungsweges „112 Medic“ im letzten Ausbildungsjahr der Anwärtersonderzuschlag nicht gewährt wird, obwohl dieses Ausbildungsjahr formal und inhaltlich der Ausbildung „112 Classic“ entspricht? (Wenn ja, wie wird diese Ungleichheit begründet?) Seite 5 von 5 Zu 7.: Den Nachwuchskräften des Zugangsweges „112 Medic“ wird kein Anwärtersonderzuschlag gezahlt, weil nur in den Zugangswegen mit beruflichen Zulassungsvoraussetzungen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht (vgl. Antwort zu Frage 4). 8. Gibt es Überlegungen, den Anwärtersonderzuschlag auf das letzte Ausbildungsjahr des „112 Medic“ auszuweiten, und wenn ja, ab wann ist hiermit zu rechnen? 9. Wird eine solche Ausweitung des Anwärtersonderzuschlags auch rückwirkend in Kraft treten und wenn ja, zu welchem Stichtag? 10. Gibt es Überlegungen dahingehend, die Ungleichheiten in der Besoldung der verschiedene Ausbildungswege hinsichtlich des Anwärtersonderzuschlags auf andere Art zu kompensieren und wenn ja, welche? (Aufstellung erbeten) Zu 8., 9. und 10.: Nein. Berlin, den 09. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport