Drucksache 18 / 19 998 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Zwei Anliegen im Umfeld des Kinderladens Timpetu e.V. (13156 Berlin- Niederschönhausen) und Antwort vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19998 vom 12. Juni 2019 über Zwei Anliegen im Umfeld des Kinderladens Timpetu e.V. (13156 Berlin- Niederschönhausen) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow (BA Pankow) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30: a) Inwiefern ist beabsichtigt, vor dem Kinderladen Timpetu e.V. (Treskowstr. 5, 13156 Berlin- Niederschönhausen) einen Hinweis auf das bestehende Tempo 30 bzw. auf querende Kinder auf die Fahrbahn aufzumalen, um auf die Geschwindigkeitsbegrenzung besser aufmerksam zu machen, was ein großer Wunsch der Eltern ist (vgl. hierzu mein Schreiben an das Bezirksamt Pankow vom 5. März 2019)? b) Wann werden diese Arbeiten, um die Fahrbahnmarkierung aufzumalen, durchgeführt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Aufbringen eines Piktogramms auf die Fahrbahn bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Der Prüfvorgang bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der prekären Personalsituation in diesem Bereich kann derzeitig, unabhängig vom Prüfergebnis, auch noch kein Zeithorizont benannt werden. In der Waldstraße ist hinter der Treskowstraße bereits jetzt ein Tempo-30-Zeichen aufmarkiert, das auch nach den für dieses Jahr geplanten Aufgrabungen durch die 2 Berliner Wasserbetriebe im Rahmen der Fahrbahnwiederherstellung wieder neu angebracht werden wird.“ Frage 2: Bordsteinabsenkung Waldstr. / Ecke Treskowstr.: a) Inwiefern ist beabsichtigt, den Bordstein Waldstr. / Ecke Treskowstr. (13156 Berlin- Niederschönhausen) wieder auf ein barrierefreies Niveau abzusenken, was gerade für den Kinderladen Timpetu e.V., der den Bordstein täglich mehrmals mit den Kindern und Bollerwagen überquert, sowie für Rollstuhlfahrende und ältere Menschen ein ganz wichtiges Anliegen ist (vgl. hierzu mein Schreiben an das Bezirksamt Pankow vom 5. März 2019; der Kinderladen steht für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung)? b) Wann werden diese Arbeiten, um den Bordstein wieder auf ein barrierefreies Niveau abzusenken, durchgeführt? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Im bezeichneten Straßenbereich gab und gibt es keine Bordabsenkungen für Fußgänger. Vor dem Neubau des REWE-Einkaufsmarktes waren hinter der ehemaligen Kaufhalle Kfz- Parkplätze vorhanden, welche mit zwei Gehwegüberfahrten erschlossen waren. Im Zuge des Neubaus von REWE und der Neugestaltung des Gehweges in der Waldstraße mit neuen Bushaltestellen wurden die vorhandenen beiden Gehwegüberfahrten gemäß § 9 BerlStrG beseitigt, da diese funktionslos waren und neue Gehwegüberfahrten für den neu gestalteten Kundenparkplatz für REWE angelegt wurden. Für die Herstellung eines barrierefreien Übergangs ist es erforderlich, eine Planung für die bauliche Umsetzung zu erstellen und die erforderlichen Finanzmittel bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu beantragen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die bauliche Umsetzung erfolgen. Unter Beachtung der finanziellen und personellen Ressourcen und den bereits in hoher Anzahl vorliegenden und bestätigten Baumaßnahmen für das Sonderprogramm "barrierefreie Räume" ist eine Umsetzung nicht vor 2020 zu erwarten.“ Berlin, den 02.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz