Drucksache 18 / 19 999 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Begrünung von Straßenbahngleisen Teil 2 (vgl. Drucksache 18 / 19 001) und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19999 vom 12. Juni 2019 über Begrünung von Straßenbahngleisen Teil 2 (vgl. Drucksache 18 / 19 001) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Inwiefern unterscheidet sich der Gleisaufbau von Straßenbahngleisen, die begrünt sind, gegenüber dem herkömmlichen Gleisaufbau, der keine Begrünung zulässt? Antwort zu 1: Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass Rasengleise in Berlin nur mit Konstruktionen der „Festen Fahrbahn“ kombiniert werden. Dies bedeutet, dass die Bahnkörpergleise auf Asphalt- oder Betontragschichten gelagert und fixiert sind. Es kann und muss damit verhindert werden, dass organische Bestandteile des Rasens mit der Schiene in Berührung kommen oder sich mit der Gleiskonstruktion vermischen. Herkömmliche Bahnkörpergleise sind geschottertes Schwellengleis, wie es von der Eisenbahn bekannt ist. Diese Gleise müssen regelmäßig gestopft und gerichtet werden, wozu ein z.B. auf Trennfolien oder in Kassetten lagernder Rasen jedes Mal entfernt werden müsste. Frage 2: Inwiefern trifft es zu, dass eine Begrünung von Straßenbahngleisen nur möglich ist, wenn sich das Gleis auf einem besonderen Bahnkörper befindet, also nicht in Straßenfahrbahnen liegt? 2 Antwort zu 2: Ein Straßenbahngleis muss sich auf einem besonderen Bahnkörper befinden, damit eine Begrünung möglich ist. Frage 3: Welche Straßenbahngleise werden in der nächsten Zeit grundhaft erneuert (sodass die Möglichkeit besteht, zu entscheiden, dass sie begrünt werden)? Frage 4: Welche dieser Gleise, die in der nächsten Zeit grundhaft erneuert werden, verfügen über einen besonderen Bahnkörper, liegen also nicht in Straßenfahrbahnen? Antwort zu 3 und zu 4: Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass folgende Strecken mit einem besonderen Bahnkörper in den nächsten Jahren grundhaft erneuert werden. 2020 Treskowallee von Dorothea- bis Ehrlichstraße Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Seddiner Straße Petersburger Straße von Landsberger Allee bis Bersarinplatz 2021 Berliner Allee von Buschallee bis Indira-Gandhi-Straße Treskowallee von Ehrlichstraße bis An der Wuhlheide 2022 Danziger Straße von Greifswalder Straße bis Landsberger Allee Am Steinberg mit Rasengleis Oderbruch-/Hohenschönhauser Straße (Neueinrichtung eines besonderen Bahnkörper geplant) Frage 5: Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau mit Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in einer anderen geeigneten Maßeinheit)? Frage 6: Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau ohne Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in einer anderen geeigneten Maßeinheit)? Antwort zu 5 und zu 6: Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass Rasengleise mit 800,- € pro Meter und die Schotter- /Schwellengleise mit 400,- € pro Meter Einfachgleis kalkuliert werden. 3 Frage 7: Auf welche Fördermittel wird in der Regel zugegriffen, um Gleisanlagen der Straßenbahn zu begrünen? Antwort zu 7: Es gibt keine besonderen Fördermittel für Rasengleise. Sowohl der Einbau von Rasengleisen als auch von Schotter-/Schwellengleisen wird seitens des Landes Berlin mit Investitionsmitteln finanziert. Frage 8: Wer trifft die Entscheidung, dass ein Gleis begrünt wird oder nicht? Antwort zu 8: Ob die Umsetzung eines Rasengleises erfolgen soll, wird durch die Verkehrsabteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk, BVG und ggf. weiteren Akteuren im Einzelfall diskutiert. Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgt eine Abwägung und bei sonderfinanzierten Projekten durch die Verkehrsverwaltung die abschließende Entscheidung. Berlin, den 05.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz