Drucksache 18 / 20 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 18. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Die Anwendung des Mutterschutzgesetzes bei Ärztinnen und Antwort vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20001 vom 18.06.2019 über Die Anwendung des Mutterschutzgesetzes bei Ärztinnen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen der Fragestellerin sind unter Beachtung der Gliederung der Berliner Verwaltung sowie des Regelungsgehalts des Mutterschutzgesetzes aus sich heraus nicht verständlich. Eine umfassende Beantwortung der gestellten Fragen ist daher nicht möglich. Darüber hinaus wird auf die Antwort des Senats vom 16. August 2018 auf die Schriftliche Anfrage mit Drucksache 18/15810 verwiesen. 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erstellen die Berliner Gewerbeaufsichtsämter eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für schwangere Ärztinnen gemäß dem Mutterschutzgesetz? Zu 1.: In Berlin ist für die Arbeitsschutzaufsicht das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus Nr. 24 des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Es gehört weder zu den Zuständigkeiten noch zu den sonstigen Aufgaben des LAGetSi, individuelle Gefährdungsbeurteilungen für schwangere Ärztinnen gem. dem Mutterschutzgesetz zu erstellen. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und / oder dem Mutterschutzgesetz ist alleinige Aufgabe des jeweiligen Arbeitsgebers. 2. Auf Grundlage welcher sachlichen Gegebenheiten erstellen die Berliner Gewerbeaufsichtsämter eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für schwangere Ärztinnen gemäß dem Mutterschutzgesetz? An welchen sachlichen Kriterien orientieren sich die einzelnen Bezirke (bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Gibt es berlinweit einheitliche Standards zur Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen? Zu 3.: Nein. 2 4. Wie viele Gefährdungsbeurteilungen wurden in der Vergangenheit von welchen Gewerbeaufsichtsämtern erarbeitet (bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? a. Wie häufig wurde ein positiver Bescheid erteilt (bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? b. Wie häufig wurde ein negativer Bescheid erteilt (bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? Zu 4.: Siehe Antwort zu 1. 5. Wie sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nach der Antragstellung? a. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich bis zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? b. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich bis zur Bekanntgabe der Gefährdungsbeurteilung nach der Erstellung an den Antragsteller (bitte nach den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? c. Wie wird gewährleistet, dass die Bearbeitung bzw. der Bescheid nicht erst zu Beginn des Mutterschutzes abgeschlossen sind? Zu 5.: Dem Senat ist nicht bekannt, um welche Art von Anträgen es sich handeln soll. 6. Welche Schutzvorkehrungen wurden von den Kliniken, bei denen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, vorgeschlagen? Welche Schutzvorkehrungen wurden letztlich durch die Gewerbeaufsichtsämter angeordnet, um die Gefährdungsbeurteilung positiv abzuschließen? Zu 6.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Maßnahmen werden in den Berliner Bezirken getroffen, um die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf einem aktuellen Stand der Wissenschaft hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung bei Ärztinnen zu halten? Zu 7.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 8. Plant der Senat einheitliche Standards für die Gefährdungsbeurteilung festzulegen oder einen Austausch zwischen den Gewerbeaufsichtsämtern Berlins zu beginnen, um einheitliche Standards für die Gefährdungsbeurteilung festzulegen? Zu 8.: Siehe Antwort zu 1. Berlin, den 04. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales