Drucksache 18 / 20 006 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2019) zum Thema: Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie und Antwort vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20006 vom 20. Juni 2019 über Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Stakeholder (Nutzer*innen / Arbeitnehmer*innen, Expert*innen, Kund*innen etc.). werden im IKT-Lenkungsrat beteiligt? 2. Welche Beteiligungsformate und -prozesse nutzt der IKT-Lenkungsrat, um Stakeholder in seine Entscheidungen einzubinden? Zu 1. und zu 2.: Die Aufgaben des IKT-Lenkungsrats bestehen im Wesentlichen in der Beratung der IKT-Staatssekretärin zu strategischen und ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung sowie der Verwaltungsmodernisierung und sind in § 22 EGovG Bln geregelt . An den Sitzungen des IKT-Lenkungsrats nehmen, unter Vorsitz der IKT- Staatssekretärin, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei, sowie Bezirksamtsmitglieder aller Bezirke teil. Darüber hinaus sind beratend und ohne Stimmrecht der Hauptpersonalrat, die Hauptschwerbehindertenvertretung , die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das IT- Dienstleistungszentrum Berlin vertreten. Die Geschäftsordnung des IKT- Lenkungsrats (§ 5 Abs. 2 Ziff. 6) ermöglicht zudem, jederzeit weitere beratende Teilnehmer *innen zu den Sitzungen hinzuzuziehen. Digitalisierungsvorhaben sowie Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E- Government in der Berliner Verwaltung werden, nachdem sie Entscheidungsreife erreicht haben, von der IKT-Steuerung oder den Ressorts oder Bezirken zur Beratung in den IKT-Lenkungsrat eingebracht. Die Beteiligung von Stakeholdern erfolgt zuvor in den Projekten und Vorhaben der IKT-Steuerung und der Verwaltungen (s. hierzu Ziff. 3 - 8, insbesondere Ziff. 9). Seite 2 von 3 3. Welche Stakeholder werden im IKT-Architekturboard beteiligt? Zu 3.: Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT- Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung ) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden. Fragen, Anregungen und Anträge können von den Berliner Behörden sowohl zur Fortschreibung eines bestehenden Standards als auch zu Ausnahmegenehmigungen , die aus fachlichen oder finanziellen Gründen eine zeitlich befristete Abweichung von der IKT-Architektur benötigen, gestellt werden. Das IKT-Architekturboard entscheidet entweder auf Basis der Aktenlage oder nach mündlicher Anhörung und fachlicher Diskussion mit der antragstellenden Behörde sowie des ITDZ Berlin. Die Festsetzungen der IKT-Architektur erfolgen nach Vorbereitung durch das IKT- Architekturboard durch die IKT-Staatssekretärin auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EGovG Bln. 4. Welche Beteiligungsformate und -prozesse nutzt das IKT-Architekturboard, um Stakeholder in seine Entscheidungen einzubinden? Zu 4.: Zur Beteiligung holt das IKT-Architekturboard schriftliche und mündliche Stellungnahmen ein, führt themenbezogene Workshops durch, bildet Unter-Arbeitsgruppen (z.B. zur Abstimmung des Leistungsumfangs des BerlinPC mit den nutzenden Behörden ) und bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen, wenn dies themenbezogen erforderlich ist. Die benannten Beteiligungsformate dienen der Vorbereitung von Beschlüssen . Im Übrigen siehe 3.) 5. Welche Stakeholder werden in der Entwicklung von ITDZ-Produkten für die Berliner Verwaltung beteiligt? Zu 5.: Zur Berücksichtigung von Hinweisen, Anregungen und Ideen, aber auch Kritikpunkten der nutzenden Berliner Behörden hat das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) am 18. Oktober 2017 den ITDZ-Nutzerbeirat gebildet. Neben der Leitung des ITDZ Berlin und Vertreterinnen und Vertretern der IKT-Steuerung sind dort Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Senatsverwaltungen und allen Bezirken, vertreten . Themenbezogen werden Gäste (z.B. aus der Wissenschaft) eingeladen. Seite 3 von 3 6. Welche Beteiligungsformate und -prozesse nutzt das ITDZ, um Stakeholder in seine Entscheidungen und Produktentwicklung einzubinden? Zu 6.: Zur Einbindung der Nutzenden werden in der Regel Fachgruppen auf Arbeitsebene mit Behördenvertretenden sowie Gremien auf Senatsebene (Entscheidungsinstanz) gebildet. Neuerungen bzw. Änderungen an der bestehenden IKT-Architektur werden abschließend dem IKT-Architekturboard Berlin vorgestellt und im Anschluss festgeschrieben . 7. Welche der oben genannten Beteiligungen sind durch gesetzliche Vorgaben bedingt, welche Beteiligungen werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ermöglicht. Zu 7.: Die unter 1.) sowie die unter 3.) beschrieben Beratungs-, Festsetzungs- bzw. Genehmigungsprozesse sind durch das EGovG Bln (§ 20, Abs. 3; § 21 Abs. 2 Satz 3; § 22) vorgegeben, die übrigen unter 3.) und 4.) beschriebenen Maßnahmen und Formate operationalisieren diese. 8. Umfasst die IT-Strategie des Landes Berlin oder ihre Umsetzungspraxis eine strategische Einbindung von Beteiligungen von internen und externen Stakeholdern? Zu 8.: Eine strategische Einbindung in die Entwicklung der IT-Strategie findet derzeit nur mit internen Stakeholdern aus der Berliner Verwaltung statt, siehe hierzu auch Frage 3. 9. Wie plant der Senat, die hohe IT-Fachkompetenz von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Start-Ups und Digitalunternehmen in Berlin für die Bewältigung der Digitalisierungsherausforderungen zu aktivieren und zu nutzen? Zu 9.: Siehe hierzu den Antworten zu 1. bis 8.. Es ist grundsätzlich gängige Praxis des Senats, bei Digitalisierungsvorhaben bzw. – Projekten auf externe Ressourcen zurück zu greifen; sowohl bei der Konzepterstellung z.B. durch Beratungsunternehmen als auch bei der Realisierung bzw. Bereitstellung von IT-Lösungen durch Softwareunternehmen. Auch von der Einbeziehung der Wissenschaft wird zunehmend Gebrauch gemacht, zuletzt mit sichtbarem Ergebnis in Form des in Kooperation mit der TU Berlin bereitgestellten Chatbot „Bobbi“ (https://service.berlin.de/chatbot/chatbot-bobbi-606279.php) Die Intensivierung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und von Start-ups soll zukünftig u.a. verstärkt unter Nutzung des CityLAB als Experimentierlabor für die Stadt der Zukunft erfolgen, in dem ein ständig wachsendes Netzwerk aus Verwaltung, Zivilgesellschaft , Wissenschaft und Start-ups gemeinsam an neuen Ideen arbeiten. Berlin, den 01. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport