Drucksache 18 / 20 008 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: Jugendaustausch nach Berlin - Unsere Stadt als Gastgeberin und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20008 vom 20. Juni 2019 über Jugendaustausch nach Berlin - Unsere Stadt als Gastgeberin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene kommen für einen Schüler*innenaustausch, internationalen Jugendaustausch oder ähnliche Formate nach Berlin und woher kommen die Teilnehmer*innen? Bitte Zahl nach Herkunftsländern aufschlüsseln. Zu 1: Jugendliche und junge Erwachsene, die für einen internationalen Schülerinnen- und Schüleraustausch nach Berlin kommen, werden von den jeweils aufnehmenden Schulen und Familien betreut. Die den schulischen Bereich des Austauschs betreffenden Angelegenheiten (z. B. Teilnahme am Unterricht, Teilnahme an Betreuungsangeboten etc.) liegen in der Verantwortung der aufnehmenden Schule. . Die Teilnehmenden kommen aus der ganzen Welt. Innerhalb Europas erfolgt der Austausch u. a. über binationale Programme wie dem Deutsch-Französischen Jugendwerk, das auch Aufenthalte im Schulbereich anbietet, dem Erasmus+- Programm der Europäischen Kommission sowie zahlreiche private Programme und Initiativen. Daten über Teilnehmerzahlen und Herkunftsländer liegen ausschließlich den jeweiligen Anbietern der Jugendaustauschprogramme vor und werden nicht zentral erhoben. 2. Wie lange bleiben die Jugendlichen im Rahmen ihres Austausches jeweils in Berlin? Falls möglich, bitte nach üblichen Aufenthaltsdauern aufschlüsseln und clustern. (bspw. 2 Wochen, 3 Monate, 1 Jahr, etc.) 2 Zu 2: Die Aufenthaltsdauer hängt von den Austausch- und Begegnungsprogrammen der unterschiedlichen Anbieter ab. Entsprechend der großen Vielfalt an Angeboten variieren die Aufenthalte zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Beispielsweise bleiben französische Gastschülerinnen und Gastschüler im Rahmen des „Sauzay- Programms“ des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) drei Monate in Berlin oder werden im „Voltaire-Programm“ des DFJW für sechs Monate von einer Berliner Schule und Gastfamilie aufgenommen. Detaillierte Daten über die Aufenthaltsdauer liegen ausschließlich den jeweiligen Anbietern der Jugendaustauschprogramme vor und werden nicht zentral erhoben. 3. Über welche Behörden, Zentren oder Informationsstellen wird in Berlin über die Möglichkeit der privaten Gastgeber*innenschaft für internationale Austauschschüler*innen und Teilnehmer*innen von internationalen Jugendaustauschen informiert? Zu 3: Gastfamilien werden in der Regel vom jeweiligen Anbieter angefragt (z. B. im „Parlamentarischen Patenschafts-Programm“ mit den USA und über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)). 4. Sieht der Senat Bedarf, bestehende Informationsmöglichkeiten für diesen Bereich auszubauen? Falls ja, welche Maßnahmen hält der Senat für angemessen, um die Informationslage zu verbessern? Zu 4.: Derzeit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Informationsmöglichkeiten ausreichend sind. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie