Drucksache 18 / 20 009 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: Jugendaustausch in Berlin und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20009 vom 20. Juni 2019 über Jugendaustausch in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler*innen und Jugendliche aus Berlin konnten in den vergangenen fünf Jahren an einem internationalen Schüler*innen und Jugendaustausch teilhaben? a) Beteiligte Schüler*innen bitte nach Bezirken ausweisen. b) Bitte Schulformen der beteiligten Schüler*innen ausweisen und nach Bezirken aufschlüsseln. c) Wie viele der Beteiligten waren im Rahmen eines Schüler*innen- und Jugendaustausches länger als 4Wochen im Ausland? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Schüler*innen und Jugendlichen in Berlin, die in den vergangenen fünf Jahren an einem Schüler*innen- und Jugendaustausch teilgenommen haben? a) Bitte prozentualen Anteil der beteiligten Schüler*innen nach Bezirken ausweisen. b) Bitte prozentualen Anteil der beteiligten Schüler*innen nach Schulformen ausweisen und nach Bezirken aufschlüsseln. c) Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Schüler*innen und Jugendlichen, die im Rahmen eines Schüler*innen- und Jugendaustausches länger als 4Wochen im Ausland waren. Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 3. Wie viele Schulen und Einrichtungen aus Berlin haben in den vergangenen fünf Jahren an einem internationalen Schüler*innen- und Jugendaustausch teilnehmen können oder diesen selbstständig organisiert und durchgeführt. Wie viele konnten gefördert werden? Bitte die beteiligten Schulen nach Schulformen aufschlüsseln. 4. Wie viele Schulen und Bildungseinrichtungen in Berlin unterhalten Schulpartnerschaften bzw. Partnerschaften mit anderen Einrichtungen? a) Bitte die Zahl für Berliner Schulen und Einrichtungen nach Bezirken und für sowohl die Berliner als auch die Partnerschulen nach Schulformen aufschlüsseln. b) Bitte Partnerschulen und Einrichtungen nach Ländern aufschlüsseln. c) Unter welchen Bedingungen werden Partnerschaften dieser Art gefördert? 2 Zu 1., 2., 3. und 4.: Schülerinnen- und Schüler- sowie Jugendaustausche werden von verschiedenen Anbietern organisiert, beispielsweise von Koordinierungsbüros, Jugendwerken (z. B. Deutsch-Polnisches Jugendwerk, Deutsch-Französisches Jugendwerk) und kommerziellen Anbietern. Eine zentrale Abfrage über diese Aktivitäten und Auskunft über die Gesamtheit aller Austausche der Berliner Schülerinnen und Schüler sowie Jugendlichen , die jeweiligen Aufenthaltsdauern und Rückschlüsse auf ihre Anteile an der gesamten Schülerschaft sind daher nicht möglich. Informationen liegen für den Teilbereich „Schüleraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften “ vor. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Begegnungen von Schülerinnen und Schülern mit ihren ausländischen Partnern, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziell unterstützt werden. Die Schwerpunktregionen der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützten Schülerbegegnungen im Rahmen von Schulpartnerschaften sind - vor dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Mittel - Mittel- und Osteuropa, Israel und Übersee. Die Anbahnung bzw. Pflege dieser Schulpartnerschaften liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule. Zu den oben beschriebenen Schulpartnerschaften liegen die erbetenen Detailinformationen für die Fragen 1, 1a und 1 b vor: Zu 1.: Schülerinnen und Schüler aus Berlin, die im Rahmen einer geförderten Schulpartnerschaft in den vergangenen fünf Jahren an einem internationalen Schüler- und Jugendaustausch teilnahmen (absolute Zahlen 2015-2019 lfd.): 2015 2016 2017 2018 2019 lfd. Gesamtzahl 2015- 2019 lfd. 3.814 Jahr Anzahl der Berliner Schülerinnen und Schüler, welche an einer internationalen Schülerbegegnung teilgenommen haben bzw. dafür angemeldet sind 845 749 819 887 514 Zu 1 a): Beteiligte Schülerinnen und Schüler, die an einem Austausch im Rahmen einer geförderten Schulpartnerschaft teilnahmen, nach Bezirken (basierend auf den absoluten Zahlen aus Tabelle 1): 3 Nr. 2015 2016 2017 2018 2019 1 95 92 147 112 94 2 157 121 104 131 9 3 43 55 101 93 73 4 54 45 35 100 0 5 39 13 41 32 25 6 68 117 63 71 65 7 91 48 31 52 46 8 49 78 52 61 48 9 42 11 80 32 13 10 0 19 23 34 38 11 86 28 55 69 65 12 121 122 87 100 38 845 749 819 887 514 Berliner Bezirke Reinickendorf Gesamtzahl 2015-2019 lfd.: 3.814 Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Zu 1 b): Beteiligte Schülerinnen und Schüler, die Rahmen einer geförderten Schulpartnerschaft an einem Austausch teilnahmen, nach Schulformen und Bezirken (basierend auf den absoluten Zahlen aus Tabelle 1): Nr. GrundS SekundarS Gymnasium BerufS PrivatS 1 0 13 179 0 348 2 17 0 367 16 122 3 72 29 117 60 87 4 0 64 140 0 30 5 0 22 28 0 99 6 32 16 192 8 136 7 77 93 98 0 0 8 42 71 66 0 109 9 34 5 91 0 48 10 0 39 26 0 49 11 39 157 107 0 0 12 60 80 329 0 0 373 589 1740 84 1028 Berliner Bezirke Reinickendorf Gesamtzahl 2015-2019 lfd.: 3.814 Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg 5. Über welche Behörden, Zentren oder Informationsstellen wird in Berlin über Angebote des internationalen Schüler*innen- und Jugendaustausches informiert? 6. Sieht der Senat Bedarf, bestehende Informationsmöglichkeiten für diesen Bereich auszubauen? Falls ja, welche Maßnahmen hält der Senat für angemessen, um die Informationslage zu verbessern ? 4 Zu 5 und 6.: Insgesamt ist festzustellen, dass das Angebot an Informations- und Fördermöglichkeiten zum internationalen Schülerinnen- und Schüler- sowie Jugendaustausch in Berlin umfangreich und vielfältig ist. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Schulen selbst informieren auf ihren Internetauftritten und Veranstaltungen sowie im bilateralen Beratungsgespräch über diese Möglichkeiten. Zudem organisieren zahlreiche kommerzielle Veranstalter Schüler- und Jugendaustausche und informieren dazu über ihre eigenen Medien, Messen und Veranstaltungen . Informationen zu Anbietern sind ggf. bei der „Aktion Bildungsinformation e. V.“ – Verbraucherschutz in Bildungsfragen – unter www.abi-ev.de zu erhalten. Darüber hinaus informieren zum Thema Schüleraustausch beispielsweise das Deutsch-Französische Jugendwerk (www.dfjw.org), British Council Germany (www.britishcouncil.de), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (www.dpjw.org) und der Internationale Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) e.V. (www.ijab.de). Derzeit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Informationsmöglichkeiten ausreichend sind. 7. Inwieweit werden Lehrer*innen in Berlin im Rahmen ihrer Ausbildung dazu befähigt, pädagogisch begleitete Austauschprogramme zu organisieren und durchzuführen? Zu 7.: Im Rahmen der Ausbildung müssen alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst den Pflichtbaustein „Entwicklung der Berliner Schule“ absolvieren. Hier lernen sie u. a. die Planung, Organisation und Durchführung schulischer Projekte und Vorhaben kennen. Dies wird ggf. ergänzt durch praktische Erfahrungen im Rahmen der Teilnahme an Schülerfahrten und Austauschprogrammen ihrer Ausbildungsschule und/oder durch die Teilnahme an Seminarfahrten der Ausbildungsseminare , die gezielt auf die Thematik „Schülerfahrten, Schüleraustausch“ ausgerichtet sind. Beispielsweise findet regelmäßig ein Austausch mit Frankreich und Polen im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ (Kooperationsform zwischen Deutschland, Frankreich und Polen basierend auf einer Verabredung der jeweiligen Außenminister zur künftigen Zusammenarbeit während eines Treffens in Weimar im August 1991) statt. 8. Welche Fortbildungsangebote gibt es, um Lehrer*innen zu befähigen, pädagogisch begleitete Austauschprogramme zu organisieren und durchzuführen? Wie viele Lehrkräfte haben in den letzten fünf Jahren an diesen teilgenommen? Zu 8.: In den letzten fünf Jahren gab es folgende Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in der Regionalen Fortbildung Berlin, um sie für pädagogisch begleitete Austauschprogramme zu befähigen: 5 - Vorbereitung und Durchführung von Austauschaktivitäten; - Schüleraustausch Klasse 5/6: Organisation, Elternarbeit, diverse Formalitäten; - schulinterne Beratung zur Organisation konkreter Austauschvorhaben; - Austauschvorhaben zur Förderung des Interesses am Erlernen der französischen Sprache; - Projektarbeit zur Verbindung von Spracharbeit und interkulturellem Lernen im fremdsprachlichen Schüleraustausch; - Sprechen und Hören der Chinesischen Sprache im Zusammenhang mit dem Schüleraustausch China; - Austausch-Projekte des Deutsch-Französischen Jugendwerkes. Spezielle Fortbildungsangebote sind für den Schulbereich im EU-Programm für Bildung , Jugend und Sport Erasmus+ zu finden: eTwinning-Projekte, Schulpartnerschaften , Antragsprozesse organisieren und durchführen, Einbindung in das jeweilige Schulprofil und im schulinternen Curriculum sowie Fortbildungen im europäischen Ausland. Die Quantifizierung der Teilnehmenden kann aufgrund der nicht ausreichenden Datenverfügbarkeit und -vergleichbarkeit nicht vorgenommen werden. 9. Wie viele Schüler*innen und Jugendliche waren an einem Schüler*innen- und Jugendaustausch beteiligt, der von Bezirken oder Land organisiert und/oder durchgeführt wurde? Bitte das Angebot darlegen. Zu 9.: Es wird auf die Antworten zu 1. bis 4. verwiesen. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie