Drucksache 18 / 20 010 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 19. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: Verpflichtungserklärungen nach §68 Aufenthaltsgesetz: Umgang mit den Erstattungsbescheiden und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20010 vom 19. Juni 2019 über Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz: Umgang mit den Erstattungsbescheiden ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. Die RD BB weist darauf hin, dass leistungsberechtigte Personen, für welche eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, nicht gesondert statistisch erfasst werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter haben deshalb den gesamten Aktenbestand zu überprüfen. Ob eine mögliche technische Unterstützung zumindest potentieller Vorgänge mit Verpflichtungserklärungen möglich sein könnte, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Jobcenter wurden durch Weisung aufgefordert zu den Verpflichtungserklärungen zu berichten. Termin hierfür ist September 2019. 1. Wie viele Erstattungsbescheide bzw. -forderungen gegen Bürg*innen, die Verpflichtungserklärungen nach § 68 oder 68 a Aufenthaltsgesetz unterschrieben haben, haben die Berliner Jobcenter bis heute verschickt? Zu 1.: Für das Land Berlin wurden rund 180 einschlägige Fälle von der BA identifiziert. Nicht in allen Fällen kam und kommt es zu einer geltend gemachten Erstattungsforderung. 2 2. Wie viele Erstattungsbescheide in den sogenannten Altfällen wurden durch die Berliner Jobcenter seit 01. März 2019 aufgehoben - also nachdem die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern eine Weisung zum Umgang mit den Erstattungsforderungen geschickt hat? Bitte listen Sie nach den einzelnen Jobcentern in den Bezirken auf. Zu 2.: Es liegen noch keine Daten vor. 3. In wie vielen Fällen wurden von den Jobcentern seit dem 1. März nochmalige Anhörungen anberaumt, um den Umgang mit der Erstattungsforderung endgültig zu klären? Bitte ebenfalls möglichst je nach einzelnen Jobcentern auflisten. Zu 3.: Es liegen noch keine Daten vor. 4. In wie vielen Fällen haben die Bürg*innen gegen den Erstattungsbescheid Klage erhoben und in wie vielen dieser Fälle sind noch Gerichtsverfahren anhängig? Zu 4.: In einem Fall ist bekannt, dass Klage erhoben wurde (Stand: Oktober 2018). Berlin, den 05. Juli 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales