Drucksache 18 / 20 011 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: CityLAB - Raumschiff oder Gemeingut? und Antwort vom 08. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20011 vom 21. Juni 2019 über CityLAB – Raumschiff oder Gemeingut? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist in die Entscheidungsprozesse um das CityLAB eingebunden, und wie und wo finden welche Entscheidungsprozesse konkret statt? Zu 1.: Die Federführung für das Projekt CityLAB Berlin liegt verwaltungsseitig bei der Senatskanzlei, die im Bedarfsfall auch weitere Senatsverwaltungen in Entscheidungsprozesse einbezieht. In Umsetzung der Aufgaben, die im Rahmen einer Zuwendung an die Technologiestiftung Berlin übergegangen sind, ist auch diese in Entscheidungsprozesse eingebunden. 2. Welche Senatsverwaltungen und Bezirke sind einbezogen und was sind deren Aufgaben? Zu 2.: Alle Senatsverwaltungen und Bezirke wurden und sind aufgefordert, sich aktiv an der Einrichtung und dem Betrieb des CityLAB Berlin zu beteiligen und hierbei auch eigene Vorschläge für inhaltliche Schwerpunktsetzungen zu unterbreiten. 3. Welche wissenschaftlichen und cutting-edge-Institutionen sind in den Entstehungs- und Entwicklungsprozess eingebunden? Zu 3.: Im Rahmen des Entstehungs- und Entwicklungsprozesses des CityLAB Berlin wurden bislang zahlreiche verschiedenartige Institutionen beteiligt, darunter u.a. die Technologiestiftung Berlin, die Technische Universität Berlin, das Einstein Center Digital Future, die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und die Berliner Energieagentur. 2 4. Wie wird die breitgefächerte, weltweit einmalige wie lebendige Berliner CivicTech Community involviert? Zu 4.: Es gibt einen ersten offenen Aufruf („Open Call“) für die Beteiligung am CityLAB Berlin, der u.a. auf der Seite https://www.citylab-berlin.org/ veröffentlicht ist. Ein Beirat begleitet die Arbeit des CityLAB. Mit je zwei Vertretungen aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Verwaltung und der Wirtschaft werden diese Gruppen intensiv eingebunden. 5. Wie wird deren Innovationspotential zum Wohle Berlins genutzt? Wer verfügt seitens der Verwaltung, Wissenschaft und CivicTech Community über Ansätze oder gar ein öffentlich zugängliches Konzept? Zu 5.: Das CityLAB Berlin ist ein Projekt, das sich laufend weiter entwickeln und an Bedeutung wachsen soll. Auch Teile der Stadtgesellschaft, die sich mit technischen Konzepten zum Engagement und zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen, sind wie andere auch eingeladen und aufgerufen, ihr Innovationspotential im Rahmen des CityLAB Berlin einzubringen. Zudem ist geplant, im Rahmen des CityLAB die Smart City-Strategie des Landes Berlin zu aktualisieren. 6. In welchem Maße wird die weitere Zivilgesellschaft in die Nutzung und Ausgestaltung in das CityLAB eingebunden? Zu 6.: Es wird z.B. verschiedene öffentliche Formate im CityLAB Berlin wie Veranstaltungen oder Workshops geben. Daneben ist das CityLAB Berlin offen für innovative Vorschläge, Anregungen oder Konzepte aus der „weiteren“ Zivilgesellschaft; siehe auch zu 4. 7. Warum gestaltet sich der Prozess der Einrichtung des CityLAB insgesamt so intransparent? Zu 7.: Aus Sicht des Senats ist der Prozess der Einrichtung des CityLAB nicht intransparent. 8. Wie soll ein Prozess zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung ohne Öffentlichkeit funktionieren? Zu 8.: Ein medial-öffentlicher Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung ist so nicht vorgesehen. Der konstruierte Gegensatz ist auch nicht zielführend. Vielmehr wird der Prozess gemeinsam unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft vorangetrieben. Der Austausch erfolgt in unterschiedlichen Formaten. 9. Was sind die Kriterien für die Bewerbung von Projekten? Zu 9: Die Förderung von Projekten basiert auf Förderrichtlinien. Kriterien sind hierbei insbesondere die inhaltliche Relevanz, der Nutzen für die Stadt, der innovative Charakter, die Umsetzbarkeit sowie Offenheit und Teilhabe. 10. Gibt es einen verbindlichen Zeitrahmen zur Umsetzung von Projekten? Zu 10.: Es ist beabsichtigt, Projekte von unterschiedlicher Reichweite und mit unterschiedlichen Realisierungszeiträumen zu unterstützen. 3 11. Wer entscheidet über Nutzende und Nutzungen nach welchen Kriterien? Zu 11.: Es wurde ein Beirat einberufen, der in Abstimmung mit der Technologiestiftung Berlin die Senatskanzlei bei der Auswahl und Entscheidung von bzw. zu Nutzenden, Projekten oder Veranstaltungen berät (s. auch zu 4.). Über finanzielle Förderungen wird auf Grundlage von Förderrichtlinien entschieden (s. auch zu 9.). 12. Für welche Nutzergruppen ist das CityLAB gedacht? 13. Wie wird sichergestellt, dass das CityLAB ein offener Ort der Begegnung wird? Zu 12. und 13.: Im Rahmen der gegebenen Kapazitäten steht das CityLAB Berlin nach Abstimmung mit der Senatskanzlei und der Technologiestiftung Berlin grundsätzlich allen Nutzergruppen offen, die sich in dem relevanten Themenbereich unter Beachtung der maßgeblichen Kriterien einbringen möchten. 14. Wie viel Fläche in Quadratmetern und Raumanzahl soll das CityLAB im Flughafengebäude THF bekommen? Zu 14.: Die Gesamtfläche im genutzten Gebäudeteil H2rund (Erdgeschoss) beträgt etwa 840 m² und ist im Wesentlichen verteilt auf fünf Räume, einen großen Flur- und Empfangsbereich sowie sanitäre Einrichtungen. 15. Soll das CityLAB ein eigenes Profil entwickeln oder dient es ausschließlich als Außenstelle der Technologie Stiftung Berlin? Zu 15.: Das CityLAB Berlin hat ein eigenes Profil und wird dieses laufend weiter entwickeln (s. auch zu 3. und 5.). Es ist keine Einrichtung der Technologiestiftung Berlin. 16. Wie ist das CityLAB innerhalb der SmartCity-Strategie des Landes zu verorten? Zu 16.: Das CityLAB Berlin soll im Rahmen der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Smart City-Strategie eine wichtige Funktion übernehmen. Es soll als Ideenschmiede, Diskurs- und Netzwerkort sowie Schaufenster dienen. 17. Wie wird das CityLAB in die derzeit zu entwickelnde Digitalisierungsstrategie eingebunden? Zu 17.: Das CityLAB Berlin steht im Rahmen der gegebenen Kapazitäten nach Abstimmung mit der Senatskanzlei auch zur Verfügung, um die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie zu fördern. Die im CityLAB erarbeiteten Ideen und Konzepte sollen in die Digitalisierungsstrategie einfließen. 18. Wie ist das CityLAB im Kontext von Partizipations- (Plattform) und Bürgerbeteiligung zu verstehen? Zu 18.: Siehe zu 4. bis 6. 19. Wie kamen die Einladungen für die Eröffnung des CityLAB zustande und welche Akteur*innen aus der Berliner Tech-, CivicTech-, Hacker*innen- und Netzpolitikszene wurden gezielt eingeladen? Zu 19.: Der Einladungsverteiler wurde von der Technologiestiftung Berlin in Abstimmung mit der Senatskanzlei erstellt. Die Zahl der Gäste war dabei aus rechtlichen Gründen (Brandschutz) für die Räume auf 199 Personen begrenzt. 4 Insgesamt wurden zahlreiche Akteure und Akteurinnen aus den genannten Bereichen eingeladen, u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Open Knowledge Foundation, des FabLab, von Netzpolitik.org, PrivacyWeek, Betterplace, TacticalTech, Junge Tüftler, FixMyBerlin, CorrelAid und CoWomen. Berlin, den 8 . Juli 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei