Drucksache 18 / 20 016 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: Notruf 110 und 112 – Speicherung personenbezogener Daten und Antwort vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 016 vom 21. Juni 2019 über Notruf 110 und 112 – Speicherung personenbezogener Daten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden jeweils in den Monaten der Jahre seit 2015 die Notrufnummern 110 und 112 gewählt ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Notrufnummer.) Zu 1.: 110: Die gewünschten Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2015 2016 2017 2018 2019 Januar 101.787 98.525 95.163 95.773 92.164 Februar 89.714 94.069 89.708 83.437 86.512 März 106.076 101.422 105.647 94.547 101.178 April 101.026 110.247 97.331 104.188 101.970 Mai 109.816 117.581 110.105 113.987 106.340 Juni 110.239 115.219 109.588 104.758 - Juli -* 118.686 112.114 103.669 - August -* 105.869 101.909 105.481 - September -* 109.880 99.093 101.358 - Oktober -* 105.520 90.529 102.818 - November -* 103.736 101.473 99.987 - Dezember 108.759 101.941 94.286 96.562 - * Aufgrund der räumlichen Ausgliederung der Einsatzleitzentrale (ELZ) im Zeitraum vom 15. Juli 2015 bis - 2. November 2015 konnten im Jahr 2015 nur in den Monaten Januar bis Juni und im Dezember Notrufzahlen erhoben werden (Quelle: Data- Warehouse Polizei) Seite 2 von 5 112: Die gewünschten Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2018* 2019 Januar 80.592 83.997 Februar 61.923 78.084 März 85.878 83.171 April 82.782 83.187 Mai 83.092 88.050 Juni 82.286 - Juli 90.478 - August 85.179 - September 78.455 - Oktober 76.874 - November 75.608 - Dezember 86.067 - * Die Daten aus den Jahren 2015 und 2016 sind elektronisch nicht mehr vorhanden und daher nicht auswertbar (siehe auch Drs18/13 512 Nr.3). Im Jahr 2017 gab es 811.360 entgegengenommene Notrufe unter der Nummer 112. Eine Darstellung nach Monaten bzw. Quartal ist nicht mehr möglich (siehe auch Drs. 18/15 432 Nr. 4 und 5) 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle kam es nach Annahme des Notrufes zu einer Alarmierung von Einsatzkräften und in wie vielen nicht? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Anzahl, Jahr und Notrufnummer.) 3. Wie oft wurden unter den unter 2. genannten Fällen keine Einsatzkräfte geschickt, weil zur Zeit des Notrufs zeitliche Einsatzspitzen, wie z.B. in den Abend- und Nachtstunden am Wochenende, vorlagen , und entschieden, dass der Notruf zu geringfügig für das Schicken von Einsatzkräften einzustufen ist? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Polizeiabschnitt und Notruf.) Zu 2. und 3.: Eine automatisierte statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich . 4. Unter welchen Voraussetzungen und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Anschlusskennung der Anrufer*innen des Notrufs auf die Notrufnummern 110 und 112 zu welchen Zwecken gespeichert ? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Notrufnummern.) a. In welchen konkreten Datenbanken werden diese Daten gespeichert? b. Wird die Anschlusskennung im Zusammenhang mit anderen personenbezogenen Daten der Anrufer*innen gespeichert? Wenn ja, welchen? c. Welche Prüf- bzw. Löschfristen gelten für diese Daten? d. Existiert ein System zur Zugriffsprotokollierung für diese gespeicherten Daten? Wenn ja, für welchen Zeitraum werden die Zugriffe protokolliert? e. Welcher Personenkreis hat jeweils Zugriffsrechte für diese Daten? (Bitte aufschlüsseln nach Notrufnummern und ggf. Speicherorten) Zu 4.: 110: Die Polizei kann die Anschlusskennung der Anruferinnen und Anrufer des Notrufes auf der Rechtsgrundlage der §§ 46a, 42 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) zu Zwecken der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Dokumentation polizeilichen Handelns aufzeichnen und speichern. 112: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Speichern der Anschlusskennung der Anrufenden ist den §§ 42, 46a Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) zu entnehmen. Ferner enthält das Gesetz über den Rettungsdienst im Land Berlin (RDG) in § 4 eine Ermächtigungsgrundlage zur Verarbeitung von per- Seite 3 von 5 sonenbezogenen Daten in der Notfallrettung und im Krankentransport. Die Daten werden bei der Berliner Feuerwehr zur eventuell weiteren Nutzung im Rahmen des jeweiligen Notrufes (z.B. Rückfragen an den Anrufer) und des daraus resultierenden Einsatzes gespeichert. a) 110: Die Daten zu Notrufen werden in der Notrufabfrageeinrichtung (NRAbE) und auf den polizeilichen Servern des Einsatzleitsystems (ELS) gespeichert. 112: Die Daten zu Notrufen werden auf Servern des ELS der Berliner Feuerwehr gespeichert . b) 110: Vorhandene Telefonbucheinträge werden vom Telekommunikationsanbieter übermittelt. Im ELS der Polizei werden alle für einen Einsatz benötigten Daten gespeichert . Dies sind neben dem eigentlichen Sachverhalt und dem Einsatzort die Anschlussnummer sowie Name und Anschrift der Anrufenden. 112: Zur Notrufbearbeitung werden die Daten der Anschlusskennung des Anrufers nebst Standort nach den Vorgaben der TR Notruf 2.0 der Bundesnetzagentur übermittelt und gespeichert. c) 110: Die Prüffrist für die Daten der Notrufabfrageeinrichtung beträgt 3 Monate. Eine Löschung der Daten erfolgt automatisiert nach 365 Tagen durch Überschreiben der bereits bestehenden Datei. Die Prüf- und Löschfrist für die Daten im ELS der Polizei beträgt 24 Monate. 112: Im ELS der Feuerwehr werden die Daten nach 3 Monaten entfernt. d) 110 und 112: Anhand von Protokollen der sogenannten Logdateien kann jederzeit festgestellt werden, wer, wann, welche Daten be- oder verarbeitet hat. e) 110: Bei der Polizei haben Mitarbeitende der Einsatzleitzentrale der Direktion Einsatz (Zentrale Bearbeitung) Zugriff auf diese Daten. 112: Bei der Feuerwehr haben Mitarbeitende des Steuerungsdienstes und Administratoren des Zentralen Services Informationstechnik sowie in Teilen jeweils verantwortliche Mitarbeitende für den Einsatzbericht, Mitarbeitende der Kosteneinziehung Zugriff auf diese Daten. 5. Unter welchen Voraussetzungen und auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten, die ein Anrufer im Gespräch des Notrufs nennt, zu welchen konkreten Zwecken gespeichert ? a. In welchen konkreten Datenbanken werden diese Daten gespeichert? b. Welche Prüf- bzw. Löschfristen gelten für diese Daten? c. Existiert ein System zur Zugriffsprotokollierung für diese gespeicherten Daten? Wenn ja, für welchen Zeitraum werden die Zugriffe protokolliert? d. Welcher Personenkreis hat jeweils Zugriffsrechte für diese Daten? (Bitte aufschlüsseln nach Notrufnummern und ggf. Speicherorten) Seite 4 von 5 Zu 5.: 110: Siehe Antwort zu Frage 4. 112: Die Daten werden in den Datenbanken des ELS der Berliner Feuerwehr auf der Grundlage von §§ 42, 46a ASOG zur eventuell weiteren Nutzung im Rahmen des jeweiligen Notrufes und des gegebenenfalls daraus resultierenden Einsatzes der Berliner Feuerwehr gespeichert. Ferner enthält das Gesetz über den Rettungsdienst im Land Berlin (RDG) in § 4 eine Ermächtigungsgrundlage zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Notfallrettung und im Krankentransport. a) Siehe Antwort zu Frage 4a. b) Siehe Antwort zu Frage 4c. c) Siehe Antwort zu Frage 4d. d) 110: Siehe Antwort zu Frage 4e. 112: Zugriff haben Mitarbeitende der Leitstelle und die jeweiligen Administratoren des Bereiches des Zentralen Services Informationstechnik. 6. Wie viele Anschlusskennungen, von denen aus in den Jahren seit 2015 die Notrufnummern 110 und 112 gewählt wurden, sind derzeit in welchen genauen Datenbanken seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach Notrufnummer, Datenbanken, Jahr und Anzahl.) Zu 6.: 110: Es können zur Notrufabfrageeinrichtung für ein Jahr rückwirkend alle Anschlusskennungen , welche den Notruf 110 gewählt haben, ermittelt werden. Zu den rechtlichen Grundlagen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Das ELS betreffend sind aufgrund der in der Antwort zu Frage 4c beschriebenen Löschfristen lediglich Daten der letzten zwei Jahre erfasst. Eine Einzelauswertung ist nicht möglich. Es wurden jedoch im Jahre 2017 845.180 und im Jahr 2018 760.770 EWA- und Dienstgruppeneinsätze angelegt, sodass zumindest für diese Einsätze auch Anschlusskennungen gespeichert wurden. 112: Es können für ein Jahr rückwirkend alle Anschlusskennungen, welche den Notruf 112 gewählt haben, ermittelt werden (siehe Zahlen zu Frage 1). Rechtliche Grundlagen hierfür sind das ASOG, das TKG, die TR Notruf 2.0 und die NotrufV. 7. Ist in den Datenbanken von Polizei oder Feuerwehr statistisch auswertbar, wie oft die Notrufnummern 110 und 112 von einer bestimmten Anschlusskennung gewählt wurden? Zu 7.: Ja, derartige Auswertungen sind möglich. 8. Existieren dienstliche Anweisungen, Richtlinien oder sonstige Anweisungen für die Speicherung von Anschlusskennungen, von denen aus die Notrufnummern 110 oder 112 gewählt werden? Wenn ja, welche, mit welchen konkreten Regelungsinhalten? Seite 5 von 5 Zu 8.: 110: Es gibt Errichtungsanordnungen zu den Dateien „Tonaufzeichnung NRAbE“ sowie der Datei „PELZ 2013“ (PELZ = Polizeiliche Einsatzleitzentrale). Der Inhalt der genannten Errichtungsanordnungen richtet sich nach § 49 ASOG in Verbindung mit den „Dateienrichtlinien“. 112: Die TR Notruf 2.0 legt auf der Grundlage des § 108 Abs. 4 TKG und der NotrufV technische Einzelheiten und Anforderungen fest. Berlin, den 9. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport