Drucksache 18 / 20 017 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: Böllerwahnsinn: Was plant der Senat für Silvester 2019? und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20017 vom 21. Juni 2019 über Böllerwahnsinn: Was plant der Senat für Silvester 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten plant der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020? Zu 1.: Am 21. Januar 2019 stellte der Senator für Inneres und Sport erste Überlegungen zu Pyrotechnik-Verbotsbereichen im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses vor. Rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche werden im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen diese Maßnahmen jeweils beruhen? Zu 2.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. 3. Wie viele Polizeikräfte, Verwaltungsmitarbeiter oder Dienstleister werden zur Durchsetzung dieser Maßnahmen voraussichtlich erforderlich sein? Zu 3.: Die erforderlichen Personalressourcen für Pyrotechnik-Verbotsbereiche sind von individuellen Lagebeurteilungen und Kooperationsgesprächen mit allen Beteiligten abhängig und lassen sich erst in zeitlicher Nähe zum konkreten Anlass belastbar beziffern. 4. Wie soll die Durchsetzung dieser Maßnahmen erfolgen? Soll es z.B. Umzäunungen bzw. Kontrol stellen geben? Seite 2 von 3 Zu 4.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. 5. Ist eine Differenzierung zwischen Knallkörpern der Klasse F1 bzw. F2 geplant? Zu 5.: In Betracht kommen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 gem. § 3a Abs. 1 Nr. 1b) bis d) des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände gem. § 3a Abs. 1 Nr. 2. SprengG. Einschränkungen der pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F1 sind derzeit nicht Betrachtungsgegenstand. 6. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind in Bezug auf die Maßnahmen oder sonst zur Verringerung von Feuerwerk und Böllerei geplant? Zu 6.: Wie bei anderen größeren Veranstaltungen üblich werden Polizei und Feuerwehr auch den Jahreswechsel 2019 zu 2020 medienwirksam begleiten. Besonderes Augenmerk wird dabei schon im Vorfeld auf die breite Streuung von Informationen zu Pyrotechnik-Verbotsbereichen gelegt werden. 7. Welche Erfahrungen gibt es in Hinblick auf die böllerfreie Zone am Pariser Platz/Straße des 17. Juni/Großer Tiergarten? Zu 7.: Der Pariser Platz gehört nicht zum Veranstaltungsgelände der Silvesterveranstaltung, sondern wird von der Polizei Berlin auf Grundlage einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr gestützt auf § 17 Abs. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) gesperrt. Dort besteht seit Jahren ein faktisches Pyrotechnikverbot. Im Nahbereich der Kontrollstellen zum Veranstaltungsbereich befinden sich eingerichtete Abbrennplätze, an denen mitgebrachte Pyrotechnik vor dem Eintritt zum Veranstaltungsgelände abgebrannt werden kann. Das Pyrotechnikverbot auf der jährlich stattfindenden Silvesterveranstaltung auf der Straße des 17. Juni ist seit vielen Jahren im Sicherheitskonzept des kommerziellen Veranstalters als Maßnahme aufgrund seines veranstaltungsbezogenen Hausrechts verankert und sowohl mit den Genehmigungsbehörden als auch mit der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr abgestimmt. 8. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die böllerfreie Zone am Pariser Platz/Straße des 17. Juni/Großer Tiergarten (bitte Fundstelle angeben)? Zu 8.: Auf die Antwort zu 7. wird verwiesen. 9. Plant der Senat eine Bundesratsinitiative, um weitergehende Einschränkungen von Böllerei und Silvesterfeuerwerk auf den Weg zu bringen? Zu 9.: In der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 24.01.2019 wurde unter TOP 38 ein Antrag der Fraktionen SPD, LINKE und Bündnis 90/die Grünen über „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ (Drs. 18/1526) beraten. Dieser Antrag beinhaltet die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung (bezüglich des Abbrennens) in eng bebauten Kiezen (Änderung des § 24 der 1. SprengV) und der Seite 3 von 3 Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage (Änderung des § 22 der 1. SprengV). Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Berlin, den 05. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport