Drucksache 18 / 20 018 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2019) zum Thema: Fuchsjagd in Berlin und Antwort vom 04. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20018 vom 21.06.2019 über Fuchsjagd in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es seitens des Senats Kriterien, aus welchen Gründen Füchse getötet werden dürfen? Antwort zu 1: Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere (Wild), die dem Jagdrecht unterliegen, die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Füchse unterliegen nach dem Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht. Darauf stützend bedarf es keiner gesonderten Begründung für die Jagdausübung auf Füchse. Die Jagd in befriedeten Bezirken ist nur gestattet, wenn Füchse handzahm sind, sich nicht mehr vergrämen lassen oder von ihnen eine Gefahr ausgeht sowie sie verletzt oder krank sind. Frage 2: Sind dem Senat die Gründe für die pro Jagdjahr ca. 70-80 erlegten Füchse bekannt und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Die einzelnen Gründe sind dem Senat nicht bekannt. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Jägerinnen oder Jäger verpflichtet, die Gründe für die Erlegung darzulegen. Frage 3: Gibt es bei der Jagdstrecke des Fuchses Unterschiede zwischen dem Stadtgebiet Ost und dem Stadtgebiet West und wenn ja, wie sind diese zu begründen? 2 Antwort zu 3: Nach Auswertung der vorliegenden Streckenmeldungen werden im Stadtgebiet Ost insgesamt mehr Füchse erlegt als im Stadtgebiet West. Auf Grund auch der höheren Fallwildzahlen im Ostteil der Stadt ist zu vermuten, dass die Population größer ist. Frage 4: Wie steht der Senat zu einer ganzjährigen Schonzeit für Füchse, wie zum Beispiel beim Dachs und beim Baummarder? Antwort zu 4: Die Populationen des Dachses und des Baummarders sind wesentlich geringer als die des Fuchses. Bei einer ganzjährigen Schonzeit wären notwendige schnelle Handlungen aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr gewährleistet. Dann müsste die jeweils notwendige Bejagung über Einzelfallregelungen genehmigt werden. Dieser hohe Verwaltungsaufwand könnte durch die Jagdbehörde nicht in der notwendigen Kurzfristigkeit sichergestellt werden. Frage 5: Sofern der Senat eine ganzjährige Schonzeit mit der Begründung ablehnt, dass dann etwaige Nottötungen verletzter/schwerkranker Tiere erschwert wären: Wie wird dies bei kranken/verunfallten Dachsen, Baummardern, Greifvögeln oder Schwänen organisiert? Antwort zu 5: Kranke und verunfallte Tiere ziehen sich größtenteils zurück, so dass sie oftmals nicht gefunden werden und in der Regel nicht erlegt werden. Bezogen auf den Dachs wurden in den letzten fünf Jagdjahren insgesamt lediglich sieben Dachse mit einer Ausnahmegenehmigung erlegt, 40 Dachse wurden als Fallwild gemeldet. Beim Baummarder wurden nur drei Totfunde gemeldet, Genehmigungen zum Erlegen wurden nicht beantragt oder erteilt. Greifvögel und Wasservögel werden in einer Auffangstation vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) Berlin bis zur Wiederausgliederung aufgenommen. Ausnahmegenehmigungen werden hierzu nicht erteilt. Frage 6: Wie steht der Senat zu einer Herausnahme von Füchsen aus dem Jagdrecht? Antwort zu 6: Der Senat sieht keine Notwendigkeit, den Fuchs aus dem Jagdrecht herauszunehmen. Wie alle nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten würde dann auch der Fuchs ausschließlich dem Artenschutz unterliegen. Notwendige Maßnahmen, gegebenenfalls. auch die Tötung von „Problemtieren“ müssten dann über Ausnahmereglungen nach dem Artenschutzrecht getroffen werden. Ein eventuell notwendiges schnelles Agieren wäre dann kaum mehr möglich. 3 Frage 7: Arbeitet die Verwaltung mit Wildtierärzten oder Auffangstationen zusammen, die verletzte Wildtiere pflegen und wieder auswildern? Antwort zu 7: Lediglich Greifvögel und Wasservögel werden in einer Auffangstation vom NABU Berlin bis zur Wiederausgliederung aufgenommen. Für weitere Wildtiere gibt es keine Wildtierärzte oder Auffangstationen, mit der die Verwaltung zusammenarbeitet. Berlin, den 04.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz