Drucksache 18 / 20 027 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2019) zum Thema: Gebäude der Berliner Justizvollzugsanstalten – insb. JVA Tegel und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20027 vom 25. Juni 2019 über Gebäude der Berliner Justizvollzugsanstalten - insb. JVA Tegel __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gebäude der Berliner Justizvollzugsanstalten stehen unter Denkmalschutz und welche Auflagen gibt es? Zu 1.: In den nachfolgend aufgeführten Liegenschaften des Berliner Justizvollzuges gibt es Teilbereiche, die unter Denkmalschutz stehen (s. Ausschnitt Denkmalkarte): Justizvoll - zugsanstalt Plötzensee , Friedrich - Olbricht- Damm 16, 13627 Berlin 2 Jugendstrafanstalt Berlin, Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin Justizvollzugsanstalt Tegel, Seidelstraße 39, 13507 Berlin 3 Justizvollzugsanstalt Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin Justizvollzugsanstalt für Frauen, Alfredstraße 11, 10365 Berlin Justizvollzugsanstalt für Frauen, Arkonastraße 56, 13189 Berlin 4 Erläuterungen zur Legende Die daraus folgenden Beschränkungen ergeben sich aus dem Berliner Denkmalrecht, insbesondere dem Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bln) vom 24. April 1995. 2. Welche Auflagen gab es für den Abriss der Teilanstalt (TA) I der JVA Tegel und was droht bei Nichteinhaltung der Auflagen? Zu 2.: Im Rahmen der denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung für das Bestandsgebäude der Teilanstalt (TA) I der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel waren u. a. folgende Aspekte bzw. Auflagen zu berücksichtigen: restauratorische Dokumentation der TA I vor Abriss (2015), Abstimmung der Fassadengestaltung des Neubaus der TA I, u.a. hinsichtlich Material , Format, Farbe, etc. mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin (2016), Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten Bereiche in der Justizvollzugsanstalt Tegel (2018), Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten Bereiche in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee (2019), Erstellung eines Denkmalpflegeplans für die denkmalgeschützten Bereiche in der Justizvollzugsanstalt Moabit (2020) und restauratorische Dokumentation inkl. Teil-Rekonstruktion denkmalgeschützter Bereiche des benachbarten Schlossereigebäudes in der JVA Tegel nach Abriss des dortigen Gasflaschenlagers (2016 - 2018), etc. Die vorgenannten Aspekte wurden adäquat berücksichtigt; Teilleistungen (hier: Denkmalpflegepläne JVA Plötzensee und JVA Moabit) sind in Bearbeitung bzw. Beauftragung und werden sukzessive umgesetzt, sodass sich die Frage der Folgen einer Nichteinhaltung für den Senat nicht stellt. 3. Welche Kosten sind für den Neubau der TA I der JVA Tegel veranschlagt? Zu 3.: Für den Neubau der TA I in der JVA Tegel wurden auf Basis geprüfter Bauplanungsunterlagen (BPU - Stand: 01/2017) Kosten in Höhe von 23.937.000 EUR veranschlagt . 5 4. Wie hoch sind die Kosten einer Grundsanierung der TA III der JVA Tegel? 5. Nach welchen Kriterien wurde ein Neubau der TA I verworfen und die Grundsanierung der TA III der JVA Tegel beschlossen? 6. Wann soll mit einem Neubau oder einer Grundsanierung begonnen werden und sind die Kosten bereits im Haushalt veranschlagt? Zu 4. bis 6.: Einschätzungen und Neubewertungen der Sach- und Bedarfslage durch den Berliner Senat haben dazu geführt, dass der Neubau der TA I in der JVA Tegel nicht als vordringliche Maßnahme für eine nachhaltige Entwicklung der Justizvollzugsanstalt Tegel eingestuft wird. Der Senat hat sowohl den Umbau und die Sanierung der Teilanstalt III als auch den Umbau und die Sanierung der Teilanstalt II in der JVA Tegel für die Finanz- und Investitionsplanung des Landes Berlin für die Jahre 2019 bis 2023 mit ersten Baumittelraten in 2022 bzw. 2023 angemeldet. Für den Entwicklungsbereich TA III inkl. des näheren Umfelds wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und abgestimmt. Neben der denkmalgerechten Sanierung und dem Umbau der TA III sollen auch diverse Anpassungs- und Ergänzungsmaßnahmen am Gebäude der Teilanstalt VE (künftiges Bildungszentrum der JVA Tegel), des Gebäudes 14.0-1 (künftiges med. Gesundheitszentrum der JVA Tegel) sowie dem B-Flügel der TA III (moderate Erweiterung), etc. umgesetzt werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket wurde hierfür unter dem Kapitel 0668/Titel 89101 zur Finanz- und Investitionsplanung des Landes Berlin für die Jahre 2019 - 2023 angemeldet und mit insgesamt rund 53.200.000 EUR kalkuliert. Eine erste Baumittelrate ist für 2023 vorgesehen. Der Kostenanteil für eine denkmalgerechte Grundsanierung der TA III beträgt danach rund 29.000.000 EUR. Insoweit bleibt aber die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers abzuwarten. 7a. Wie lange dauert es bis die Feuerwehr nach einem Notruf auf dem jeweiligen Gelände der Berliner Justizvollzugsanstalten ist? Bitte aufgeschlüsselt nach JVA angeben. Zu 7a.: Bei Notrufen mit einer medizinischen Indikation werden für eine erste Einschätzung die bis dahin vorhandenen Erkenntnisse stets mit angegeben und bei einem entstandenen Feuer der zunächst erkennbare Umfang. Es werden bei den Berliner Justizvollzugsanstalten keine durchgehenden statistischen Erhebungen über die Reaktionszeit der Berliner Feuerwehr bei einem Einsatz in den Justizvollzugsanstalten geführt. Insbesondere wird auch nicht erhoben, ob bei medizinischen Notfällen die Berliner Feuerwehr oder ein anderer Rettungsdienst eintrifft. 7b. Wie viele Übungen der Berliner Feuerwehr fanden in den letzten drei Jahren auf den Geländen der Berliner Justizvollzugsanstalten statt? Zu 7b.: Insgesamt fanden auf den Geländen der Berliner Justizvollzugsanstalten 7 Übungen mit der Berliner Feuerwehr beziehungsweise einer Freiwilligen Feuerwehr statt. Im Übrigen werden Brandschutzübungen auch ohne Beteiligung der Feuerwehr regelmäßig durchgeführt. 7c. Gab es in der Geschichte der Berliner JVA eigene Werksfeuerwehren? Welche Maßnahmen zur eigenen Brandbekämpfung vonseiten der Berliner JVA bestehen? Zu 7c.: In der Geschichte des Berliner Justizvollzuges gab es nach Kenntnis des Senats keine Werksfeuerwehren. Hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes wird Bezug 6 genommen auf die Antwort zu Frage 7. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18936 vom 16. Mai 2019. Aus Gründen des Eigenschutzes wird eine direkte Brandbekämpfung über Entstehungsbrände hinaus durch die Bediensteten des Justizvollzuges nicht durchgeführt . Für das Löschen nach dieser Maßgabe stehen Feuerlöschgeräte und teilweise Wandhydranten zur Verfügung. 8. Ist eine Abschaltautomatik von Licht, Wasser und Strom in den Gemeinschaftsräumen der Gefangenen geplant, um zum einen Energie zu sparen und zum anderen mutwillige Beschädigungen z. B. durch aufgedrehte Herdplatten zu minimieren? Zu 8.: Für Gemeinschaftsräume der Gefangenen ist keine Abschaltautomatik von Licht, Wasser, Strom geplant. Im Rahmen des Angleichungsgrundsatzes gemäß § 3 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz Berlin (StVollzG Bln) setzt der Berliner Justizvollzug hier primär auf Information, Aufklärung und Kontrolle durch Bedienstete und eine adäquate Mitwirkung der Gefangenen. Berlin, den 11. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung