Drucksache 18 / 20 029 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2019) zum Thema: Bedienstete in den Berliner Justizvollzugsanstalten und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20029 vom 25. Juni 2019 über Bedienstete in den Berliner Justizvollzugsanstalten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Ein Besuch der JVA Tegel offenbarte eine hohe Gefährdungslage der Bediensteten unter anderem durch mangelnde Ausrüstung und eine schlechte bauliche Struktur der TA II. 1. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Berliner Justizvollzugsbeamten und Mitarbeiter vor Übergriffen während ihrer Arbeit in den Berliner Justizvollzugsanstalten zu schützen? Zu 1.: Vorrangiges Ziel ist es, übergriffige Situationen im Vollzugsalltag erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierzu dient auch die Beziehungsarbeit mit den Gefangenen, die einen Bestandteil der sozialen Sicherheit bildet. Weiterhin werden die Mitarbeitenden durch Ausund Fortbildungsmaßnahmen befähigt, schwierige Situationen so weit wie möglich deeskalierend zu bewältigen. Dennoch lassen sich solche Vorkommnisse nicht gänzlich verhindern . Dem Schutz der Mitarbeitenden im Justizvollzug auch vor diesen vereinzelten Übergriffen durch Gefangene wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Wesentliche Dienstabläufe sind durch entsprechende Dienstanweisungen und Hausverfügungen so geregelt, dass unnötige Gefahrensituationen vermieden werden. Geht von bestimmten Gefangenen eine besondere Gefährdung aus, werden verwaltungsinterne Anordnungen oder besondere Sicherungsmaßnahmen erlassen. Kenntnisse und Fähigkeiten in der Eigensicherung und Selbstverteidigung werden ebenfalls im Rahmen der Aus- und Fortbildung vermittelt und dadurch regelmäßig trainiert. Insbesondere für planbare Einsätze, bei denen beispielsweise Widerstandshandlungen zu erwarten sind, wird Körperschutzausrüstung vorgehalten. Zudem bewirken die technischen Hilfsmittel, wie Funkgeräte mit Personennotruf und Druckknopfalarmmelder, dass ein schnelles Reagieren möglich ist und Unterstützung vor Ort erscheint. 2. Welcher Art von Übergriffen sind die Bediensteten hauptsächlich ausgesetzt? Zu 2.: Die Bediensteten sind im Wesentlichen verbalen Attacken ausgesetzt. Tätlichkeiten gegen Mitarbeitende bilden die Ausnahme. 2 3. Wie können an den mobilen Geräten abgesetzte Notrufe lokalisiert werden? Zu 3.: Personennotrufgeräte können mit verschiedenen Auslösearten programmiert werden . Eine Lokalisierung kann mittels der Angaben über den Sprachkanal sowie eine in das Alarmmanagementsystem eingebundene Ortungsfunktion erfolgen. Diese zusätzliche Ortungsfunktion wurde als sicherheitsrelevante Standardanpassung der digitalen Grundstücksfunkanlagen festgelegt, so dass in einigen Justizvollzugsanstalten beziehungsweise Teilbereichen Nachrüstungen vorgenommen werden. 4. Welche Maßnahmen schützen Mitarbeiter, die mit einem Häftling in einem geschlossenen Raum arbeiten, z. B. die Sozialarbeiter? Zu 4.: Liegen Erkenntnisse vor, dass aufgrund des Verhaltens von Gefangenen eine besondere Problemlage entstehen könnte, wird dem entgegengewirkt durch entsprechende Festlegungen (unter anderem Auswahl des Gesprächsortes, Anzahl der anwesenden Bediensteten ). Neben den personellen und organisatorischen Vorbereitungen stehen die regelhaften technischen Hilfsmittel wie Telefon, Personennotrufgeräte sowie die Druckknopfalarmmelder zur Verfügung. 5. Gibt es Erhebungen, Umfragen, Studien etc., die auf eine besondere Gefährdung weiblicher Mitarbeiter hindeuten? Zu 5.: Konkrete Erkenntnisse die auf eine besondere Gefährdung weiblicher Mitarbeiterinnen hindeuten sind dem Senat nicht bekannt. 6a. Wie viele Justizvollzugsbeamte verlassen Berlin in den ersten zwei Jahren nach ihrer Ausbildung, um in einem anderen Bundesland als Justizvollzugsbeamte zu arbeiten? Zu 6a.: In einem Zeitrahmen vom 01.01.2014 bis 01.03.2019 verließen, um in einem anderen Bundesland als Justizvollzugsbeamte zu arbeiten, 11 Vollzugsbeamte nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf das Land Berlin und ein/e Beamter/Beamtin wurde vom Land Berlin zum/zur Justizvollzugssekretär/in auf Probe ernannt, verließ dieses jedoch innerhalb der ersten zwei Jahre nach seiner/ihrer Ausbildung. 6b. In welche Bundesländer wandern sie bevorzugt ab? Zu 6b.: Bei den Wechseln wird das Land Brandenburg präferiert. 7. Wie viele Berliner Justizvollzugsbeamte haben aktuell ihre Ausbildung in einem anderen Bundesland absolviert ? Zu 7.: Eine systematische Erfassung von Ausbildungsorten der derzeit beschäftigten Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten erfolgt nicht. Quantitative Angaben können diesbezüglich folglich nicht gemacht werden. 8a. Welche Anreize schafft der Senat, um die Arbeit im Berliner Justizvollzug attraktiver zu gestalten und um Mitarbeiter zu werben und zu halten? Zu 8a.: Leistungsprämien und die Stufenvorweggewährung gemäß § 16 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind wichtige Instrumente der Personalentwicklung , der Personalbindung und tragen zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit auch im Bereich des Berliner Justizvollzuges und der Sozialen Dienste der Justiz bei. 3 Zudem werden für Tarifbeschäftigte gemäß § 16 TV-L in begründeten Einzelfällen zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Stufenvorweggewährungen gewährt. Zusätzlich werden seit dem 1. Januar 2016 allen Anwärterinnen und Anwärtern des allgemeinen Justizvollzugsdienstes Sonderzuschläge in Höhe von 60 % des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Einen weiteren Beitrag zur Steigerung der Attraktivität stellt eine – auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern – aufgaben- und leistungsgerechte Besoldung dar. In Ergänzung dieser monetären Anreize wurden und werden im Rahmen des Gesundheitsmanagements im Berliner Justizvollzug weitere Maßnahmen umgesetzt. Beispielhaft sind hier das eingeführte und sehr erfolgreich arbeitende Notfallmanagement, die Personalbörse , die Implementierung eines Disabilitymanagements zu nennen. Zusätzlich zu diesen übergreifenden Maßnahmen für den gesamten Justizvollzug werden in jeder Dienstbehörde spezifische Maßnahmen den dort tätigen Mitarbeitenden angeboten und vorgehalten. Gleichzeitig hat der Justizvollzug seine Internetpräsenz als potenzieller Arbeitgeber modernisiert , ausgebaut und im Berliner Karriereportal und damit unter dem Dach der gemeinsamen Arbeitgebermarke der Berliner Verwaltung („Hauptstadt machen“) verankert. Zusätzlich bedarf es besonderer Maßnahmen um den Justizvollzug als attraktiven Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Daher wird die Werbekampagne für den allgemeinen Justizvollzugsdienst im Jahre 2020 im Sinne einer Imagekampagne auf andere Berufsgruppen ausgeweitet. 8b. Gibt es im Anbetracht der angespannten Wohnungslage in Berlin Planungen des Senats, Beamtenwohnungen oder Beamtenwohnsiedlungen für Berliner Landesbeamten zu bauen, erwerben oder zur Verfügung zu stellen und wenn nein, warum nicht? Zu 8b. Der Senat plant keine privilegierte Wohnraumversorgung für Landesbeamte, sondern stärkt und fördert durch unterschiedliche Maßnahmen die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für alle Berliner Bevölkerungs- und Einkommensschichten. Berlin, den 11. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung