Drucksache 18 / 20 033 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Blackbox Berlkönig II - Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019 (Drs. 18/18 499) und Antwort vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 033 vom 25. Juni 2019 über Blackbox Berlkönig II - Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019 (Drs. 18/18 499) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. 1. In der Antwort auf die Frage 7 meiner Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019 (Drs. 18/18 499) teilt der Senat mit, dass der Kooperationspartner ViaVan mit „drei professionellen Personaldienstleistern“ kooperiert, die „jeweils über eine durch die Agentur für Arbeit ausgestellte Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG verfügen“ würden. Meinen Informationen nach ist einer dieser „professionellen Personaldienstleister“ die „Jobandtalent DE GmbH“. Wer sind konkret die beiden anderen „professionellen Personaldienstleister“? (Bitte Namen, Adresse, Sitz und Rechtsform der Personaldienstleister angeben.) Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass ViaVan neben der Jobandtalent DE GmbH zudem mit der StudiTemps GmbH, Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin (Sitz: Im Mediapark 4a, 50670 Köln) und der ASK Service GmbH, Pascalstr. 10, 10587 Berlin zusammenarbeitet . 2. Wann, mit welcher Begründung und ggf. mit welchen Auflagen wurde den drei „professionellen Personaldienstleistern “ durch welche Agentur für Arbeit die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung erforderliche Erlaubnis ausgestellt? Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass ViaVan dazu die nachfolgenden Informationen bei ihren Personaldienstleistern angefordert und übermittelt hat. Die für die gewerbliche Arbeitsnehmerüberlassung erforderliche Erlaubnis erhielt die StudiTemps GmbH durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf am 08.10.2010. Diese ist seit dem 08.10.2013 unbefristet ohne Auflagen. Die JTDE Staffing GmbH, eine 100%-ige Tochter der Jobandtalent DE GmbH erhielt die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern durch die Agentur für Arbeit Kiel am 26.01.1988. Seit dem 26.01.1991 ist diese unbefristet. Letztmalig aktualisiert am 20.06.2019 ohne Auflagen. Die ASK GmbH erhielt durch die Arbeitsagentur Kiel die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern am 11.05.2012. Am 24.04.2019 wurde diese ohne Auflagen bis zum 10.05.2020 verlängert. - 2 - 3. Sind die drei „professionellen Personaldienstleister“, mit denen der Kooperationspartner der BVG im Rahmen des Berlkönigs, ViaVan, kooperiert, Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. und damit dem Tarifvertrag für die Zeitarbeits-Branche unterworfen? Zu 3.: Die BVG teilt dazu mit, dass ViaVan die Informationen bei ihren Personaldienstleistern erbeten hat. Die drei "professionellen Personaldienstleister" sind jeweils Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Für alle drei Verleiher gilt die tarifvertraglich festgelegte Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich festgelegt wurde. Die Entleiher zahlen darüber hinaus außertarifliche Zulagen. Der Senat geht davon aus, dass die genannten Personaldienstleister aufgrund der mit ihrer Mitgliedschaft in diesem Arbeitgeberverband verbundenen satzungsrechtlichen Verpflichtung zur Anwendung des iGZ-Tarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung diesen in der Praxis auch tatsächlich anwenden. 4. Soweit die drei „professionellen Personaldienstleister“ dem Tarifvertrag für die Zeitarbeits-Branche unterworfen sind: In welche Entgeltgruppe des Tarifvertrages für die Zeitarbeits-Branche sind die Fahrer *innen bei den drei „professionellen Personaldienstleistern“ jeweils eingruppiert? Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Personaldienstleister, die dem Tarifvertrag für die Zeitarbeits-Branche unterworfen sind, sind die überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je nach Qualifikation und Tätigkeit in die entsprechenden Entgeltgruppen eingeordnet. 5. Wie viele Fahrer*innen des Berlkönig gibt es insgesamt? Zu 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass es aktuell 390 Fahrerinnen und Fahrer des BerlKönigs gibt. a. Wie viele davon werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung von welchem der drei „professionellen Personaldienstleister“ jeweils gestellt? (Bitte nach Geschlecht bzw. Voll- oder Teilzeit aufschlüsseln .) Zu 5 a.: JTDE Staffing GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der Jobandtalent DE GmbH Vollzeit Teilzeit Minijob Summe Weiblich 3 4 4 11 Männlich 136 71 122 329 Summe 139 75 126 340 Studitemps Vollzeit Teilzeit Minijob Summe Weiblich 0 1 0 1 Männlich 5 34 6 45 Summe 5 35 6 46 - 3 - ASK Vollzeit Teilzeit Minijob Summe Weiblich 0 0 0 0 Männlich 4 0 0 4 Summe 4 0 0 4 b. Wie viele davon sind geringfügig beschäftigt? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.) Zu 5 b.: Siehe Antwort auf Frage 5 a.. 6. Inwieweit kann der Senat Informationen bestätigen, dass die über den „professionellen Personaldienstleister “ „Jobandtalent“ für den Berlkönig rekrutierten Fahrer*innen Arbeitsbedingungen vorfinden , die nicht den tariflichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen? 7. Welche Informationen sind dem Senat darüber bekannt, ob die über die beiden anderen „professionellen Personaldienstleister“ für den Berlkönig rekrutierten Fahrer*innen Arbeitsbedingungen vorfinden , die nicht den tariflichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen? Zu 6. und 7.: Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die über die drei „professionellen Personaldienstleister“ für den BerlKönig rekrutierten Fahrerinnen und Fahrer Arbeitsbedingungen vorfinden, die nicht den tariflichen oder gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. 8. In der Antwort auf die Frage 7 meiner Schriftlichen Anfrage vom 8. April 2019 (Drs. 18/18 499) teilt der Senat mit, dass die BVG bzw. der Kooperationspartner ViaVan sich vorbehalten, „die Anwendung der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen zu validieren“. Ist eine solche Validierung der Anwendung der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen schon erfolgt? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht? c. Wenn nein, wann soll eine solche Validierung der Anwendung der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen durch die BVG erfolgen und wann wird die BVG die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Validierung informieren? Zu 8.: Die BVG AöR teilt mit, dass dem Kooperationspartner ViaVan und der BVG AöR keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, dass Tarifregelungen von den Personaldienstleistern nicht eingehalten werden. Alle drei Personaldienstleister haben bestätigt , dass sie die entsprechenden tariflichen Regelungen einhalten. 9. Welche Informationen hat der Senat darüber, dass vor dem Arbeitsgericht Berlin oder dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Verfahren von durch die „professionellen Personaldienstleister“ gestellten Fahrer*innen anhängig sind? Zu 9.: Weder vor dem Arbeitsgericht Berlin noch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin -Brandenburg sind aktuell Verfahren von Fahrerinnen und Fahrern anhängig, die durch die drei "professionellen Personaldienstleister" gestellt wurden. 10. Welche öffentlichen Gelder sind in welcher Höhe unmittelbar vom Senat oder mittelbar über die BVG AöR an den Kooperationspartner ViaVan im Zusammenhang mit dem Berlkönig geflossen? Zu 10.: Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG AöR und ViaVan erbracht. Voraussetzung ist, dass es sich gerade nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvorgang handelt. So investiert Via- - 4 - Van in das Angebot und stellt beispielsweise die Softwarelösung zur Verfügung und übernimmt die operative Leistungserbringung (Fahrzeuge, Fahrer, etc.). Es handelt sich bei dem BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles, eigenwirtschaftliches Projekt der BVG AöR, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. 11. Welche Konsequenzen wird der Senat ziehen, sollte sich herausstellen, dass im Zusammenhang mit dem Berlkönig sowohl der Kooperationspartner ViaVan als auch die drei „professionellen Personaldienstleister “ gegen geltende Arbeits- und Sozialstandards verstoßen haben? Zu 11.: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht die Überwachung der Einhaltung des AÜG und die entsprechende Kontrolle der Erlaubnisinhaber vor. Unabhängig von den festen Prüfrhythmen der Verleiher sollen auch Prüfungen bei konkreten Beschwerden durchgeführt werden. Die zuständige Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie hat die Aufgabe, die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen und arbeitet dabei mit anderen Behörden, wie der Zollverwaltung zusammen. Der Senat geht davon aus, dass sich die BVG auch weiterhin dafür einsetzt, dass die Personaldienstleister die geltenden Arbeits- und Sozialstandards einhalten. Berlin, den 9. Juli 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe