Drucksache 18 / 20 035 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 21. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Projekt „Familienarbeit in Berliner Justizvollzugsanstalten“ und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20035 vom 21. Juni 2019 über Projekt „Familienarbeit in Berliner Justizvollzugsanstalten“ _____________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit der Freien Hilfe Berlin e.V. im Rahmen des Projekts „aufGefangen “ - Familienarbeit in Berliner Justizvollzugsanstalten? Zu 1.: Der Freie Hilfe Berlin e.V. ist nach der Einschätzung des Senats auf Grund der Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit ein erfahrener und kompetenter Träger der freien Straffälligenhilfe, der durch seine verschiedenen Beratungs- und Hilfsangebote für Gefangene seit mehreren Jahren kontinuierlich und verlässlich die Berliner Justizvollzugsanstalten in der Beratung, Betreuung und insbesondere der Entlassungsvorbereitung der Gefangenen unterstützt. Das seit 2018 durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung geförderte Projekt „aufGefangen“ konnte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit, der JVA Heidering und der JVA des Offenen Vollzuges Berlin etabliert werden. Das niederschwellige Beratungsangebot für inhaftierte Väter und deren Angehörige der Freie Hilfe Berlin e.V. wurde zu Beginn der Förderung mit den Justizvollzugsanstalten abgestimmt und stellt einen wichtigen Bestandteil der Maßnahmen zur Verbesserung des Kindeswohl, der Angehörigenarbeit und einer bedarfsgerechten Unterstützung inhaftierter Eltern dar. 2. Wie wurden die Angebote im Rahmen des Projekts in den einzelnen Justizvollzugsanstalten angenommen und wie hoch sind die Fallzahlen? Zu 2.: In 2018 (Berichtszeitraum) wurde das Angebot „aufGefangen“ wie folgt in Anspruch genommen: Justizvollzugsanstalt (JVA) Teilnehmende inhaftierte Väter Anzahl der Beratungsgespräche JVA Moabit 67 323 JVA Heidering 61 271 JVA offener Vollzug Berlin 45 87 Gesamt 173 681 2 Teilnehmende Angehörige Kindesmütter 69 Kinder 118 Sonstige Angehörige 8 Haftentlassene Väter 5 Beratungsform Anzahl Familienkonferenzen/Elternberatung 35 Gruppensitzungen für inhaftierte Väter 23 Freizeitangebote 8 offene Beratung (Brunnenstraße) 242 3. Welches Feedback zum Projekt gab es vonseiten der Verantwortlichen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten oder auch von bisherigen Nutzerinnen und Nutzern der Angebote? Zu 3.: Die Angebote des Projektes „aufGefangen“ werden von den Mitarbeitenden der drei Justizvollzugsanstalten als sehr positiv und aussichtsreich für die Wiedereingliederung der Gefangenen und als angemessene und zielführende Unterstützung der Angehörigen bewertet . Eine Einschätzung über die Bewertung der Angebote durch die Teilnehmenden kann aktuell nicht vorgenommen werden, da diese bisher nicht erhoben wurde. 4. Gab es in einzelnen Justizvollzugsanstalten Probleme bezüglich der Umsetzung des Projekts und wenn ja, welche? Wie konnte ggf. Abhilfe geschaffen werden? Zu 4.: In der JVA Heidering konnte bisher das Teilangebot der Vater-Kind-Gruppe nicht umgesetzt werden. Gründe hierfür liegen darin, dass die für die Umsetzung notwendige Personalpräsenz aktuell nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Sobald sich diese Situation verändert, ist eine Vater-Kind-Gruppe auch in der JVA Heidering umsetzbar. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bildet zurzeit 309 Anwärterinnen und Anwärter (Stichtag: 3. Juni 2019) aus, um die bestehende personelle Unterdeckung zu schließen. 5. Inwieweit wäre nach Einschätzung des Senats eine Ausweitung des Angebots unter dem Aspekt der Resozialisierung angeraten bzw. was spricht nach Einschätzung des Senats für oder gegen eine Ausweitung des Angebots? 6. Was wäre ggf. für eine Ausweitung des Angebots, insbesondere für die JVA Tegel, notwendig? Zu 5. und 6.: Der Senat kann diese Bewertung erst nach Feststellung des tatsächlichen Bedarfs in den anderen Justizvollzugsanstalten vornehmen. Für eine eventuelle Ausweitung wäre eine Aufstockung der bisherigen Fördersumme im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung notwendig. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung