Drucksache 18 / 20 036 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung in den Jahren 2014 bis 2018 und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20036 vom 25. Juni 2019 über Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung in den Jahren 2014 bis 2018 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gefährliche Körperverletzungen gab es in den letzten 5 Jahren in Berlin? 2. Wie oft wurde dabei als Tatmittel ein Messer eingesetzt? Zu 1. und 2.: Die Anzahl der in den letzten fünf Jahren in Berlin begangenen gefährlichen Körperverletzungen ist dem Senat nicht bekannt, da nicht jede einschlägige Tat angezeigt wird und es dementsprechend eine Dunkelziffer in unbekannter Höhe gibt. Dem Senat liegen lediglich die das Hellfeld abbildenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik vor. Diese kann unter https://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/pks_berlin_2017.pdf abgerufen werden. In Anlage 1 können die entsprechenden Angaben zu Körperverletzungsdelikten mit dem Tatwerkzeug Messer gefunden werden. 3. Wie viele der ermittelten Täter wegen gefährlicher Körperverletzung wurden in den letzten fünf Jahren einem Haftrichter zwecks Erlass eines Haftbefehls gem. § 112a StPO (Wiederholungsgefahr) vorgeführt? Wie viele davon wegen der Verwendung eines Messers als Tatmittel? Zu 3.: Wie viele der ermittelten Täter wegen gefährlicher Körperverletzung in den letzten fünf Jahren einer Haftrichterin oder einem Haftrichter zwecks Erlass eines Haftbefehls gem. § 112a Strafprozessordnung (StPO) (Wiederholungsgefahr) vorgeführt wurden, wird statistisch nicht erfasst. 4. Gegen wie viele Täter einer gefährlichen Körperverletzung wurde in den letzten fünf Jahren Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr gem. § 112a StPO angeordnet? Wie viele wegen der Verwendung eines Messers als Tatmittel? Zu 4.: Die Anzahl der Haftbefehle, in denen allein oder im Zusammenhang mit anderen Delikten der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben wurde und in denen der Haftgrund der Wiederholungsgefahr angenommen wurde, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: 2 Entscheidungsjahr Untersuchungshaft Anzahl 2014 17 2015 15 2016 22 2017 12 2018 11 2019 (bis 30.06.) 2 Summe 79 Die Art des Tatwerkzeugs wird dabei statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele der unter Frage 1.) genannten Fälle endeten mit einer Verurteilung des Täters, wie viele davon wegen der Verwendung eines Messers als Tatmittel? Zu 5.: Die Anzahl der Verurteilungen aus Verfahren, die – z.T. neben anderen Delikten – auch eine gefährliche Körperverletzung zum Gegenstand hatten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Dabei kann eine Verurteilung auch wegen mehrerer gefährlicher Körperverletzung erfolgen. 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 30.06.) Insgesamt 1.787 1.590 1.596 1.430 862 70 7.335 Die Art des Tatwerkzeugs wird dabei statistisch nicht erfasst. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung