Drucksache 18 / 20 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Wem nützt das „Gendersternchen“? und Antwort vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 040 vom 25. Juni 2019 über Wem nützt das „Gendersternchen“? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage verwendet der Senat in Schriftstücken das sogenannte Gendersternchen? Zu 1.: Eine ausdrückliche rechtliche Grundlage, die eine Verwendung des so genannten Gendersterns regelt, besteht nicht. Die GGO I sieht grundsätzlich die Verwendung von geschlechtsneutralen Formulierungen vor. Ist dies nicht möglich, sollen Paarformulierungen verwendet werden. Die Vorschriften der GGO I werden gegenwärtig dahingehend überprüft, ob aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 zur 3. Geschlechtsoption sowie der nachfolgenden Änderung des Personenstandsrechts und der Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ Anpassungen erforderlich werden. Es ist dem Senat ein Anliegen, grundsätzlich keine Personengruppe sprachlich auszuschließen. 2. Wer soll mit einem „Gendersternchen“ angesprochen werden? Zu 2.: Der Genderstern wird von Teilen der Bevölkerung verwendet. Eine Verwendung zielt darauf ab, alle Menschen unabhängig von einem bestimmten Geschlecht oder einer bestimmten Geschlechtsidentität anzusprechen. 3. Wie genau wird das „Gendersternchen“ in der mündlichen Sprache verwendet? 3.1 Wird das Sonderzeichen ausgesprochen, also z.B. „Bankräuber-Sternchen-Innen“? 3.2 Wird statt des ausgesprochenen Sternchens wie in 3.1. etwa eine Pause gelassen? Falls ja, reicht eine Verzögerung von einer Sekunde oder sind zwei Sekunden oder eine längere Pause empfehlenswerter? 3.3 In welchem Regelwerk finden sich Hinweise zur korrekten Aussprache des „Gendersternchens“? Zu 3.1 bis 3.3: Allgemein gültige Regelungen, wie das Aussprechen eines Gendersterns zu erfolgen hat, sind dem Senat nicht bekannt. Seite 2 von 3 4. Was ist damit gemeint, wenn es in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung , Allgemeiner Teil (GGO I) im § 2 Absatz 2 heißt: „Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden.“? (Bitte mit Beispielen erläutern.) Zu 4.: Die derzeitigen Regelungen der GGO I sehen vor, dass in der Berliner Verwaltung vorrangig eine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung zu verwenden ist, z. B. anstelle von „Arbeitnehmern“ die Bezeichnung „Beschäftigte“. Dort, wo eine passende alternative Bezeichnung nicht möglich ist, sollen Paarformulierungen verwendet werden im Sinne der Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form, z. B. „Kandidatinnen und Kandidaten“. 5. Wie viele Einwohner hat Berlin nach aktuellem Stand? 5.1 Wie viele Einwohner Berlins sind weiblich? 5.2 Wie viele Einwohner Berlins sind männlich? 5.3 Wie viele Einwohner Berlins können oder wollen nicht einem unter 3.1. oder 3.2. genanntem Geschlecht zugeordnet werden? Zu 5.: Der Senat geht davon aus, dass in Frage 5.3 nach Einwohnenden Berlins gefragt ist, die sich nicht einem Geschlecht nach 5.1 oder 5.2 zuordnen. Nach Auswertung des Melderegisters waren zum Stand 1. Juli 2019 von den insgesamt 3.756.581 mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Berlin gemeldeten Personen - 1.896.901 weiblich, - 1.859.635 männlich und - 45 ohne einen weiblichen oder männlichen Geschlechtseintrag. Statistische Angaben zu Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, werden im Land Berlin nicht erhoben. 6. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen untermauern die These, dass es Teile der Bevölkerung gibt, die sich ohne „Gendersternchen“ in ihrer Menschenwürde herabgesetzt fühlen würden? (Bitte Quellen und Anzahl der Befragten angeben.) Zu 6.: Dem Senat ist eine solche wissenschaftliche Untersuchung nicht bekannt. 7. Welche Umfragen sind dem Senat zur Akzeptanz des „Gendersternchens“ in der Gesamtbevölkerung bekannt? Zu 7.: Eine Erhebung zur Akzeptanz des Gendersterns in der Gesamtbevölkerung ist dem Senat nicht bekannt. 8. Ist die Verwendung des „Gendersternchens“ bereits Teil der Berliner Rahmenlehrpläne oder gibt es Planungen, dieses mitten in deutschen Wörtern befindliche Sonderzeichen in den öffentlichen Schulen einzuführen? Seite 3 von 3 Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie orientiert sich an dem Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 16. November 2018 mit den Empfehlungen zur „geschlechtergerechten Schreibung“. Verschiedene Schreibweisen in den Berliner Schulen werden zur Kenntnis genommen und in der Verwendung zugelassen. 9. Wird den dank einer weltoffenen Senatspoltik neu und meist ohne Deutschkenntnisse hinzugekommenden Bürgern unserer Stadt die Bedeutung des „Gendersternchens“ in Willkommensklassen erläutert, so dass diese Neubürger Formulare Berliner Behörden besser verstehen können? Zu 9.: Die Bedeutung des Gendersterns wird in Willkommensklassen im Rahmen des Unterrichts alters- und bedarfsgerecht erläutert. 10. Gibt es Senatsstudien zur Akzeptanz des „Gendersternchens“ unter muslimischen Einwanderern? Zu 10.: Nein. Berlin, den 09. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport