Drucksache 18 / 20 041 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Berlin: Kinderrechte in der Berliner Verfassung I und Antwort vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20041 vom 25. Juni 2019 über Berlin: Kinderrechte in der Berliner Verfassung I -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hält der Senat die am Grundgesetz orientierten Regelungen zum Thema Ehe, Familie und Kinder in den Artikeln 12 und 13 der Berliner Verfassung für ausreichend? Falls nicht, welche Stellen sollten wie und mit welcher Intention geändert werden? Zu 1.: Der Senat beabsichtigt aktuell nicht, auf Änderungen der Artikel 12 und 13 der Berliner Verfassung hinzuwirken. 2. Wie steht der Senat als Mitglied des Bundesrats zu der Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern? Zu 2.: Der Senat befürwortet die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Das Land Berlin wirkt in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ mit. 3. Wie bewertet der Senat die Gefahr, dass eine Überbetonung von Kinderrechten in der Verfassung das ausgewogene Verhältnis der Dreiecksbeziehung Eltern-Kind-Staat gefährden könnte, vor allem im Hinblick auf die staatlichen Übergriffe der nationalsozialistischen und sozialistischen Dikaturen auf deutschem Boden , in denen die Inobhutnahme von Kindern regimekritischer Eltern gängige Praxis war? Zu 3.: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ untersucht und bewertet die vielfältigen Aspekte, die bei einer Aufnahme in das Grundgesetz zu berücksichtigen sind. 4. Welche vom Senat finanziell geförderten Projekte zum Thema Kinderrechte gibt es in Berlin? 5. Wie hoch sind die Förderungen der unter Frage 4 genannten Projekte? (Bitte für die Jahre 2015-2019 auflisten.) Zu 4. und 5.: Über den Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (BPKB) wird eine Vielzahl von Projekten gefördert, die insoweit Bezugspunkte zu dem Thema Kinderrechte haben, als sie den Kindern neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur und Erlebnisse in den verschiedenen Künsten bieten. Über den BPKB wurden im Zeitraum 2015 - 2019 folgende Projekte mit der expliziten Erwähnung des Themas Kinderrechte gefördert: 2 Projektname Fördersumme Jahr Kinderrechte Filmfestival 45.033,30 € 2015 Kleine Denker und ihre Lebenswelt: Mit Kitakindern über Gefühle philosophieren 19.600 € 2015/16 Das ist mir recht! 22.930,00 € 2019 Zukunft jetzt! 18.000 € 2019/20 Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung fördert die folgenden Projekte zum Thema Kinderrechte: 1. Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik 2. Jugend-Demokratiefonds Berlin „Stark gemacht – Jugend nimmt Einfluss!“ 3. Pädagogische Begleitung des Projekts Schüler*innenhaushalt 4. Berliner Jugendportal Jup! - Jugendinformations- und Beteiligungsportal 5. Beschwerden erwünscht! Antidiskriminierung als aktiver Kinderschutz in der Kita. Das Projekt wird im Rahmen des Programmes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und hat eine Laufzeit von 2016 – 2019. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die gesamte Laufzeit ca. 538.000,- €. Die durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung erbrachte Ko-Finanzierung ist in der folgenden Tabelle angegeben. 6. Our Rights in Action Die Höhe der Förderung für die aufgezählten Projekte kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden (die Nummerierung bezieht sich auf die obige Aufzählung): lfd. Nr. Höhe der Förderung / Kofinanzierung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in € 2015 2016 2017 2018 2019 1 132.513 134.899 154.249 160.397 163.508 2 518.500 518.500 527.833 747.757 758.055 3 99.996 99.996 4 250.000 250.000 254.700 259.490 5 5.000 5.000 5.000 6 35.000 200.000 Darüber hinaus fördert der Senat vielfältige Projekte, die in ihrer Wirkung die Teilhabemöglichkeiten von Kindern stärken und daher auch Kinderrechte unterstützen. Hierbei sind beispielweise die Projekte des Themengebiets „Gesund aufwachsen“ des Aktionsprogramms Gesundheit zu nennen. Berlin, den 9. Juli 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung