Drucksache 18 / 20 045 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 24. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Übernahme des Französischen Gymnasiums in die Zuständigkeit der Senats- Bildungsverwaltung (II) und Antwort vom 05. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20045 vom 24. Juni 2019 über die Übernahme des Französischen Gymnasiums in die Zuständigkeit der Senats-Bildungsverwaltung (II) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die nachstehenden Fragen beziehen sich auf die Antworten des Senats auf meine Anfrage Drs 18/18472. 1.) Wann ist mit dem in der Senatsantwort zu 2) und 3) avisierten Gebäude-Scan des Schulgebäudes zur Ermittlung des Sanierungsbedarfes zu rechnen und wann werden voraussichtlich die Ergebnisse vorliegen? Zu 1. Voraussichtlich wird der durch die BIM durchgeführte Gebäudescan in der zweiten Jahreshälfte 2019 beauftragt. Die Ergebnisse werden für das erste Quartal 2020 erwartet . 2.) Welche inhaltlichen Punkte soll das laut der Senatsantwort zu 6) bis 8) geplante Abkommen der Senats-Bildungsverwaltung mit der französischen Auslandsschulverwaltung AEFE nach dem Willen des Senats festschreiben? Auf welche Punkte legt der Senat hier besonderen Wert? Zu 2. Das geplante Abkommen soll die Kooperation stärken und die Rechtssicherheit für beide Seiten gewährleisten. Es soll insbesondere zur Unterstützung der Organisation der Schulabläufe und der Prüfungen dienen. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass Schülerinnen und Schüler des Französischen Gymnasiums die Berliner Schulabschlüsse neben den französischen ermöglicht werden und das dafür benötigte Stundenvolumen der Schülerinnen und Schüler begrenzt wird. 3.) Laut der Senatsantwort zu 9) sind derzeit Rechtsverordnungen gem. § 93 SchulG in Planung. Welche Abweichungen von den Regelungen der Abschnitte I bis V des SchulG sollen in diesen Rechtsverordnungen festgelegt werden? Zu 3. Die Abweichungen betreffen insbesondere die Sek. 1 Verordnung, die Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe und die Ausführungsvorschriften zu den Prüfungen. Die Abweichungen werden durch die Besonderheit des Französischen Gymnasiums bedingt. Berlin, den 5. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie