Drucksache 18 / 20 047 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 25. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2019) zum Thema: Schule im Container und Antwort vom 10. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20047 vom 25. Juni 2019 über Schule im Container ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in allen Punkten in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter über die Gemeinsame Geschäftsstelle Schulbauoffensive der Berliner Bezirke um Zulieferung gebeten, die von dort dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. a.) An welchen Standorten in Berlin wurden seit den letzten dreißig Jahren Schüler in mobilen Unterrichtscontainern unterrichtet? (Bitte um Nennung von Schule, Bezirk und Zeitraum der Nutzung.) b.) Welche (schulischen) Flächen wurden dafür verwendet? Inwiefern wurde der Schulbetrieb durch die Aufstellung eingeschränkt? c.) Welche Kosten sind dadurch entstanden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) d.) Was geschah mit den Containern nach dem Einsatz für den Schulbetrieb? Zu 1a) und 1c): Über die in den letzten 30 Jahren genutzten Standorte für Unterrichtscontainer in den Bezirken und die entstandenen Kosten liegen keine Erhebungen vor. Die Aufbewahrungsfristen von Bauakten ergeben sich aus der ABau 2013, VI 140. Zu 1b): Die Aufstellung erfolgt i.d.R. auf dem Schulgelände bzw. auf angrenzenden Grundstücken; dies auch vor dem Hintergrund, den Schulbetrieb mittels kurzer Wege so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Zu 1d): Grundsätzlich sollen Container nur als temporäre Erweiterungen während der Durchführung von Baumaßnahmen genutzt werden. Eine dauerhafte 2 Containernutzung ist nicht vorgesehen. Wenn eine Baumaßnahme abgeschlossen ist, sollen Container an den nächsten Standort versetzt werden. Die für die Übergangszeiträume von Baumaßnahmen benötigten und bislang angemieteten Container werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen dem Unternehmen zurückgegeben. 2. a.) An welchen Standorten in Berlin kommen aktuell Unterrichtscontainer oder mobile Behelfsbauten zum Einsatz? b.) Welche (schulischen) Flächen werden dafür verwendet? Inwiefern wird der Schulbetrieb durch die Aufstellung eingeschränkt? c.) Welche Kosten sind damit verbunden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) d.) Was geschieht mit den Containern nach dem Einsatz für den Schulbetrieb? Zu 2a): Das Wort „Unterrichtscontainer“ ist missverständlich, da im Schulbetrieb sowohl Container, die zu Klassenräumen zusammengefügt werden, als auch Container, die z. B. für Flure, Mensen und Sanitärflächen genutzt werden, zum Einsatz kommen. Die folgende Tabelle enthält die Anzahl der Container, die für die Sicherstellung des Schulbetriebes in den Berliner Bezirken im Oktober 2018 im Einsatz waren, unabhängig von der Art der Nutzung. Somit sind sowohl Container für Klassenräume als auch für sonstige Räumlichkeiten bzw. Flächen enthalten. Da in vielen Fällen mehrere Container zu einem Raum verbunden wurden, kann von der Anzahl der Container nicht auf die Anzahl der Räume geschlossen werden. Bezirk Anzahl der Container 01 - Mitte 214 02 - Friedrichshain- Kreuzberg 189 03 - Pankow 52 04 - Charlottenburg- Wilmersdorf ca. 60 zzgl. Treppenmodule 05 - Spandau 221 06 - Steglitz-Zehlendorf 66 07 - Tempelhof-Schöneberg 32 08 - Neukölln 37 09 - Treptow-Köpenick 27 10 - Marzahn-Hellersdorf Container für 2 Klassenräume inkl. Sanitärbereich 11 - Lichtenberg 49 12 - Reinickendorf 75 Zu 2b-d): s. Antwort zu 1. 3. a.) An welchen Standorten in Berlin sollen künftig Unterrichtscontainer und mobile Behelfsbauten zum Einsatz kommen? b.) Welche (schulischen) Flächen sollen dafür verwendet werden? Inwiefern wird der Schulbetrieb durch die Aufstellung eingeschränkt werden? 3 c.) Welche Kosten sind damit verbunden? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) d.) Was soll mit den Containern nach dem Einsatz für den Schulbetrieb geschehen? Zu 3a) Charlottenburg-Wilmersdorf: Containerunterrichtsräume werden an folgenden Schulstandorten ab dem Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz kommen: - 04G01 Eichendorff-Grundschule - 04G07 Ludwig-Cauer-Grundschule - 04G20 Katharina-Heidenroth-Grundschule - 04G24 Carl-Orff-Grundschule Treptow-Köpenick: An den nachfolgenden Grundschulstandorten werden Container als temporäre Ausweichfläche (AF) während der Sanierungsarbeiten im Schulgebäude oder als temporäre Zusatzflächen (ZF) bis zur Fertigstellung von Ergänzungsbauten auf dem jeweiligen Schulgrundstück vorgesehen: (Auszug aus „Anmeldung I-Plan 2019-2023“) AF 1 09G20, Müggelheimer Schule: 12559, Odernheimer Straße 28, errichtet in 2018/2019 Standzeit 5 Jahre AF 2 09G06, Melli-Beese-Schule: 12487, Engelhardstraße 18 und 09G05, Ginkobaum-Schule: 12487, Springbornstraße 250 Standzeit 5 Jahre AF 3 09G09, Heide-Schule- Filiale: 12489, Waldstraße 7 Umsetzung von ZF von 09G29, Schmöckwitzer Insel-Schule, 12527, Adlergestell 776 Standzeit 5 Jahre AF 4 09G24 (Filiale) und 09Y06, Müggelsee-Schule und Gerhard-Hauptmann-Schule: 12587, Bruno-Wille-Straße Standzeit 2,5 Jahre 09S04, Ahorn-Schule: 12587 Peter-Hille-Straße 118 Umsetzung von ZF von 09G26, Schule an den Püttbergen: 12589, Fürstenwalder Allee 182 Standzeit 2,5 Jahre AF 5 09G21, Edison-Schule: 12459, Wattstraße 69-70 Standzeit 3 Jahre AF 6 Ortsteil Treptow 09G01, Bouché-Schule: 12435, Bouchéstraße 5-10 und 4 09G04, Sonnenblumen-Schule: 12437, Radenzer Straße 16 Standzeit 6 Jahre Einschließlich Umsetzung und Standortanpassung AF 07 nicht benannt, da Nutzung vorhandener Schulstandort geplant AF 08 Ortsteil Bohnsdorf 09G14, Schule am Buntzelberg: 12526, Schulzendorfer Straße 112 und 09G11, Schule am Pegasuseck: 12524, Pegasuseck 5 Standzeit 6 Jahre Einschließlich Umsetzung und Standortanpassung ZF 1 09G11, Schule am Pegasuseck,: 12524, Pegasuseck 5 Standzeit 4 Jahre Nachnutzung und Umsetzung als AF im Jahr 2023 ZF 2, 09G16, Schule an den Püttbergen: 12589, Fürstenwalder Allee 182 Standzeit 4 Jahre Nachnutzung und Umsetzung als AF im Jahr 2024 ZF 3 09G29, Schmöckwitzer Inselschule: 12527, Adlergestell 776 Standzeit 4 Jahre Nachnutzung und Umsetzung als AF im Jahr 2025 ZF 4 09G16, Wendenschloß-Schule: 12557, Köpenzeile 123 Standzeit 4 Jahre Nachnutzung und Umsetzung als AF im Jahr 2025 Für die angemeldeten Gesamtsanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Grundschulen / Oberschulen werden Drehscheiben auf den nachfolgend benannten Standorten für mind. 10 Jahre / dauerhaft vorgesehen: (Auszug aus „Anmeldung I-Plan 2019-2023“) DS 1 Standort Adlershof Oberschulen Standzeit >10 Jahre DS 2 Standort Altglienicke Grundschulen Standzeit mind. 7 Jahre Tempelhof-Schöneberg: Im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg sind temporäre Unterrichts-Gebäude gegenwärtig an folgenden Standorten geplant: - 07G16 Ruppin-Grundschule,Offenbacher Straße 5a - 07G03 Werbellin-GS,Luitpoldstraße - 07G28 Kiepert-Grundschule, Prechtlstraße - 07K05 Sollings-Schule, Alt-Marienfelde 5 - 07Y07 Eckener Gymnasium, Kaiserstraße - 07Y09 Georg-Büchner-Gymnasium, Lichtenrader Damm - 07K13 Schule am Berlinickeplatz, Alt-Tempelhof - 07K01 Sophie-Scholl-Schule, Elßholzstraße Hierbei handelt es sich um einen Fortschreibungstatbestand, auch in Anhängigkeit von den örtlichen Bedarfsentwicklungen sowie der Konkretisierung der Bauablaufplanung. Überwiegend sollen die temporären Gebäude auf dem jeweiligen Schulgrundstück oder benachbarten Grundstücken aufgestellt werden; soweit mobile Unterrichtsgebäude in Holzmodulbauweise errichtet werden können, sollen diese nacheinander an mehreren Standorten zum Einsatz gelangen („Das Fliegende Klassenzimmer“). Neukölln: - 08K06 Fritz - Karsen - Schule / Filiale Backbergstraße (bereits vorhanden) - 08K13 Liebig Schule / Campus Efeuweg Friedrichshain-Kreuzberg: Die Planungen zu den Standorten künftiger Unterrichtscontainer werden sich insbesondere aus der Vorlage der Erkenntnisse des aktuell laufenden Flächenscreenings für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ergeben. Erste verwertbare Erkenntnisse aus diesem Flächenscreening werden dabei im September 2019 erwartet. Lichtenberg: Zunächst geplant für - 11K07 Vincent-van-Gogh-Schule, Wustrower Str. 24 - 11G32 Hans-Rosenthal-Grundschule, Bernhard-Bästlein-Str. 56 Marzahn-Hellersdorf: In Marzahn-Hellersdorf sollen am Standort - 10G16 Grundschule am Fuchsberg (Neubau Habichtshorst) zur Kapazitätserweiterung der Schule 6 Klassenräume als Unterrichtscontainer aufgestellt werden. Pankow: Der Bezirk Pankow hat für folgende 3 Standorte Unterrichtscontainer aus dem Programm SIWANA V bewilligt bekommen: - 03G10 Grundschule am Hohen Feld - 03G23 Arnold-Zweig-Grundschule - 03G27 Elizabeth-Shaw-Grundschule Die schulischen Flächen wurden dahingehend geprüft, dass es zu keinen Einschränkungen im Schulbetrieb kommt. Auf Grund der Vielzahl an Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Pankower Schulen werden die Unterrichtscontainer über mehrere Jahre für den Schulbetrieb im Einsatz sein und an verschiedenen Standorten Verwendung finden. Für die nachfolgend aufgeführten vier Schulstandorte: 6 - 03K05 Heinz-Brandt-Oberschule, - 03K09 Janusz-Korczak-Oberschule, - 03G08 Grundschule Am Planetarium und - 03G35 Plantanen-Grundschule besteht dringender Bedarf an weiteren Unterrichtscontainern. Das Antragsverfahren läuft. Reinickendorf: Unterrichtscontainer werden an solchen Standorten eingesetzt, an denen im laufenden Schulbetrieb Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden und die betroffenen Bereiche zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte freigezogen werden müssen. - 12G17 Ellef-Ringnes-Grundschule - 12G20 Grundschule Am Vierrutenberg - 12Y01 Friedrich-Engels-Gymnasiums Steglitz-Zehlendorf: Für folgende Standorte sind derzeit Unterrichtscontainer als Ersatz für gesperrte und bereits abgerissene MURs in der Ausschreibung: Käthe-Kruse-Grundschule, Mercator-Grundschule, Giesensdorfer-Grundschule, Grundschule an der Bäke, Alt- Lankwitzer Grundschule." Darüber hinaus kann auf die Antwort zu 4 und die im Rahmen der BSO benötigten Ersatzbauten verwiesen werden. Im Rahmen der Schulbauoffensive sind an nachfolgenden Schulstandorten mit höchster Priorisierung bis 2025 Containeranlagen eingeplant und bei SenFin angemeldet: - 06G22 Giesensdorfer Grundschule - 06G05 Conrad-Grundschule - 06G30 Mercator Grundschule - 06Y06 Beethoven-Oberschule - 06G20 Alt-Lankwitzer-Grundschule - 06G28 Ludwig-Bechstein Grundschule - 06G31 Grundschule an der Bäke - 06G03 Johannes-Tews-Grundschule Mitte: a) 01G10 City Grundschule- Sebastianstraße 57 b) Schulhof- Verringerung der Freifläche c) Insgesamt 3.200.000 € KG 300 2.338.483 € KG 400 281.500 € KG 500 62.130 € KG 700 321.897 € UV 195.630 € d) Rückgabe, da Miete wegen fehlender Lagerkapazität bei Kauf a) 01G38 Gustav-Falke-Grundschule- Strelitzer Str. 41/ 42 b) Wegfall Schulgarten 7 c) Siehe City Grundschule (vergleichbar) d) Siehe City Grundschule a) 01K04 Heinrich von Stephan Gemeinschaftsschule- Neues Ufer 6 b) Angedacht in der benachbarten Grünanlage c) Noch nicht bekannt - in Planung d) Siehe c Zu 3b) Die Aufstellung erfolgt i.d.R. auf dem Schulgelände bzw. auf angrenzenden Grundstücken; dies auch vor dem Hintergrund, den Schulbetrieb mittels kurzer Wege so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Zu 3c) Die Preisgestaltung und damit die Kosten zur Anmietung und Kauf von Containern ändern sich tagesaktuell. Eine Aufschlüsselung der Kosten ist somit nicht möglich. Zu 3d) Die für die Übergangszeiträume von Baumaßnahmen benötigten und bislang angemieteten Container werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen dem Unternehmen zurückgegeben, die gekauften Container werden im Bedarfsfall an andere Standorte umgesetzt. 4. An welchen Standorten in Berlin wäre künftig der Einsatz von Unterrichtscontainer und mobilen Behelfsbauten aufgrund von maroder Bausubstanz oder Sanierungsmaßnahmen denkbar bzw. zu befürchten? Zu 4.: Die detaillierten Planungen sind dem Bericht zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling zu entnehmen, in dem für jede betroffene Schule die Maßnahmen finanzwirtschaftlich und fachlich abgebildet sind. Der Bericht ist im Internet unter www.berlin.de/schulbau veröffentlicht; eine Aktualisierung wird im 3. Quartal 2019 erwartet. 5. a.) Welche Art von Unterrichtscontainern und mobilen Behelfsbauten kamen und kommen zum Einsatz? b.) Wie groß sind je nach Typ die Unterrichtsräume? c.) Wie wurde bzw. wird die Klimatisierung und Lüftung geregelt? d.) Welche Lösungen wurden für den Sanitärbereich gefunden? e.) Wie unterscheiden sich die unterschiedlichen Typen hinsichtlich der Kosten für den Aufbau und Betrieb? f.) Wie unterscheiden sich die Holzmodulbauten von den Stahl-Containern hinsichtlich der Kosten? Zu 5.: Im Rahmen der Schulbauoffensive wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Standards, Kosten und Vergleichsbetrachtungen von sog. „Ausweichstandorten“ beschäftigt; erste Ergebnisse werden voraussichtlich im 3. Quartal 2019 vorliegen. 6. An welchen Standorten kam es beim Einsatz von Unterrichtscontainern zu Schimmelbefall? 8 Zu 6.: In keinem Bezirk liegen gegenwärtig Erkenntnisse über „Schimmelbefall“ in Unterrichtscontainern vor. 7. Werden die Container angemietet oder befinden sie sich im Landesbesitz? Wo werden sie eingelagert? Zu 7.: Die Container werden sowohl angemietet, als auch käuflich erworben. Eine Einlagerung ist nicht gegeben, da die Container in Benutzung sind bzw. im Einsatz befinden: Angemietete Container werden nach Fertigstellung der Baumaßnahmen dem Unternehmen zurückgegeben. Für die Entscheidung der Einzelsituation werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorab durchgeführt. 8. Welche baurechtlichen Vorgaben sind bei Aufstellung der Container zu beachten? Zu 8.: Die baurechtlichen Vorgaben sind in der Bauordnung Berlin geregelt. Berlin, den 10. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie