Drucksache 18 / 20 052 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2019) zum Thema: Energetische Sanierung in Berlin – wo stehen wir? und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20052 vom 27.06.2019 über Energetische Sanierung in Berlin – wo stehen wir? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen dem Senat Daten oder Schätzungen über die energetische Sanierungsrate in Berlin insgesamt bzw. in Bezug auf öffentliche Gebäude vor? Antwort zu 1: Eine konkrete statistische Datenbasis für die Sanierungsrate der Berliner Gebäude liegt dem Senat nicht vor, da hierzu keine Erhebungen durchgeführt werden. Dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) wurden für die Abschätzungen der erforderlichen energetischen Gebäudeertüchtigungen bundesweite Erhebungen zu den aktuellen Sanierungsraten im Gebäudebestand zugrunde gelegt und für Berlin eine aktuelle Sanierungsrate von 0,8 % des Bestandes abgeleitet. Frage 2: Wie ist die Entwicklung des Energieverbrauches sowie der CO2-Emissionen im Gebäudebereich in Berlin insgesamt bzw. in Gebäuden der öffentlichen Hand seit 2010? Antwort zu 2: Die Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudebereich wird im Rahmen der bundeseinheitlichen Energie- und CO2- Bilanzierung nicht separat erfasst und somit auch vom Amt für Statistik Berlin- Brandenburg in der offiziellen Energie- und CO2-Bilanz des Landes Berlin nicht separat ausgewiesen. 2 Für Berlin stehen lediglich Berechnungen im Rahmen des digitalen Monitoring- und Informationssystems zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (diBEK) zur Verfügung, die auf Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg basieren. Die Berechnungen zur Entwicklung des Endenergieverbrauchs und zur Entwicklung der CO2-Emissionen nach Verursacherbilanz seit 2010 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Endenergieverbrauch klimabereinigt - Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung CO2-Emissionen nach Verursacherbilanz klimabereinigt - Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung 2010 140.216 Terajoule 9730 Kilotonnen CO2 2011 136.493 Terajoule 9329 Kilotonnen CO2 2012 131.963 Terajoule 9049 Kilotonnen CO2 2013 137.163 Terajoule 9526 Kilotonnen CO2 2014 134.278 Terajoule 9560 Kilotonnen CO2 2015 126.550 Terajoule 9178 Kilotonnen CO2 2016 130.239 Terajoule 9621 Kilotonnen CO2 Quelle: Digitales Monitoring- und Informationssystem zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (diBEK). Datengrundlage: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; LUP GmbH, BLS Energieplan GmbH, eigene Darstellung. Die Daten sind klimabereinigt und beziehen sich auf das Handlungsfeld „Gebäude und Stadtentwicklung“ des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030). Für die öffentlichen Gebäude des Landes Berlin liegt für den angefragten Zeitraum keine umfassende Auswertung der Verbrauchsdaten und somit der CO2-Emissionen vor. Frage 3: Wie ist der Stand der Dinge bei der Erstellung von nach dem Energiewendegesetz vorgeschriebenen Sanierungsfahrplänen? Antwort zu 3: Der in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15864 dargestellte Stand hat nach wie vor Gültigkeit. Bezirke und die Berliner Immobilienmanagement GmbH sind weiterhin dabei, die zur Erstellung des Sanierungsfahrplans benötigten Daten zu erheben beziehungsweise zusammenzutragen. Parallel werden im Rahmen der zentralen Koordination des Gesamtprozesses durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Grundlagen für eine einheitliche Bewertung von Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Einsparpotenziale und Grobkostenschätzungen abgestimmt. Frage 4: Ist die Datenerfassung in Hinblick auf das im Energiewendegesetz vorgeschriebene Energiemanagement abgeschlossen? Ist die in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 07. August 2017 (Drucksache 18/11995) für Ende 2018 angekündigte Veröffentlichung erster 3 Energieverbrauchswerte im Internet erfolgt? Antwort zu 4: Die Veröffentlichung der Verbrauchswerte im Internet wurde zentral abgestimmt und von der Berliner Immobilienmanagement GmbH und den meisten Bezirken bis Ende 2018 realisiert. Frage 5: Wie viele Förderanträge aufgrund der Wohnungsmodernisierungsbestimmungen wurden bisher gestellt und wie viele bisher bewilligt (bitte bei den bewilligten Anträgen die Gesamtfördersumme angeben)? Wie viele CO2-Emissionen konnten bisher aufgrund dieses Programmes vermieden werden? Antwort zu 5: Bis dato hat es noch keine Förderanträge aufgrund der Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 (WMB 2018) gegeben. Frage 6: Wie viele Förderanträge aufgrund des Darlehensprogrammes „IBB Energetische Gebäudesanierung“ wurden bisher gestellt und wie viele bisher bewilligt (bitte bei den bewilligten Anträgen die Gesamtfördersumme angeben)? a) Inwiefern überschneidet sich dieses Programm mit den Wohnungsmodernisierungsbestimmungen? b) Wie viele CO2-Emissionen konnten bisher aufgrund dieses Programmes vermieden werden? Antwort zu 6: Eine Evaluierung der Investitionsbank Berlin (IBB) zum 30.06.2019 hat ergeben, dass im Rahmen des Darlehensprogrammes „IBB Energetische Gebäudesanierung“ im Zeitraum von 2010 bis 2019 insgesamt 299 Anträge bewilligt wurden. Eine explizite Ablehnungsquote existiert in der Praxis nicht, da die Fördernehmer durch die IBB im Vorfeld und während des Vorhabens begleitet werden, so dass Anträge nur dann gestellt werden, wenn die Fördervoraussetzungen gegeben sind. Das Gesamtfördervolumen der bewilligten Anträge beläuft sich auf insgesamt 544.025.873,84 €. a) Die WMB 2018 sehen eine Förderung im Rahmen des Programms „IBB Energetische Gebäudesanierung“ vor, insofern setzt es auf das Darlehensprogramm der IBB auf. Die WMB 2018 bieten darüber hinaus eine zusätzliche Förderung an, indem ein zinsloses Darlehen (15 Jahre Zinsbindung), sowie ein einmaliger Zuschuss von 25 % der Darlehenssumme (höchstens 11.000 €/Wohnung) gewährt wird. Im Gegenzug dafür werden bei Mieterwechsel beziehungsweise Neuvermietung allgemeine Belegungsrechte sowie Mietpreisbindungen für die unmittelbar geförderten Wohnungen für einen Zeitraum von 15 Jahren begründet. b) Bisher konnten aufgrund des Darlehensprogrammes „IBB Energetische Gebäudesanierung“ laut der Evaluierung der IBB zum 30.06.2019 insgesamt 33.178,61 t/a CO2-Emissionen vermieden werden. Frage 7: 4 Wie viele Energiegutachten wurden bisher über das Förderprojekt ENEO gefördert? Antwort zu 7: Eine Zwischenevaluierung der IBB zum 30.06.2019 bezüglich der geförderten Energiegutachten über das Programm „ENEO- Energieberatung für Effizienz und Optimierung“ zeigt auf, dass seit Projektbeginn im Juli 2013 insgesamt 382 Fördervereinbarungen getroffen wurden. Im Jahr 2019 wurden bisher 59 Anträge bewilligt. Frage 8: Gibt es weitere Förderprogramme des Landes Berlin, die sich auf Fragen der energetischen Sanierung beziehen, mit Ausnahme des Heizungsaustauschprogrammes? Antwort zu 8: Seit 2009 fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die beiden Programme „IBB Energetische Gebäudesanierung“ und „IBB Altersgerecht Wohnen“, um Modernisierungsmaßnahmen im Land Berlin anzustoßen. Dabei wird der KfW-Zinssatz um aktuell bis zu 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Weiterhin werden im Rahmen des Programms „IBB Wohnraum modernisieren“ Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen, jedoch nicht die energetischen Voraussetzungen nach KfW-Standard erfüllen. Im Zusammenhang mit den WMB 2018 wird neben der Programmlinie „IBB Energetische Gebäudesanierung“ auch dieses Programm der IBB gefördert, indem ein zinsloses Darlehen sowie ein einmaliger Zuschuss von 30 % der Darlehenssumme (höchstens 7.000 €/Wohnung) gewährt werden. Frage 9: Wie viele Gebäude (absolut und in Quadratmetern Fläche) verwaltet der Landesbetrieb Gebäudewirtschaft? Antwort zu 9: Eine Angabe zur absoluten Anzahl und Quadratmetern Fläche verwalteter Gebäude kann nicht gemacht werden, da der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung keine Gebäude verwaltet. Berlin, den 11.07.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz