Drucksache 18 / 20 062 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Ermittlungen zum Mord an Burak B. – Stand 2019 (II) und Antwort vom 09. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20062 vom 27. Juni 2019 über Ermittlungen zum Mord an Burak B. – Stand 2019 (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer in welchen polizeilichen Dienststellen traf in der Nacht des Mordes an Burak B. am 5. April 2012 und an den Tagen danach in dem Ermittlungsverfahren welche genauen Entscheidungen? Zu 1.: Für die ersten Maßnahmen vor Ort war der Streifenführer eines Einsatzwagens des Polizeiabschnitts 56 Entscheidungsträger. Nach dem Eintreffen von Kräften der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung (damalige Bezeichnung Dir 5 VB I) ging die Einsatzführung an die Schichtleitung über. Diese wiederum übergab den Tatort und die weiteren Ermittlungen an die Leitung der Bereitschaftsmordkommission des Landeskriminalamtes (LKA 116) nach deren Eintreffen am Tatort. Sowohl im Zuge der ersten Maßnahmen am Tatort als auch in den Tagen danach sind eine nicht zu beziffernde, hohe Anzahl von Einzelentscheidungen durch die genannten Funktionsträger getroffen worden, die aufgrund ihrer Menge in der Gesamtheit nicht rekapitulierbar sind. 2. Durch welche konkreten Erwägungen und Einschätzungen traf die Polizei die Entscheidung, die Ermittlungen im Mordfall ohne Einbeziehung des Staatsschutzes an die 6. Mordkommission zu übertragen? a. Welche Kenntnisse hat der Senat über möglicherweise von Anfang an parallel laufende Ermittlungen des Staatsschutzes? b. Zu welchem Zeitpunkt ist der Staatsschutz mit den Ermittlungen beauftragt worden? Zu 2.a.-b.: Die Übernahme der Ermittlungsführung durch die Mordkommission erfolgte anhand des Zuständigkeitssachregisters der Polizei, da es sich unstrittig um ein Tötungsdelikt handelte. Mangels konkreter Erkenntnisse zur Tatmotivation kam eine Übernahme des Falles durch eine andere Dienststelle des LKA (hier z. B. polizeilicher Staatsschutz) nicht in Betracht. Seite 2 von 8 Allerdings erfolgte vom Tattag an ein intensiver Informationsaustausch mit dem polizeilichen Staatsschutz. Mit den Ermittlungen wurde der polizeiliche Staatsschutz im Landeskriminalamt zu keinem Zeitpunkt beauftragt. 3. Welche konkreten Erkenntnisse in welchem jeweiligen Umfang wurden seit der Mordnacht des 5. April 2012 zwischen Staatsschutz und Mordkommission über welche jeweiligen Kanäle ausgetauscht? Zu 3.: Der Informationsaustausch erfolgte telefonisch oder per E-Mail. Einzelergebnisse dieses intensiven Austauschs sind im Einzelnen nicht mehr recherchierbar. Der im Jahr 2014 beim polizeilichen Staatsschutz einberufenen dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe wurden zur Bewertung, ob gegebenenfalls weitere Anhaltspunkte zur Tataufklärung und/oder für eine mögliche politische Motivationslage erkennbar sind, sämtliche Ermittlungsakten übergeben. Im Weiteren wird hierzu auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17-17924 vom 19. Februar 2016 verwiesen. 4. Wie viele weitere Mordermittlungen waren zwischen Juni 2012 und Mai 2015 Gegenstand innerhalb der 6. Mordkommission? Zu 4.: Vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2015 wurden der 6. Mordkommission 34 Tötungsdelikte (vollendete und versuchte Taten) zur Bearbeitung übertragen. 5. Kann der Senat ausschließen, dass für das Ermittlungsverfahren zum Mord an Burak B. zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund von Personalmangel eine ungenügend hohe Anzahl an Dienstkräften zur Verfügung stand? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, wie viele weitere Dienstkräfte wären in welchen genauen Zeiträumen zusätzlich erforderlich gewesen? Zu 5.: Der Senat kann ausschließen, dass ein Mangel an zur Verfügung stehenden Dienstkräften vorlag, der geeignet gewesen wäre, einem Ermittlungsfortgang entgegenzustehen. Grundsätzlich wird bei Bedarf, das heißt bei einer kurzfristigen, durch unvorhersehbare Ereignisse hervorgerufenen personellen Unterdeckung personelle Unterstützung durch das jeweilige Dezernat bzw. die jeweilige Abteilung des Landeskriminalamtes gewährleistet. 6. Wie oft kam es seit der Mordnacht zu Versuchen der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren aus welchen genauen Gründen und auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage einzustellen? a. Aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen jedes Mal dennoch fortgesetzt? Zu 6. und 6.a.: Es hat keine Versuche der Staatsanwaltschaft Berlin gegeben, das Verfahren einzustellen. Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren. b. Wie viele Polizeidienstkräfte mit welchen Vollzeitäquivalenten und wie vielen wöchentlichen Arbeitskräftestunden sind derzeit in das Ermittlungsverfahren eingebunden? Zu 6 b.: Aktuell ist eine Dienstkraft (Vollzeit, 40 Wochenarbeitsstunden) mit den Ermittlungen betraut, der anlassbezogen -auch kurzfristig- weiteres Personal zugeteilt werden kann. Seite 3 von 8 c. Wird im Ermittlungsverfahren derzeit noch Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen? Zu 6 c.: Ja, derzeit wird noch einem Hinweis aus der Bevölkerung nachgegangen. 7. Welche personellen Veränderungen erfolgten in der 6. Mordkommission seit dem Beginn der Mordermittlungen? Bitte aufschlüsseln nach Monat und Jahr. Zu 7.: Die Personalstärke der 6. Mordkommission wurde seit dem Beginn der Ermittlungen im Kern nicht verändert. 8. Welche polizeilichen Dienststellen welcher konkreten Untergliederungseinheiten und wie viele Angehörige dieser Stellen sind weiterhin regelmäßig mit den Ermittlungen in dem Mordfall betraut? Zu 8.: Regelmäßig mit den Ermittlungen betraut sind außerhalb des Dezernates 11 beim Landeskriminalamt Berlin (siehe Antwort zu Frage 6. b) keine weiteren Polizeidienststellen. 9. Welche Kenntnisse hat der Berliner Senat über rechte Aktivitäten oder Vorkommnisse in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Mord an Burak B. a. bei einer antifaschistischen Veranstaltung in der Gropiusstadt, Zu 9.a.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. b. zur Eröffnung des Baumblütenfest Britz, Zu 9.b.: Bezüglich der Beantwortung der Frage wird zunächst auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/18498 vom 8. April 2019 (Fragen 9 a und b) und Nr. 18/13958 (Fragen 9 u. 10) vom 6. April 2018 verwiesen. Im Rahmen der umfassenden Ermittlungen sind bislang keine weiterführenden Hinweise im Sinne der Fragestellung bekannt geworden, die über die Antworten zu den vorgenannten Schriftlichen Anfragen hinausgehen. Gemäß dieser Stellungnahmen wurden und werden im Zusammenhang mit dem Baumblütenfest Britz durch die Polizei Berlin grundsätzlich keine Daten erhoben und gespeichert. Im Jahr 2012 wurde gegen eine Person eine Anzeige wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) aufgenommen. Diese Person ist in den Folgejahren im Zusammenhang mit dem Volksfest „Britzer Baumblüte“ nicht wieder mit strafbaren Handlungen in Erscheinung getreten. Ein Zusammenhang zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. konnte nicht festgestellt werden. c. und darüber hinaus am 4. April 2012? Zu 9.c.: Am in der Fragestellung genannten Tag wurden im Umfeld der Diskussionsveranstaltung „Kein Platz für Neonazis in Neukölln“ im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, „Kleiner Festsaal“, Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin, durch Polizeikräfte Angehörige der rechten Szene festgestellt. Diese Personen wurden von den Polizeikräften angesprochen und des Ortes verwiesen. Diese Seite 4 von 8 Platzverweise erfolgten aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen. Weiterführende Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor. 10. Wie lautete der Einsatzbericht der Einsatzkräfte, die im Fahrzeug des LKA 641 kurze Zeit nach dem Mord am Tatort eintrafen? Bitte im Wortlaut anfügen. Zu 10.: Eine Streife des LKA 641 suchte den Tatort auf, gehörte jedoch nicht zu den zuerst eintreffenden Kräften. Im Anschluss erfolgte eine erfolglose Absuche der Tatortumgebung. Mangels Feststellungen/Maßnahmen wurde kein Einsatzbericht gefertigt. 11. Wie lauteten die etwaigen Funksprüche der Polizeidienstkräfte vor dem Eintreffen am Tatort, während des dortigen Aufenthaltes und nach dem Verlassen, die in Bezug auf den Mordfall kommuniziert wurden? Bitte beantworten wie Drucksache 18/11 719. Zu 11.: Aufzeichnungen des Funkverkehrs aus der Tatnacht stehen aufgrund der dreimonatigen Löschungsfrist gemäß § 46a Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) nicht mehr zur Verfügung. 12. Waren die am Tatort eingesetzten Einsatzkräfte zuvor im Rahmen a. der antifaschistischen Veranstaltung in der Gropiusstadt b. des Baumblütenfests Britz eingesetzt worden? Wenn ja, in welcher Stärke und in welchem dienstlichen Auftrag jeweils? Zu 12.a.-b.: Nein. 13. Wie kam es zu der Fehleinschätzung in einer Aktennotiz in der Ermittlungsakte, dass der Hinweis auf Rolf Z. als möglichen Täter keinen Neukölln-Bezug habe und als nicht relevant eingestuft wurde? Zu 13.: Die Aktennotiz wurde am 27. Januar 2015 gefertigt, also mehrere Monate vor dem durch Rolf Z. begangenen Tötungsdelikt. Sie bezieht sich auf bis dahin geführte Ermittlungen zu einem im Dezember 2013 eingegangenen Hinweis, durch die der Bezug des Rolf Z. zum näheren Bereich des Tatorts Rudower Straße jedoch nicht verifiziert werden konnte. Dieser Bezug konnte erst durch Eingang eines weiteren Hinweises vom 21. März 2016 hergestellt werden. 14. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über den Auswertungsbericht des LKA 11 AE/OFA vom April 2015, erwähnt in Drs. 17/17 924, und einem Auswertungsbericht von der gleichen Einheit vom 29. Juni 2012 vor? a. Sind beide Berichte identisch oder liegen im Mordfall mehrere Auswertungsberichte vor? Zu 14.a.: Beide Berichte sind identisch. In der Antwort zu Frage 1. zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/17924 wurde offenbar infolge eines Büroversehens hinsichtlich des Berichts vom 29. Juni 2012 irrtümlich angeführt, dass dieser im April 2015 erstellt wurde. Zu der Frage, ob in dem Fall mehrere Auswertungsberichte vorliegen, wird angemerkt, dass durch die Dienststelle LKA 1 AE/OFA inzwischen eine „ergänzende Fallbetrachtung“ durchgeführt wurde. Ein Bericht dazu wurde am 20. März 2019 der Seite 5 von 8 Staatsanwaltschaft Berlin übergeben. b. Wer in welcher polizeilichen Dienststelle und in welcher Funktion im Ermittlungsverfahren hat den Auswertungsbericht vom 29. Juni 2012 in Auftrag gegeben und wann wurde dieser Bericht ausgehändigt? Zu 14.b.: Der Bericht wurde durch den Leiter des Kommisariats LKA 116 in Auftrag gegeben. Der Zeitpunkt der Aushändigung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Sie dürfte zeitnah nach der Erstellung erfolgt sein. c. Welche anderen Abteilungen Berliner Sicherheitsbehörden erhielten wann Einblick in diesen Auswertungsbericht? Zu 14.c.: Der Bericht wurde der 2014 einberufenen Arbeitsgruppe des polizeilichen Staatsschutzes (siehe Antwort zu 3.) zur Verfügung gestellt. d. Warum wurde dieser Auswertungsbericht erst im April 2015 der Akte hinzugefügt und erst im Mai 2015 an die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage übergeben? Zu 14.d.: In langwierigen Ermittlungsverfahren zu ungeklärten Tötungsdelikten ist es übliche Praxis, Nachträge für die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft gesammelt zu übersenden. Ein zeitlicher Verzug hinsichtlich einzelner Aktenbestandteile ist dabei unvermeidlich. Die Staatsanwaltschaft wurde im Vorfeld über das Vorliegen des Berichts informiert, es erfolgte ein telefonischer Austausch. Unabhängig davon, ob die Ermittlungsakte im Original gerade bei der Staatsanwaltschaft ist, wird grundsätzlich anhand des stets auf aktuellem Stand befindlichen Aktenretents fortlaufend unter Einbeziehung aller neuen Erkenntnisse weiter ermittelt. So wurden sowohl Vernehmungen als auch andere Ermittlungen zwischen Juni 2012 und April 2015, auch hinsichtlich in diesem Zeitraum eingegangener Hinweise, durchgeführt. Gegenstand dieses Fortgangs in dem genannten Zeitraum war auch der Auswertungsbericht aus dem Juni 2012. In diesem Zusammenhang wird auf die nachfolgende Antwort zu Frage 14.e verwiesen. e. Aus welchen genauen Gründen hat die 6. Mordkommission zwischen dem 29. Juni 2012 und dem Mai 2016 keine Veranlassung gesehen, die von der LKA 11 AE/OFA angeregten Nachermittlungen durchzuführen? Bitte ausführen. Zu 14.e.: Es wurden fortlaufend Ermittlungen in dem Fall geführt. Nicht jede Tätigkeit erweist sich jedoch als verfahrensrelevant und mündet zwingend in eine Dokumentation in der Ermittlungsakte wie z. B. wiederholtes Aktenstudium zur Gewinnung neuer Ermittlungsansätze, büromäßige Recherchen zu bisher in den Akten genannten Personen oder eben auch zur Vorbereitung bevorstehender Vernehmungen. 15. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 4. April 2018 (Drs. 18/13 958) antwortete der Senat, dass zwischen dem 24. Oktober 2012 und dem 6. Mai 2014 keine Zeug*innen vorgeladen wurden und die Vernehmung von neuen Zeug*innen im Zeitraum zwischen Mai und Juli 2015 erneut aufgenommen wurde. a. Standen diese Zeug*innenvernehmungen in Zusammenhang mit Anregungen aus dem Auswertungsbericht? Wenn ja, in welchem? Seite 6 von 8 Zu 15.a.: Ja, sie standen im Zusammenhang mit Hinweisen, die sich aus dem Auswertungsbericht ergaben. b. Wenn ja, warum wurden diese Nachermittlungen erst ab Mai 2015 geführt? Zu 15.b.: Siehe Antwort zu 14.e. c. Gab es für die Durchführung dieser Befragungen ab Mai 2015 eine Weisung bzw. Anregung? Wenn ja, wann und von welcher Stelle? Zu 15.c.: Nein. 16. Am 5. April 2017 gab der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung zu Protokoll, dass er sich von der Staatsanwaltschaft über den Fall Burak B. habe berichten lassen, ebenso berichtete die Senatsverwaltung in der Berliner Zeitung am 22. April 2017: „Der zeitliche Aufwand der bisherigen Ermittlungen lässt allerdings darauf schließen, dass seitens der Staatsanwaltschaft sehr gründlich ermittelt wurde.“ a. Wann, wie häufig und auf welche Weise ließ sich Justizsenator Behrendt von der Arbeit der Staatsanwaltschaft im Mordfall berichten? Zu 16.a.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurde insgesamt sechs Mal (am 10. April 2012, 16. April 2013, 21. März 2014, 10. März 2015, 14. Dezember 2016 und am 9. Juni 2017) jeweils schriftlich von der Staatsanwaltschaft Berlin über den Fall Burak B. berichtet. Darüber hinaus berichtete die Staatsanwaltschaft Berlin vor allem auch im Rahmen von zahlreichen Schriftlichen Anfragen im Zusammenhang mit dem Fall Burak B. an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. b. Wann, wie häufig und auf welche Weise erhielt der Berliner Generalstaatsanwalt Mitteilungen und Berichte von der Arbeit der Staatsanwaltschaft im Mordfall? Zu 16.b.: Über die unter 16.a. genannten Berichte hinaus, die sämtlich über die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erfolgten, wurde der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 23. Mai 2019 ein weiteres Mal schriftlich berichtet. 17. Übermittelte der polizeiliche Staatsschutz Berichte an den Justizsenator? Wenn ja, a. waren die Ermittlungen der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe beim polizeilichen Staatsschutz im Bericht der Staatsanwaltschaft an den Senator enthalten? b. erhielt der Senator ebenso Einblick in die Aktenlage im Fall Burak B.? c. kam es zu Anregungen oder Nachfragen des Senators an die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Bericht? Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt? Zu 17a.-c.: Nein. 18. Wie erklärt sich der Justizsenator die abweichende Bewertung der Ermittlungen seitens der Familie des Betroffenen B. bzw. der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B. und gibt es konkrete Anregungen oder Ermittlungsschritte der Staatsanwaltschaft, die den Berliner Senat von der unter Frage 16 erwähnten Gründlichkeit der Staatsanwaltschaft bzw. Seite 7 von 8 dem Umfang der Ermittlungen überzeugen konnte? Zu 18.: Wie in der Antwort zu 16. dargelegt, hat sich der Justizsenator regelmäßig und fortwährend über den Gang der Ermittlungen im Fall Burak B. berichten lassen, ohne dass es Hinweise auf Versäumnisse gegeben hat. Selbstverständlich steht es der betroffenen Familie B. bzw. der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B. frei, dies anders einzuschätzen. Dies ist vom Justizsenator nicht zu bewerten. Der Justizsenator hat sich jedoch die Einschätzung auch direkt von anwaltlichen Vertretern der Angehörigen berichten lassen. 19. Hat der Berliner Senat Kenntnisse über Versuche einer Einflussnahme von Angehörigen der Berliner Sicherheitsbehörden, die im Verdacht standen, rechte Straftaten begangen zu haben oder im Kontakt mit rechten Personen oder Organisationen zu stehen, auf die Ermittlungen zum Mordfall? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Zu 19.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 20. Welche konkreten Maßnahmen hat der Berliner Senat unternommen, um die Aussage in der Presseberichterstattung „Bei der Polizei wird inoffiziell davon gesprochen, dass es sich um eine brutale Racheaktion für einen misslungenen Raubüberfall handeln könnte, an dem B. beteiligt gewesen sein soll“ (Berliner Kurier, 8. April 2019), richtig zu stellen? a. Kam es zu disziplinar- oder strafrechtlichen Maßnahmen bezüglich der Äußerung innerhalb der Berliner Polizei? Wenn ja, wann, zu welchen und mit welchen jeweiligen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Zu 20.a.: Der Sachverhalt wurde dem Landeskriminalamt Berlin zur strafrechtlichen Bewertung unter Berücksichtigung der möglichen unterschiedlichen Tatbegehenden/Täterschaften und ggf. Einleitung eines entsprechenden Strafermittlungsverfahrens vorgelegt. Im Fokus stand hierbei die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch einen Mitarbeitenden der Polizei Berlin, auch wenn in dem Artikel kein unmittelbarer Bezug zur Polizei Berlin hergestellt wurde. Alternative Täterschaften werden ebenfalls mit einbezogen. Die umfassende Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dauert noch an. Wird der Anfangsverdacht bestätigt und konkretisiert sich dieser auf eine bei der Polizei Berlin beschäftigte Person, erfolgt eine disziplinarrechtliche Prüfung im Anschluss an die Bewertung der Staatsanwaltschaft Berlin. b. Wann wurde die Behauptung auf welchem Weg an die zuständigen Ermittler weitergegeben? Zu 20.b.: Die Polizei Berlin wurde im Rahmen der Medienauswertung, durch einen Hinweis einer Mitarbeiterin einer Nichtregierungsorganisation sowie durch eine über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingegangene Anfrage des Anwalts der Angehörigen des Getöteten auf die veröffentlichte Behauptung aufmerksam. Polizeiintern wurden mehrere Stellen – primär telefonisch und via E-Mail – abgefragt und eingebunden. Die exakte zeitliche Abfolge lässt sich nicht mehr rekonstruieren. c. Wurden in dem Zusammenhang der Behauptung Zeug*innen geladen, die diese These bestätigen konnten? Wenn ja, wie viele in welchem Zeitraum? Seite 8 von 8 Zu 20.c.: In Anbetracht des Umstands, dass die abschließende Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Berlin noch aussteht (siehe Antwort zu 20.a.), wurden zum jetzigen Zeitpunkt im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Behauptung noch keine Personen vorgeladen. Berlin, den 09. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport