Drucksache 18 / 20 064 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Stellenabbau und Arbeitszeitverdichtung bei den Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) an der Charité Berlin? und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20064 vom 20. Juni 2019 über Stellenabbau und Arbeitszeitverdichtung bei den Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) an der Charité Berlin? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Stellen für PiA hat die Charité 2017 und 2018 angeboten und wie viele wird sie in 2019 (Stand 31.5.19) anbieten? Zu 1.: Die Charité hat in den letzten drei Jahren konstant 54 Ausbildungsplätze vorgehalten, die unterjährig durch Wechsel mehrmals besetzt wurden, wodurch sich die höheren Zahlen in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16729 erklären. Diese bezogen sich auf Auszubildende, jedoch nicht auf die Anzahl der Ausbildungsplätze. Auch zum Stichtag 31.05.2019 hielt die Charité 54 Ausbildungsplätze vor. 2. Ist dem Senat bekannt, ob und wenn ja wie viele aktuelle PiA-Stellen in einzelnen Abteilungen nicht nachbesetzt werden und ob ursprünglich bereits vereinbarte PiA-Verträge abgesagt wurden? Wenn ja, wie begründet die Charité dies? Zu 2.: Die Charité hat mitgeteilt, dass auch in 2019 alle Ausbildungsplätze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) besetzt worden seien. - - 2 3. Ist dem Senat bekannt, ob die Charité die Anhebung der Ausbildungsvergütung der PiA zum Anlass nimmt, die Anzahl der PiA grundsätzlich in den Abteilungen zu reduzieren? Wenn ja, wie bewertet der Senat dies? Zu 3.: Nach Auskunft der Charité ist es bislang zu keiner Absenkung der Plätze gekommen. Durch die höhere Vergütung der PiA, die als Auszubildende nicht durch die Kostenträger finanziert sind, könnte die Charité nach eigener Angabe jedoch in die Lage kommen, die Anzahl der PiA sukzessive anpassen zu müssen. Der Senat würde eine Absenkung der qualitativ hochwertigen Ausbildungskapazitäten an der Charité nicht befürworten. Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16729 unter Antwort zu 11. erwähnt, wird erwartet, dass die Ausbildungsreform des Bundesministeriums für Gesundheit das Problem der Vergütung bundesweit löst. 4. Für wie viele Patientinnen und Patienten wäre damit zukünftig jede/r PiA zuständig (bitte Vergleichszahlen von 2018 angeben)? 5. Wie ist der aktuelle Betreuungsschlüssel der PiAs an der Charité im Vergleich zu 2018? Zu 4. und 5.: Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung gibt es nach Auskunft der Charité keine Betreuungsschlüssel für Patientinnen und Patienten. 6. Ist dem Senat bekannt, ob es zutrifft, dass die PiA zukünftig weiterhin 24 Stunden/Woche arbeiten sollen, aber noch on top zusätzliche Forschungstätigkeiten (ohne eine zusätzliche Entlohnung) übernehmen sollen? 7. Inwiefern entspricht die daraus folgende Arbeitszeitverdichtung den Grundsätzen von „Guter Arbeit“ und einer qualitativ hochwertigen Ausbildung aus Sicht des Berliner Senats? Zu 6. und 7.: PiA werden nach Auskunft der Charité auch zukünftig 24h/Woche ausgebildet. Eine zusätzlich nicht entlohnte Forschungstätigkeit ist dem Senat nicht bekannt. 8. Ist aus Sicht des Senats die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten unter diesen Voraussetzungen weiterhin gewährleistet und hält der Senat diese Form der Patienten- Betreuung für angemessen? Zu 8.: Der Senat sieht die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten weiterhin als gewährt an. Berlin, den 11. Juli 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -