Drucksache 18 / 20 067 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Anna-Freud-Schule und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20067 vom 12. Juni 2019 über Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Anna-Freud- Schule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Schulbauoffensive seit deren Beginn an der Anna- Freud-Schule vorgenommen. Ich bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Maßnahmen unter Benennung des Zeitraumes der Maßnahme sowie unter Aufschlüsselung des ursprünglich geplanten Kostensatzes sowie des tatsächlichen Ist-Kosten-Stands. Welche Maßnahmen sind an der Schule in der Zukunft geplant. Ich bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Maßnahmen unter Benennung des geplanten Zeitraumes der Maßnahme sowie unter Aufschlüsselung des geplanten Kostensatzes. Zu 1.: Hierzu wird auf die halbjährliche Berichterstattung der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling, Rote Nummer 1189 B und 1189 M, verwiesen. 2. Inwieweit wurde / wird die Schule bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen mit einbezogen? Zu 2.: Bei Baumaßnahmen erfolgt die Planung und Durchführung unter Berücksichtigung der Art und des Umfanges der Maßnahmen grundsätzlich unter Einbeziehung der Schulleitungen und des Schulträgers. 2 3. Liegt für die Schule ein Schulentwicklungsplan vor, und wenn ja, für welche Dauer ist dieser angesetzt? Es wird gebeten, den Schulentwicklungsplan der Beantwortung beizufügen. 5. Inwieweit ist der Schulentwicklungsplan der Schule in die bezirkliche Schulplanung eingebunden? Zu 3. und 5.: Einzelne Schulen haben Schulprogramme, aber keine eigenen Schulentwicklungspläne. Ein Schulentwicklungsplan wird aktuell erstmals separat für alle beruflichen Schulen erstellt und wird für einen Zeitraum von 5 Jahren gelten. 4. Inwieweit kann die Schule nach der Auffassung des Senats der steigenden SchülerInnenanzahl gerecht werden? Zu 4.: Mit Fertigstellung der Baumaßnahmen wird den neuen Schüler- und Schülerinnensowie Studierendenzahlen Rechnung getragen. Berlin, den 11. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie