Drucksache 18 / 20 070 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Mierendorffgrundschule und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Hochgrebe (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20070 vom 12. Juni 2019 über Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Mierendorffgrundschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um Stellungnahme zur Frage 2, 3 und 5 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt. 1. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Schulbauoffensive seit deren Beginn an der Mierendorffgrundschule vorgenommen. Ich bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Maßnahmen unter Benennung des Zeitraumes der Maßnahme sowie unter Aufschlüsselung des ursprünglich geplanten Kostensatzes sowie des tatsächlichen Ist-Kosten-Stands. Welche Maßnahmen sind an der Schule in der Zukunft geplant. Ich bitte um tabellarische Auflistung der einzelnen Maßnahmen unter Benennung des geplanten Zeitraumes der Maßnahme sowie unter Aufschlüsselung des geplanten Kostensatzes. Zu 1.: Hierzu wird auf die halbjährliche Berichterstattung der Taskforce Schulbau zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling, Rote Nummer 1189 B und 1189 M, verwiesen. 2 2. Inwieweit wurde / wird die Schule bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen mit einbezogen? Zu 2.: Im letzten Jahr fand eine Schulbegehung statt, bei der alle Räume mit den vorhandenen Plänen und den Vorstellungen anhand der Musterraumplanung beurteilt wurden. Die Schulleitung war eingebunden und konnte Problemstellungen und Wünsche einbringen. 3. Liegt für die Schule ein Schulentwicklungsplan vor, und wenn ja, für welche Dauer ist dieser angesetzt? Es wird gebeten, den Schulentwicklungsplan der Beantwortung beizufügen. 5. Inwieweit ist der Schulentwicklungsplan der Schule in die bezirkliche Schulplanung eingebunden? Zu 3. und 5.: Für die einzelne Schule liegt kein Schulentwicklungsplan (SEP) vor. Vielmehr besteht ein bezirklicher Schulentwicklungsplan Charlottenburg-Wilmersdorf, der sich auf alle Schularten bezieht. Gegebenenfalls werden allerdings zu einzelnen Schulen im bezirklichen SEP Aussagen zu Möglichkeiten und weiteren Entwicklungen getroffen werden. Darüber hinaus beinhaltet der SEP Anlagen, in denen zum Beispiel die einzelne Schule mit der Zügigkeit dargestellt wird. Aktuell ist die Fortschreibung des SEPs Charlottenburg-Wilmersdorf für 2019 bis 2024 in Bearbeitung. Von daher kann aktuell nur auf den SEP 2012-2017 verwiesen werden. Der SEP 2012-2017 ist unter https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-undsportamt /schulamt/schulplanung/artikel.202177.php abrufbar. 4. Inwieweit kann die Schule nach der Auffassung des Senats der steigenden SchülerInnenanzahl gerecht werden? Zu 4.: Für die Mierendorff-Grundschule wurde durch den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Im Ergebnis dieser Studie ist festzustellen, dass es an diesem Schulstandort möglich ist, durch einen Ergänzungsbau zusätzliche Schulplatzkapazitäten im Umfang von 1-1,5 Zügen zu schaffen. Diese Maßnahme wurde daher mit in die Investitionsplanung aufgenommen und soll im Jahr 2020 begonnen werden. 3 Nach Fertigstellung dieser Maßnahme ist auch für diesen Schulstandort der Einschulungsbereich zu verändern. Dieses hat gegebenenfalls Auswirkung auf die Ludwig-Cauer-Grundschule. Berlin, 11. Juli 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie