Drucksache 18 / 20 083 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Gewaltorientierte Salafisten in Berlin (in Ergänzung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19034) und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20083 vom 27. Juni 2019 über Gewaltorientierte Salafisten in Berlin (in Ergänzung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19034) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gewaltorientierte Salafisten befanden sich nach Kenntnis des Senats am 1.1.2018 und am 1.1.2019 in Berlin, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und deren Identität und Aufenthaltsstatus dem Senat oder seinen nachgeordneten Behörden im Einzelnen bekannt sind (kein Dunkelfeld )? Zu 1.: Mit der Frage werden Auskünfte zu Informationen begehrt, die aus zwingenden Geheimhaltungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Die Anzahl gewaltorientierter Salafisten, deren Identität den Verfassungsschutzbehörden bekannt ist, beruht auf Datenbankauswertungen im Verfassungsschutzverbund (NADIS) und ist als Verschlusssache eingestuft. Die Information kann jedoch durch den anfragenden Abgeordneten in den Diensträumen der Abt. II (Verfassungsschutz) in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesehen werden. 2. Wie viele dieser gewaltorientierten Salafisten gemäß Frage 1 wurden ausgewiesen, wie viele sind freiwillig ausgereist und wie viele wurden in welche Länder abgeschoben (bitte nach Jahren getrennt)? 3. Insoweit Ausweisungen, Ausreisen und Abschiebungen nicht erfolgten, welches waren die Gründe? 4. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die gewaltorientierten Salafisten gemäß Frage 1, deren Ausweisung, Ausreise oder Abschiebung noch nicht erfolgt ist (bitte im Einzelnen auflisten)? Seite 2 von 2 Zu 2. bis 4.: Die angefragten Daten werden nicht statistisch erfasst. Berlin, den 11. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport