Drucksache 18 / 20 085 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 26. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Kommt die Schulbauoffensive nicht in die Gänge? und Antwort vom 15. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20085 vom 26. Juni 2019 über Kommt die Schulbauoffensive nicht in die Gänge? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in allen Punkten in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. Der Tagesspiegel berichtete in dem Artikel „Jahre im Verzug: Schulbauoffensive dürfte bis 2035 dauern “ vom 18.06.2019, dass man für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf mit einer Beendigung der Arbeiten für das Jahr 2035 rechnet. 1. Wie sieht der Zeitplan für die anderen Berliner Bezirke aus? Bitte tabellarisch die voraussichtlichen Bauabschnitte und das bis jetzt kalkulierte Arbeitsende/ Projektlaufzeit aufführen. Zu 1.: Die detaillierten Planungen sind den Berichten zum Maßnahmen- und Finanzcontrolling zu entnehmen, in denen für jede betroffene Schule die Maßnahmen finanzwirtschaftlich und fachlich abgebildet sind. Der nächste Bericht erscheint voraussichtlich Mitte August und enthält grundsätzlich den zum 30.06.2018 abgefragten Datenstand. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Anpassung der schulischen Infrastruktur an den fortlaufenden Bedarf sowie die Bauunterhaltung von Schulgebäuden eine dauerhafte Verwaltungsaufgabe bleibt, der sich das Land Berlin im Rahmen der BSO jedoch nunmehr mit deutlich erhöhten Ressourcen und entsprechenden Prioritäten widmet. 2 2. Wie viele Ausweichstandorte sind im Rahmen der Schulbauoffensive notwendig und wie viele Schulsanierungsprojekte sind auf Ausweichstandorte bzw. Drehscheiben angewiesen? Bitte nach Bezirken und Projekten auflisten. Zu 2.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf benötigt keine Ausweichstandorte. Treptow-Köpenick: Es sind im Bezirk Treptow-Köpenick derzeit 12 Ausweichstandorte für Sanierungen und Erweiterungen geplant. - Ausweichfläche 1 09G20, Müggelheimer Schule: 12559, Odernheimer Straße 28, errichtet in 2018/2019 Standzeit 5 Jahre - Ausweichfläche 2 09G06, Melli-Beese-Schule: 12487, Engelhardstraße 18 und 09G05, Ginkobaum-Schule: 12487, Springbornstraße 250 Standzeit 5 Jahre - Ausweichfläche 3 09G09, Heide-Schule- Filiale: 12489, Waldstraße 7 Umsetzung von ZF von 09G29, Schmöckwitzer Insel-Schule, 12527, Adlergestell 776 Standzeit 5 Jahre - Ausweichfläche 4 09G24 (Filiale) und 09Y06, Müggelsee-Schule und Gerhard-Hauptmann-Schule: 12587, Bruno-Wille-Straße Standzeit 2,5 Jahre 09S04, Ahorn-Schule: 12587 Peter-Hille-Straße 118 Umsetzung von ZF von 09G26, Schule an den Püttbergen: 12589, Fürstenwalder Allee 182 Standzeit 2,5 Jahre - Ausweichfläche 5 09G21, Edison-Schule: 12459, Wattstraße 69-70 Standzeit 3 Jahre - Ausweichfläche 6 09G01, Bouché-Schule: 12435, Bouchéstraße 5-10 und 09G04, Sonnenblumen-Schule: 12437, Radenzer Straße 16 Standzeit 6 Jahre Einschließlich Umsetzung und Standortanpassung AF 07 Ortsteil Bohnsdorf 09G14, Schule am Buntzelberg: 12526, Schulzendorfer Straße 112 und 09G11, Schule am Pegasuseck: 12524, Pegasuseck 5 Standzeit 6 Jahre Einschließlich Umsetzung und Standortanpassung 3 Die Planung für die zwei in der Investitionsplanung angemeldeten Drehscheibenstandorte ist noch nicht abgeschlossen, so dass diese nicht standortgenau benannt werden können. Tempelhof-Schöneberg: Im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg werden - nach gegenwärtigem Planungsstand - Ausweichstandorte bzw. „Drehscheiben“ für folgende Sanierungsvorhaben erforderlich: - 07Y05 Grundinstandsetzung und Umbau des Luise-Henriette-Gymnasiums, Germaniastraße (Ausweichstandort bereits bezogen: Schulanlage Kurfürsten- Straße) - 07Y09 Georg-Büchner-Gymnasium, Lichtenrader Damm - 07Y07 Eckener-Gymnasium, Kaiserstraße - 07G16 Ruppin-GS, Offenbacher Straße - 07G03 Werbellinsee-GS, Luitpoldstraße - 07G28 Kiepert-GS, Prechtstraße - 07K05 Solling-Schule, Alt-Marienfelde - 07K13 Schule am Berlinickeplatz, Alt Tempelhof In dieser Aufstellung ist die temporäre Auslagerung von Teilen der schulischen Nutzung auf dem jeweiligen Schulgrundstück nicht aufgeführt; als „Drehscheibe“ im Sinne der Fragestellung werden sowohl temporäre Gebäude als auch bereits bestehende Gebäude definiert. Gleichwohl ist eine Überschneidung zur Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/ 20047 „Schule im Container“ nicht auszuschließen, da auch „Container “ eine Mehrfachnutzung durch unterschiedliche Schulen ermöglichen. Neukölln: Im Bezirk Neukölln sind aktuell keine Ausweichstandorte im Rahmen der Schulbauoffensive notwendig. Friedrichshain-Kreuzberg: Die Anzahl der Ausweichstandorte bzw. Drehscheiben lässt sich ohne eine detaillierte Feinplanung nicht beantworten. Vollumfängliche Sanierungen bedingen grundsätzlich eine Auslagerung. Auslagerungen an andere Schulstandorte müssen aber generell ausgeschlossen werden. Lichtenberg: Es sind im Bezirk Lichtenberg derzeit drei Ausweichstandorte bzw. Drehscheiben geplant. Im Bezirk Lichtenberg sind 13 Schulsanierungsprojekte auf einen Ausweichstandort angewiesen. Marzahn-Hellersdorf: Es wird auf die Antwort der schriftliche Anfrage Nr. 18/19934 vom 12. Juni 2019 über Drehscheibenstandorte zur Auslagerung von Schulen während der Sanierungsmaßnahmen in Marzahn-Hellersdorf verwiesen. Pankow: Es sind in Pankow mindestens sechs Ausweichstandorte, sogenannte Drehscheiben, notwendig. Im Bezirk Pankow konnten in einem Evaluierungsverfahren fünf Standor- 4 te für die Errichtung von Drehscheiben gefunden werden. Die auf Auslagerung des Schulbetriebes angewiesenen Schulsanierungsprojekte werden im Masterplan Logistik den Drehscheiben zugeordnet. Dieser Masterplan wird fortgeschrieben. Die Projektliste für die Drehscheiben wird in einem umfangreichen Logistikkonzept zusammengefasst. Eine einzelne Nennung ist wegen des Umfangs nicht möglich. Nach Abschluss der Planung sollen die Ergebnisse des Konzeptes veröffentlicht werden. Reinickendorf: Durch das Bezirksamt Reinickendorf wurden folgende Standorte für die Errichtung von Drehscheibenschulen angemeldet: - 1. Grundstück Rue Racine 7/Av. Charles de Gaulle 33, 13469 Berlin Hinweis: Das Gelände wurde erst 2018 an den Bezirk zurückgegeben und muss zunächst aufwändig beräumt werden. Zurzeit ist das Gelände mit einem ungenutzten aber schadstoffbelasteten Schulkomplex bebaut, der abgerissen werden muss. Erst nach der Baufeldfreimachung kann mit dem Bau einer Drehpunktschule begonnen werden. - 2. Grundstück im Waidmannsluster Damm 10-16, 13507 Berlin - 3. Grundstück Uranusweg 34, 13405 Berlin Anmerkung: Dieses Grundstück wurde im Rahmen der bezirksübergreifenden Hilfe dem Bezirksamt Mitte als Drehscheibenschulstandort angeboten. Einer Nutzung standen jedoch komplizierte planungs- und nutzungsrechtliche Rahmenbedingungen im Wege. Grundsätzlich sollen im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin die Sanierungsvorhaben möglichst bei laufendem Betrieb in Bauabschnitten erfolgen. Hierdurch wird der Bedarf an Ausweichstandorten verringert. Über die genaue Anzahl der Schulsanierungsprojekte , die auf Ausweichstandorte bzw. Drehscheiben angewiesen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Steglitz-Zehlendorf: Im Rahmen der Schulbauoffensive sind für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nach jetzigem Planungsstand mit höchster Priorisierung bis in Jahr 2025 nachfolgende Ausweichstandorte eingeplant und bei SenFin gemeldet: - 06G22 Giesensdorfer GS - 06G05 Conrad-GS - 06G30 Mercator GS - 06Y06 Beethoven-OG - 06G20 Alt-Lankwitzer-GS - 06G28 Ludwig-Bechstein GS - 06G31 GS an der Bäke 5 - 06S03 Peter-Frankenfeld-Schule - 06Y05 Werner-v-Siemens-OG - 06G03 Johannes-Tews-GS Die Frage, welche Art des Ausweichstandortes an welchen Schulsanierungsprojekten notwendig wird, lässt sich erst durch eine konkrete Planung belastbar beantworten und mitteilen. Bei der Auswahl der Ausweichstandorte wird das jeweilige Schulgrundstück als Standort bevorzugt, sofern die Örtlichkeit, die Anzahl der Bauabschnitte , die Art und der Umfang der Maßnahme es zulassen. Dies ist bei den laufenden Sanierungsmaßnahmen gegeben. Für die Sanierung des Beethoven-Gymnasiums ist und wird in Zukunft für einen Teil der Schülerinnen und Schüler ein Gebäude in der Dessauer Straße als Drehscheibe genutzt. Spandau: Für den Bezirk Spandau stehen momentan folgende Ausweichstandorte zur Verfügung : - Seektstr. - Borchardtweg 2 - „Schuldorf“ Heinrich Böll Weitere Standorte befinden sich gerade in der Prüfung. 3. Stehen in den anderen Bezirken die Ausweichstandorte bzw. Drehscheiben fristgerecht zur Verfügung oder sind Verzögerungen zu verzeichnen? Bitte tabellarisch aufführen nach Bezirk, Anzahl der Aus-weichstandorte/Drehscheiben, Zeitplan, Verzögerungen mit Nennung des Grundes. Zu 3.: Charlottenburg-Wilmersdorf: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf benötigt keine Ausweichstandorte. Treptow-Köpenick: Über die rechtzeitige Fertigstellung kann derzeit noch keine zuverlässige Aussage getroffen werden. Die Planungen haben rechtzeitig begonnen bzw. werden mit ausreichend Vorlauf beginnen. Die planmäßige Fertigstellung hängt unter anderem an der Dauer von Genehmigungsverfahren in allen Planungsschritten sowie am Erfolg der künftigen Ausschreibungen. Tempelhof-Schöneberg: Auch die Planung der temporären Ausweichstandorte (vor dem Hintergrund der weiterhin sehr dynamischen Bedarfsentwicklung) unterliegt einem Fortschreibungstatbestand . Im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg werden - nach gegenwärtigem Planungsstand - die für Sanierungsvorhaben unter 2. benannten Ausweichstandorte bzw. „Drehscheiben“ erforderlich. Über die rechtzeitige Fertigstellung kann derzeit noch keine zuverlässige Aussage getroffen werden. Es wird darauf ankommen, dass die Planung bzw. Verfügbarkeit von Drehscheiben mit der erforderlichen Flexibilität betrieben wird. 6 Neukölln: Da keine Ausweichstandorte notwendig sind (siehe zu 2.) gibt es auch keine Verzögerungen . Friedrichshain-Kreuzberg: Die Frage nach den Ausweichstandorten bzw. Drehscheiben steht in Abhängigkeit des zurzeit laufenden Flächenscreenings (Ermittlung potenzieller Flächen für Auslagerungen und Neubauten). Bei der ersten Charge von Sanierungsplanungen im Rahmen der BSO (die Bedarfsprogramme in Vorbereitung der Planungen sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen) wurden insbesondere Standorte ausgewählt, bei denen Auslagerungen in Größenordnungen nicht erfolgen müssen. Zu befürchten ist, dass mit dem Flächenscreening (in anderen Bezirken liegen die Ergebnisse schon seit längerem vor) möglicherweise generell nicht die für großflächige Auslagerungen erforderlichen Flächen nachgewiesen werden können. Friedrichshain-Kreuzberg ist der kleinste und sehr besiedelte Bezirk. Lichtenberg: Über die rechtzeitige Fertigstellung kann derzeit noch keine zuverlässige Aussage getroffen werden. Die Planungen haben rechtzeitig begonnen bzw. werden mit ausreichend Vorlauf beginnen. Die planmäßige Fertigstellung hängt unter anderem an der Dauer von Genehmigungsverfahren in allen Planungsschritten sowie am Erfolg der künftigen Ausschreibungen. Marzahn-Hellersdorf: In Marzahn-Hellersdorf konnten ursprünglich drei Flächen für Ausweichstandorte eruiert werden. Damit wäre die Sanierung innerhalb von 20 Jahren möglich. Eine Finanzierungszusage erfolgte bereits für einen Ausweichstandort, eine Reservierung für zukünftige Haushaltsjahre für die beiden anderen Drehscheibenschulen ebenfalls. Pankow: Die fünf Drehscheiben-Standorte werden sowohl als Ausweichstandorte als auch zur Schulplatzversorgung dringend zeitnah in Pankow benötigt. Das Bezirksamt prüft derzeit alle Möglichkeiten für ein beschleunigtes Verfahren (Ausschreibung, Vergabe, Baugenehmigung, etc.) zur Umsetzung der Drehscheiben. Ziel ist die Fertigstellung im Schuljahr 2021/22. Reinickendorf: Die Angabe für den Bezirk Reinickendorf erfolgt auf Grundlage des Konzepts des Regionalverbundes Nord-West für die Schaffung von Ausweichflächen mit Stand vom 12.02.2019. Anmerkung zum Standort: Rue Racine 7/Av. Charles de Gaulle 33, 13469 Berlin Eine belastbare Aussage zum Bauzeitplan der Drehpunktschule kann erst im Verlauf der Rückbauarbeiten des bisherigen Schulgebäudes getroffen werden, da ggf. Bauablaufstörungen auftreten können. Steglitz-Zehlendorf: Der Bezirk bemüht sich, weitere Liegenschaften bzw. Grundstücke zu finden, auf denen Drehscheiben errichtet werden könnten. Die Baumaßnahmen werden grundsätzlich erst durchgeführt, wenn das Thema der Ausweichflächen abschließend geklärt ist 7 Spandau: Die Ausweichstandorte stehen nach heutigem Stand, fristgerecht zur Verfügung. Berlin, den 15. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie