Drucksache 18 / 20 086 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2019) zum Thema: Kooperative Promotion und eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20086 vom 27. Juni 2019 über Kooperative Promotion und eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen ________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Berliner staatlichen Hochschulen beantworten kann. Die Berliner Universitäten und Fachhochschulen wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Es gibt zwei Wege zu promovieren: die individuelle Promotion und die Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm. Bei einer individuellen Promotion wird die Doktorarbeit in Eigenregie geschrieben. Dabei wird der Promovend von einem selbstgewählten Doktorvater betreut. Auch im Rahmen eines Graduierten - oder Promotionskollegs oder einer Graduiertenschule kann promoviert werden. Die Plätze in diesen Promotionsprogrammen werden öffentlich ausgeschrieben und bieten ein Stipendium oder eine (Teilzeit-) Arbeitsstelle als Nachwuchswissenschaftlerin – womit auch schon die Finanzierung gesichert ist. Wie hoch ist in Berlin der prozentuale Anteil von FH-Studenten bei den Stipendien in Promotionsprogrammen? (Bitte nach Universität aufschlüsseln.) Zu 1.: Grundsätzlich gilt, dass Promovierende sowohl durch Stellen wie auch durch Stipendien finanzielle Unterstützung erfahren können. Teilweise haben die Hochschulen in ihrer Antwort hier nicht unterschieden. Der Anteil von Fachhochschulstudierenden wird aktuell als gering eingeschätzt. 2. Voraussetzung für eine individuelle kooperative Promotion ist, dass ein Absolvent an einer Uni eine Erstbetreuung findet. Dies erweist sich als Hürde. Manche Universitätsprofessoren hätten generelle Vorbehalte, wollten nur eigene Hilfskräfte betreuen, lautet eine Kritik. Prof. Dr. Thomsen (TU) verteidigte die kooperative - 2 - Promotion als „Königsweg“; er gestand aber auch ein, dass diese an einzelnen Fakultäten nur „zögerlich umgesetzt“ werde. Da aber die Universitätsleitungen hinter dem Konzept stünden, sei es nur noch „eine Frage der Bewusstseinsbildung“ auf der Ebene der Hochschullehrenden. a.) Wie hoch ist die Akzeptanz von FH-Studenten bei den Berliner Universitätsprofessoren der Humboldt- Universität, der Freien Universität, der Technischen Universität und der Universität der Künste? In welchen Fakultäten wird die kooperative Promotion nur zögerlich umgesetzt? b.) In welcher Form wollen Humboldt-Universität, Freie Universität, Technische Universität und Universität der Künste diese Akzeptanz verbessern und auf eine „Bewusstseinsbildung“ hinwirken? Zu 2 a) und b): Wie im Hochschulvertrag festgelegt verhandeln aktuell Universitäten und Fachhochschulen über die Einrichtung eines kooperativen Promotionszentrums. Ziel dieses Promotionszentrums ist die bessere Unterstützung von Absolventeninnen und Absolventen von Fachhochschulen bei ihren Promotionsverfahren und eine höhere Transparenz und Sichtbarkeit entsprechender Promotionsmöglichkeiten. 3. Die kooperativen Promotionen erfolgen nicht nur in Kooperation mit Berliner Universitäten. Mit der Berliner Universitäten haben die Fachhochschulen Kooperationsverträge geschlossen. Diese laufen zum Teil aus. a.) Welche Universitäten haben mit den Berliner Fachhochschulen Kooperationsverträge zur kooperativen Promotion geschlossen? b.) Welche Bedeutung haben die Kooperationsverträge aus Sicht der Fachhochschulen? c.) Besteht die Gefahr, dass diese nicht verlängert werden und wenn ja, warum? Zu 3.: a) Zurzeit verhandeln die Universitäten mit den Fachhochschulen über die Einrichtung eines kooperativen Promotionszentrums. Kooperationsverträge bestehen nur zwischen der Technischen Universität Berlin und der Beuth-Hochschule für Technik Berlin sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Zusätzlich gibt es bilaterale Vereinbarungen zwischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und Promovierenden mit Fachhochschulabschluss . b) Die Kooperationsverträge stellen für die Fachhochschulen einen Ermöglichungsrahmen dar. Wie stark dieser genutzt wird, hängt vom Interesse und Engagement Einzelner sowie von der jeweiligen Fachkultur ab. c) Seitens der Fachhochschulen sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Verlängerung der Vereinbarungen sprechen. 4. Grundsätzlich ist es möglich, an jeder Universität eine kooperative Promotion durchzuführen, sofern die Promotionsordnung dem nicht entgegensteht. Einige universitäre Fachbereiche lassen keine FH- Absolventen zur Promotion zu. Möglich ist dies beispielsweise durch Klauseln in der Promotionsordnung, wonach Doktoranden mindestens sechs Semester an einer Uni studiert haben müssen. In welchen Fachbereichen an Berliner Universitäten werden in der Promotionsordnung FH-Absolventen ausgeschlossen? Zu 4.: Keine Promotionsordnung an den Berliner Universitäten schließt Fachhochschulabsolventeninnen und Fachhochschulabsolventen aus, solange die Regelstudienzeit nicht unterschritten wird. Siehe hierzu auch § 35 Abs. 3 BerlHG. - 3 - 5. a.) An welchen Berliner Universitäten wird bei der kooperativen Promotion vorab ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt? b.) Wie viele Eignungsfeststellungsverfahren wurden in den letzten Jahren durchgeführt und wie viele Bewerber fielen dabei durch? (Angaben bitte nach Universität aufschlüsseln) c.) Was beinhalten diese Verfahren? d.) Wie sind diese Verfahren jeweils rechtlich geregelt? e.) Wie lange dauert es bis zum Abschluss dieser Verfahren? f.) Wie ließen sich aus Sicht der Humboldt-Universität, aus der der Freien Universität, aus Sicht der Technischen Universität und aus Sicht der Universität der Künste die Eignungsfeststellungsverfahren vereinfachen ? Zu 5.: a) An der Freien Universität Berlin sind in weniger als zehn Promotionsordnungen Eignungsprüfungen für Fachhochschulabsolventen und Fachhochschulabsolventinnen mit Diplomabschluss vorgesehen. An der Humboldt-Universität zu Berlin gibt es keine Eignungsprüfungen . An der Technischen Universität gibt es Eignungsprüfungen ebenfalls nur für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen mit Diplomabschluss. Die Universität der Künste Berlin führt Eignungsprüfungen durch. Die Charité - Universitätsmedizin Berlin führt keine Eignungsprüfungen durch. b) Die Berliner Universitäten verfügen nicht über die entsprechenden Zahlen. c) Die Verfahren sind jeweils sehr unterschiedlich geregelt. Exemplarisch verweist die Freie Universität Berlin auf einen Fachbereich, an dem bis zu drei mündliche Feststellungsprüfungen von jeweils 30 Minuten Dauer auf dem Gebiet der beabsichtigten Promotion möglich sind. d) Die Regelungen finden sich in den jeweiligen Promotionsordnungen. e) Hierüber liegen keine Zahlen vor. f) Insbesondere aufgrund der abnehmenden Zahl von Absolventinnen und Absolventen mit Diplomabschluss einer Fachhochschule erkennen die Universitäten hierfür keinen Bedarf. 6. a.) Der Entwurf der Hochschulvertrages für die Jahre 2018-2022 sieht vor, Mittel für gemeinsame Gaduiertenkollegs von Fachhochschulen und Universitäten in ausgewählten Bereichen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für die Antragstellung soll das Vorliegen einer verbindlichen Promotionsvereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen sein. Wie viele Mittel sind hierfür vorgesehen? b.) Prof. Dr. Monika Gross, Präsidentin der Beuth-Hochschule, erklärte, sie wünsche sich „ein zentrales Promotionskolleg, an dem wir kooperativ promovieren“. Welche Pläne bestehen zur Einrichtung eines solchen Kollegs? Zu 6 a) und b): Die Berliner Fachhochschulen befinden sich in Abstimmung mit den Berliner Universitäten über ein kooperatives Promotionszentrum, das mindestens drei Promotionskollegs vorsieht . Dieses soll außerhalb der hochschulvertraglich festgelegten Mittel vom Institut für angewandte Forschung (IFAF) unterstützt werden. Die Höhe der Mittel wird in Abstimmung mit den Hochschulen festgelegt. - 4 - 7. Wie bewertet der Senat das Problem der Hausberufungen, das entstünde, wenn sich die Fachhochschulen den wissenschaftlichen Nachwuchs selbst heranbilden? Zu 7.: Die Berufungsverfahren in Berlin sind unter anderem in § 100 BerlHG geregelt. Nach § 100 Abs. 1 Nr. 4b BerlHG ist für Berufungen an Fachhochschulen eine mindestens dreijährige Berufspraxis außerhalb einer Hochschule als Berufungsvoraussetzung erforderlich. 8. Wie bewerten Humboldt-Universität, Freie Universität, technische Universität und Universität der Künste unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der wissenschaftlichen Qualität den in anderen Ländern praktizierten Ansatz, Dissertationen regulär einer externen und anonymen Bewertung zu unterziehen? Zu 8.: Die Technische Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin führen regelmäßig externe Bewertungen durch. Die Freie Universität Berlin befindet sich aktuell in einem Diskussionsprozess über die Qualitätssicherung bei Promotionen. Die Universität der Künste hält externe Bewertungsverfahren für entbehrlich. Ein anonymes Bewertungsverfahren wird aus Sicht der Berliner Universitäten überwiegend kritisch bewertet. Berlin, den 17. Juli 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -