Drucksache 18 / 20 090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Lehramtsstudium am Berliner Institut für Islamische Theologie der HU und Antwort vom 17. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Adrian Grasse und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20090 vom 28. Juni 2019 über Lehramtsstudium am Berliner Institut für Islamische Theologie der HU ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie stellt der Senat sicher, dass zum WiSe 2020/21 am Institut für Islamische Theologie der Lehramtsstudiengang für a) ISS und Gymnasien sowie b) Grundschulen angeboten werden kann? 2.) Wie sieht der Zeit- und Arbeitsplan a) des Senats, b) der Hochschule und c) des Instituts zur Realisierung des Studienbetriebs im islamischen Lehramtsstudium zum WiSe 2020/21 aus? (Bitte um Auflistung) Zu 1. und 2.: Ziffer 6.1 des I. Abschnitts des zwischen dem Land Berlin und der Humboldt- Universität zu Berlin geschlossenen Hochschulvertrags für die Jahre 2018 bis 2022 sieht vor, dass das Studienangebot am Berliner Institut für Islamische Theologie die Ausbildung von Religionslehrkräften umfassen wird. Die Einrichtung des entsprechenden Studienangebotes, die diesbezüglichen Vorbereitungen und die Umsetzung obliegen der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen der Hochschulautonomie. Der Senat wird die Humboldt-Universität zu Berlin bei Bedarf unterstützen. 2 3.) In wessen Verantwortung liegt die Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts an weiterführenden Schulen in Berlin und wie arbeiten die drei im Beirat des Islamischen Instituts vertretenen Islamverbände daran mit? 4.) Ist geplant, weitere Islamverbände bei der Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts einzubinden? Wenn ja, welche? Wenn nicht, gibt es Anstrengungen seitens des Senats, angesichts der Heterogenität des Islams in Berlin weitere, beispielsweise liberale Strömungen über die aktuellen Entwicklungen zur Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts an weiterführenden Schulen zu informieren? Zu 3. und 4.: Gemäß § 13 Absatz 1 Schulgesetz ist der Religions- und Weltanschauungsunterricht Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Träger von islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen im Land Berlin sind derzeit die Alevitische Gemeinde zu Berlin und die Islamischen Föderation Berlin. 5.) Wer trifft die Entscheidung darüber, welche Lehrkräfte für die Durchführung des islamischen Religionsunterrichts an weiterführenden Schulen entsendet werden? Welche Qualifikationen und Eigenschaften werden vorausgesetzt? Zu 5.: Gemäß § 13 Absatz 2 Schulgesetz wird der Religions- und Weltanschauungsunterricht erteilt von Personen mit der Befähigung für ein Lehramt und einer Prüfung im Fach Religionslehre oder von Personen, die ein fachwissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben. Sie werden von den Religionsgemeinschaften beauftragt. Von Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind die für die Ausübung eines Lehramtes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Da Religionsunterricht in Berlin kein staatliches Angebot ist, wird die Entscheidung über den Personaleinsatz von den Anbietern des Religionsunterrichts getroffen. Lehrkräfte, die ein Lehramt anstreben, nehmen in ihrem zweiten (im Grundschullehramt auch im dritten) Fach während des Vorbereitungsdienstes an den staatlichen Strukturen teil und werden in dem nicht religiösen Fach auch staatlich geprüft. Die Prüfung im religiösen Fach nehmen die Anbieter des Religionsunterrichts selbst ab. Die Anbieter von Religionsunterricht werden bei der Einrichtung von Fachseminaren gegebenenfalls durch den Grundsatzbereich des Vorbereitungsdienstes beraten. 6.) Wie groß ist der aktuelle und prognostizierte zukünftige Bedarf an Lehrkräften für den Islamunterricht an weiterführenden Schulen? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, dass der aktuelle Bedarf durch entsprechend ausgebildetes Personal der Religionsgemeinschaften gedeckt werden kann? 3 Zu 6.: Die Fragen des aktuellen und prognostizierten Bedarfs sind bei den Trägern des islamischen Religionsunterrichts zu erfragen. Insoweit liegen hier keine Erkenntnisse vor. 7.) Hat der Senat Kenntnis darüber, welche weiterführenden Schulen bereits Interesse an der Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts angemeldet haben? Wenn ja, welche? Ist eine entsprechende Abfrage bereits erfolgt? Zu 7.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor (vgl. Antwort auf 6. und 8.). 8.) Wie hoch sind die geschätzten Kosten, die für das Land Berlin durch die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts an weiterführenden Schulen anfallen? Ist die Finanzierung sichergestellt (bitte erläutern)? Wie hoch sind die erwarteten und von den beteiligten Islamverbänden zu erbringenden Kosten? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, wie diese Kosten von den Verbänden gedeckt werden sollen? Zu 8.: Diese Kosten sind noch nicht vorhersehbar, weil es sich in Berlin um einen freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterricht handelt, der auf Initiative einzelner Gemeinschaften oder Vereine angeboten werden kann. Derzeit führen die Islamische Föderation Berlin und die Alevitischen Gemeinde zu Berlin evtl. an weiterführenden Schulen Religionsunterricht durch. Die Finanzierung ist in jedem Fall sichergestellt, da die Anbieter einen Anspruch auf Erstattung von 90 Prozent der Personalkosten haben (Finanzierungsvereinbarung von 2015). Die Anbieter müssen einen 10 prozentigen Eigenanteil erbringen. 9.) Aus welchen Gründen hat der Akademische Senat die vorgelegten Pläne der Humboldt-Universität für den Lehramtsstudiengang Islamische Theologie für Grundschulen abgelehnt (bitte erläutern)? Zu 9.: Die Diskussion im Akademischen Senat der Humboldt-Universität zu Berlin, die der Beschlussfassung über die Aussetzung der Lehramtsoption im Bachelorstudium Islamische Theologie für das Wintersemester 2019/2020 vorausging, konzentrierte sich auf die Frage, ob die Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen ausreichend sei. Berlin, den 17. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie