Drucksache 18 / 20 096 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Zukunft der Bio-Naturland Gärtnerei Hirschgarten – Bedeutung, Planfeststellungsverfahren, Ausgleichsfläche und Alternativfläche und Antwort vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20096 vom 28.06.2019 über Zukunft der Bio-Naturland Gärtnerei Hirschgarten – Bedeutung, Planfeststellungsverfahren, Ausgleichsfläche und Alternativfläche Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung bemisst der Senat allgemein und insbesondere Unternehmen wie der biozertifizierten Naturland Gärtnerei Hirschgarten in Treptow-Köpenick für das Land Berlin bei? Antwort zu 1: Unternehmen wie die Gärtnerei Hirschgarten sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Wirtschaftsstruktur für die Nahversorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen aus gartenbaulichen Kulturen. Biozertifizierte Betriebe, die nach den Regeln von Anbauverbänden wie Naturland arbeiten, tragen in besonderem Maße zu einer umweltschonenden Erzeugung bei und werden vom Senat daher als im urbanen Umfeld besonders standortverträglich angesehen. Frage 2: An welchen Standorten und wie viele Bio-Gärtnereien mit wie vielen Beschäftigten gibt es in Berlin? Antwort zu 2: „Bio-Gärtnereien“ werden als solche statistisch nicht gesondert erfasst. Zuletzt für das Jahr 2016 weist die amtliche Agrarstrukturerhebung vier Betriebe im Land Berlin aus, die ökologischen Gartenbau – zum Teil neben anderen Kulturen – betreiben und deren Betriebsfläche über den statistischen Erfassungsgrenzen liegt. Die Anzahl der Beschäftigten in diesen Betrieben, die der ökologisch-gartenbaulichen Erzeugung zuzuordnen wären, ist nicht bekannt. 2 Frage 3: Nach welchen Kriterien und mit welchen Maßnahmen werden solche Unternehmen unterstützt, damit ein Fortbestand gewährleistet wird? Antwort zu 3: Berliner Bio-Gartenbaubetriebe können im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014 in der Fassung vom 5. September 2018) Punkt II B1 Förderung ökologischer Anbauverfahren gefördert werden. Die Mindestparzellengröße beträgt 0,3 ha. Voraussetzung ist die ununterbrochene Teilnahme am Öko-Kontrollverfahren gem. Verordnung (EG) 834/2007. Die Richtlinie ist im Internet zu finden unter: https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.374948.de Die Höhe der Zuwendung beträgt: 209 €/ha für Ackerland 210 €/ha für Dauergrünland 415 €/ha für Gemüse- und Zierpflanzenbau (incl. Erdbeeren, Rhabarber, Heil- und Gewürzpflanzen) 750 €/ha für Kern- und Steinobstanlagen sowie entsprechende Baumschulkulturen 665 €/ha für andere Dauerkulturen (Beeren- und Wildobst) sowie entsprechende Baumschulkulturen Des Weiteren ist eine Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Höhe von 25 €/ha möglich, wenn die Flächen in der Gebietskulisse benachteiligtes Gebiet liegen. Direktzahlungen sind ebenfalls möglich, wenn der Betrieb über Zahlungsansprüche verfügt. Die Mindestbetriebsgröße beträgt hierbei 1 ha. Die Fördersätze betrugen im Antragsjahr 2018: 170,43 €/ha Basisprämie 86,46 €/ha Greeningprämie 50,87 €/ha Umverteilungsprämie 11 30,52 €/ha Umverteilungsprämie 2 44,27 €/ha Junglandwirteprämie.“ 1 Die Umverteilungsprämie ist eine bundeseinheitliche, zweistufige Prämie zur verstärkten Förderung flächenmäßig kleinerer Betriebe. (Für die zu berücksichtigenden Zahlungsansprüche 1 bis 30 wird ein Prämienwert von 50,87 Euro festgesetzt. Für die weiteren 16 berücksichtigungsfähigen Zahlungsansprüche wird der Prämienwert auf 30,52 Euro festgesetzt) Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand zu einem Planfeststellungsverfahren, von dem die Zukunft der Treptow- Köpenicker Bio-Gärtnerei Hirschgarten abhängt? Frage 7: Wann werden der Verpächter und die Bio-Gärtnerei auf welchem Weg über die sie betreffenden Maßnahmen und dessen Ablauf informiert? 3 Antwort zu 4 und zu 7: Es handelt sich nicht um ein Planfeststellungsverfahren, sondern um die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick. Diese soll bis Ende des Jahre 2019 festgelegt werden. Mit der Inhaberin der Gärtnerei und dem Bezirk als Eigentümer der Flächen (Vertretende SGA) hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen der Betroffenenbeteiligung zu den vorbereitenden Untersuchungen für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick Ende 2017 / Anfang 2018 mehrere Gespräche zu den Planungen und Perspektiven für die verpachteten und noch als Revierstützpunkt genutzten Flächen geführt. Ergebnisse dieser Beteiligung sind: Der Bezirk präferiert vor dem Hintergrund der mangelhaften öffentlichen Erschließung langfristig eine Verlagerung des Revierstützpunkts einschließlich der Aufgabe der Pachtflächen. lm weiteren Planungsverfahren müssen alternative Standorte für den Revierstützpunkt unter Berücksichtigung ihrer räumlichen Anforderungen evaluiert und gemeinsam mit dem Bezirk bestimmt werden. Die Betreiberin Gärtnerei lehnt eine kurz- bis mittelfristige Betriebsaufgabe vor Ablauf ihres Pachtvertrages ab, weil ihr damit die wirtschaftliche Grundlage entzogen würde. Gemäß der groben Zeitplanung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme liegt die vorgesehene Renaturierung der Pachtflächen innerhalb der dritten Realisierungsstufe (2026 - 2034) so dass eine Fortsetzung des Gärtnereibetriebes bis Ende des laufenden Pachtvertrages 2028 ohne zeitliche Verzögerung der Entwicklungsmaßnahme möglich ist. Die Pächterin hat sich in den Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen damit einverstanden erklärt. Frage 5: Ist die Fläche der Bio-Gärtnerei laut Flächennutzungsplan fest als Ausgleichsfläche für die umfassenden Baumaßnahmen zum Entwicklungsgebiet ehem. Güterbahnhof Köpenick in der Planung vorgesehen und welche Alternativlösungen wurden oder werden geprüft, die einen Fortbestand der Bio-Gärtnerei an ihrem jetzigen Standort ermöglichen würden? Antwort zu 5: lm Flächennutzungsplan ist die Fläche Teil der schematischen Darstellung für Grünfläche und Wald. Die Planung gemäß dem Strukturkonzept für das künftige Entwicklungsgebiet (Anlage) übernimmt diese Vorgaben und entspricht auch den Vorgaben des Landschaftsprogramms. Ein Verbleib des Gärtnereibetriebes nach 2028 wurde als Alternative nicht geprüft. Eine Verlagerung ist dann oder ggf. auch einige Zeit - je nach Stand der Umsetzung - später erforderlich. Frage 6: Welche Flächen könnten der Bio-Gärtnerei alternativ zur Verfügung gestellt werden, inwieweit ist man hier mit wem im Gespräch, um ihren Fortbestand in Treptow-Köpenick zu sichern? 4 Antwort zu 6: Die Fortsetzung des Gärtnereibetriebes ist noch bis zum Ende des laufenden Pachtvertrages 2028 möglich. Mit der Pächterin sind noch keine weiteren Absprachen getroffen worden. Frage 8: Welche Beteiligungs- und Entscheidungskompetenzen liegen jeweils auf Bezirks- und Landesebene, von welchem zeitlichen Ablauf ist im vorliegenden Fall auszugehen? Antwort zu 8: Die Entscheidungskompetenz (Planungsrecht und Umsetzung der geplanten Maßnahmen) liegt nach Festlegung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme grundsätzlich beim Senat (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat IV D). Der Bezirk muss allerdings der Einbeziehung der Flächen in die geplante Ausgleichskonzeption zustimmen. Zu dem groben zeitlichen Ablauf siehe oben. Die konkrete Zeitschiene wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zwischen den Beteiligten abgestimmt, festgelegt und entsprechend kommuniziert. Frage 9: In welchem Umfang werden Gärtnereien in schulische Projekte oder den Unterricht an Berliner Schulen einbezogen? Welchen Stellenwert hat diese Arbeit für die Gewinnung von Berufsinteressenten? Antwort zu 9: Das Thema Garten ist in den Unterricht und die Lehrpläne an Berliner Schulen schon seit langer Zeit verankert. Siehe hierzu den Internet Auftritt zu den Berliner Gartenarbeitsschulen und zusätzlich wird das Anlegen von Schulgärten in Berlin durch den Arbeitskreis Grün macht Schule unterstützt. http://www.gartenarbeitsschulen.de/portraits_standorte/schulgarten_atlas_berlin Die Berliner Schulen entscheiden eigenverantwortlich über ihre Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Die Berufs- und Studienorientierung ist als übergreifendes Thema im Rahmenlehrplan 1-10 Berlin Brandenburg verankert. Dies ermöglicht es allen Schulen, diese Querschnittsaufgabe in ihren Projekten und weiteren unterrichtlichen Bezügen zu berücksichtigen. Berlin, den 16.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 18/20096