Drucksache 18 / 20 098 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 27. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Wandel der beruflichen Bildung im Öffentlichen Dienst aktiv gestalten und Antwort vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 098 vom 27.Juni 2019 über Wandel der beruflichen Bildung im Öffentlichen Dienst aktiv gestalten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Projektbeirat „Berufliche Bildung im Öffentlichen Dienst" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) hatte bereits im Januar 2018 Empfehlungen zur Neugestaltung der beruflichen Bildung im öffentlichen Dienst formuliert. 1. Was hat das Land Berlin seither getan, um die Empfehlungen des Projektbeirats des BiBB zur Neugestaltung der beruflichen Bildung im öffentlichen Dienst zu implementieren? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden umgesetzt? Welche sind noch in Planung? 3. Werden die Empfehlungen des BiBB ignoriert oder gar nicht weiterverfolgt? Wenn ja, welche und warum? Zu 1. bis 3.: Die Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) bestätigen die fortwährenden Weiterentwicklungen im Bereich der beruflichen, tariflichen und beamtenrechtlichen Aus- und Fortbildung im Land Berlin. Allerdings ist das BiBB eine bundesunmittelbare Anstalt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, also eines Bundesgesetzes. Das Land Berlin ist an dieser Bundesinstitution nicht beteiligt. In Berlin wurden die in Frage stehenden Aufgaben durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) als zentraler Bildungsdienstleisterin erbracht. Die VAk beteiligt sich an der bundesweiten Angleichung curricularer und qualitativer Standards in der Verwaltungsausbildung und der Anschlussqualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Arbeitskreis „Zukunft der Ausbildung “ des Bundesverbandes der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSi). Ziel ist die Steigerung der Attraktivität der beruflichen Ausbildung im Berliner Landesdienst. Mit der engeren Verknüpfung und Verzahnung der Lehrinhalte der beruflichen Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten mit Maßnahmen zur Aufstiegsfortbildung über entsprechende Verwaltungslehrgänge wird ein weiterer wesentlicher Beitrag geleistet. 2 Es erfolgen kontinuierliche Abstimmungen mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, z.B. zur Anerkennung von Verwaltungsfachwirtabschlüssen für den Bachelor „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“ sowie die Anerkennung des Verwaltungsfachwirtabschlusses im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens über den Bundesverband der Studieninstitute. Die VAk hat ein umfangreiches digitales Bildungsmanagement entwickelt und im ständigen Angebot. Hiermit wird den steigenden Ausbildungs- und Neueinstellungszahlen sowie dem wachsenden Schulungsbedarf innerhalb der Verwaltung Rechnung getragen . Die digitale Eignungsdiagnostik als Zulassungsvoraussetzung für berufsqualifizierende Lehrgänge ist erfolgreich etabliert worden. Erste schriftliche Prüfungen sind im Ausbildungsbereich durch E-Examination ersetzt worden. Bei der derzeitigen Überarbeitung der Lehrpläne bilden digitale Grundkompetenzen einen besonderen Schwerpunkt . Eine digitale Lernwelt befindet sich in der Pilotphase und wird Grundlage für einen im Herbst 2019 startenden Verwaltungslehrgang im Blended-Learning-Format sowie für ein digitales Schulungsangebot für Quer- und Neueinsteigerinnen bzw. Querund Neueinsteiger in die Berliner Verwaltung. Für verbeamtete Dienstkräfte sind ebenfalls zahlreiche dienstrechtliche Änderungen zur Personalentwicklung erfolgt, über die der Senat im Rahmen seines Personalpolitischen Aktionsprogramms regelmäßig berichtet. 4. Wer ist federführend zuständig für die strategische Planung des Projektes sowie für die Umsetzung innerhalb der Senatsverwaltung? 5. Welche Ressourcen werden für das Vorantreiben des Projekts vom Senat bereitgestellt? 6. Wie wird der Wandlungsprozess gemonitort und evaluiert? Zu 4. bis 6.: Das Land Berlin ist nicht Mitglied des Projektbeirates und stellt derzeit keine Ressourcen zur Verfügung. Bundesweite Entwicklungen und Ergebnisse werden aber mit großem Interesse beobachtet und fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Berufsausbildung sowie beruflichen Fortbildung und Umschulung ein. Berlin, den 16.07.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen