Drucksache 18 / 20 102 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Rechtsberatungskosten Konzessionsvergabe Strom und Gas und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 102 vom 01. Juli 2019 über Rechtsberatungskosten Konzessionsvergabe Strom und Gas ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Landesbetrieb Berlin Energie um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie hoch waren die Rechtsberatungskosten für das Konzessionsverfahren Strom und die entsprechende gerichtliche Interessenvertretung bei allen beteiligten landeseigenen Unternehmen? (Bitte Aufschlüsselung für jedes beteiligte landeseigene Unternehmen) Zu 1.: Die Rechtsberatungskosten für das Konzessionsverfahren Strom und die entsprechende gerichtliche Interessenvertretung betragen für den Landesbetrieb Berlin Energie gemäß den jeweils attestierten Jahresabschlüssen von 2013 bis 2018 insgesamt 2.005.732,32 € und für den Eigenbetrieb Berlin Energie gemäß den jeweils attestierten Jahresabschlüssen von 2015 bis 2018 insgesamt 37.543,96 €. 2. Wie hoch waren die Rechtsberatungskosten für das Konzessionsverfahren Gas und die entsprechende gerichtliche Interessenvertretung bei allen beteiligten landeseigenen Unternehmen? (Bitte Aufschlüsselung für jedes beteiligte landeseigene Unternehmen) Zu 2.: Die Rechtsberatungskosten für das Konzessionsverfahren Gas und die entsprechenden gerichtlichen Interessenvertretungen betragen für den Landesbetrieb Berlin Energie gemäß den jeweils attestierten Jahresabschlüssen von 2013 bis 2018 insgesamt 1.060.003,33 € und für den Eigenbetrieb Berlin Energie gemäß den jeweils attestierten Jahresabschlüssen von 2015 bis 2018 insgesamt 0 €. 3. Welche Anwaltskanzleien wurden von den einzelnen beteiligten landeseigenen Unternehmen zur Beratung und zur Verfolgung der rechtlichen Interessen herangezogen? (Bitte mit Aufschlüsslung der Kosten je Kanzlei) 2 Zu 3.: Zur Beratung und zur Verfolgung der rechtlichen Interessen wurden von dem Landesbetrieb Berlin Energie folgende Anwaltskanzleien herangezogen: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin (in der Zeit von 2013 bis 2018 ) Höhe der Rechtsberatungskosten: 2.865.913,18 € Sonstige Kanzleien, insgesamt: 199.822,47 €, davon: - Dr. Jörg Semmler, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH), Karlsruhe: Höhe der Rechtsberatungskosten: 91.950,68 € - Taylor Wessing, Dr. Wolfgang Probandt u.a. Zur Beratung und zur Verfolgung der rechtlichen Interessen wurden von dem Eigenbetrieb Berlin Energie folgende Anwaltskanzleien herangezogen: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin (in der Zeit von 2015 bis 2018) Höhe der Rechtsberatungskosten: 37.543,96 € 4. Wie sind die zugrundeliegenden Beratungsverträge ausgestaltet (Höhe Tagessatz, Pauschalbeträge , Laufzeit des Vertrages, Kündigungsmöglichkeiten, etc.)? Zu 4.: Die zugrundeliegenden Beratungsverträge orientieren sich an der Dauer der durchzuführenden Konzessionsverfahren Strom und Gas. Sie spiegeln insoweit die Vorgaben der verfahrensleitenden Stelle an die sich in den Konzessionsverfahren Strom und Gas befindlichen Bieter wider. Eine gerichtliche Interessenvertretung ist jeweils auf den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits beschränkt . Die zugrundeliegenden Beratungsverträge tragen insbesondere den Varianten Rechnung, dass die Konzessionsverfahren Strom und Gas beendet werden, der Landesbetrieb Berlin Energie als Bieter in den vorgenannten Konzessionsverfahren zurückgezogen wird oder es sonstige Gründe zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gibt. Die in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Finanzen fallenden Antworten zu den Fragen 5 und 6 werden nachfolgend wiedergegeben: 5. Wie hoch waren bislang die Rechtsberatungskosten des Landes Berlin (insbesondere der Vergabestelle SenFin) für die Konzessionsverfahren Strom und Gas und die diesbezüglichen gerichtlichen Prozesskosten (bitte aufschlüsseln nach Konzessionsverfahren Strom und Gas)? Zu 5.: Die bislang aufgelaufenen Rechtsberatungskosten für das Konzessionsverfahren Strom betragen 5.450.769,90 € und für das Konzessionsverfahren Gas 1.959.551,01 €. Die bislang aufgelaufenen Gerichts- und Prozesskosten für das Konzessionsverfahren Strom betragen 1.131.955,48 € und für das Konzessionsverfahren Gas 1.442.176,97 €. 6. Welcher Anteil (bezogen auf Frage 5) entfiel auf die Rechtsanwaltskanzlei BBH? Wie ist der zugrundeliegende Beratungsvertrag ausgestaltet (Höhe Tagessatz, Pauschalbeträge, Laufzeit des Vertrages , Kündigungsmöglichkeiten, etc.)? 3 Zu 6.: Auf die Kanzlei Becker Büttner Held entfallen von den in der Antwort zu Nr. 5 aufgeführten Kosten für das Konzessionsverfahren Strom insgesamt 6.582.725,38 € und für das Konzessionsverfahren Gas insgesamt 3.292.565,69 €. Wie bereits in der Beantwortung vom 27.01.2017 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10 224 des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07.01.2017 von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung namens des Senats von Berlin ausgeführt worden ist, stellen die Einzelheiten der Mandatsaufträge mit den Anwaltskanzleien Geschäftsgeheimnisse dar, die in der Abwägung mit dem Auskunftsanspruch von Abgeordneten besonders zu berücksichtigen sind. Da insoweit Freigaben der Anwaltskanzlei nicht vorliegen, können nur Gesamtbeträge genannt werden. Berlin, den 11. Juli 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe