Drucksache 18 / 20 107 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 01. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Ausbau der Breitbandversorgung in Berlin und Antwort vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20107 vom 1. Juli 2019 über Ausbau der Breitbandversorgung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben hat das Kompetenzteam? Zu 1.: Zur Unterstützung der Landesverwaltung wurde das Breitband-Kompetenz-Team Berlin (BKT Berlin) im Oktober 2018 eingerichtet. Dieses wird von TÜV Rheinland Consulting im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe geführt und ist erste Ansprechpartnerin für Unternehmen, Verbände, Privatpersonen sowie alle weiteren relevanten Breitbandakteure im Land. Zentrale Aufgaben des Kompetenzteams sind: eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben Nachfrage und Angebot zusammenbringen Berlin-spezifische Auswertungen realisieren technologische Expertise einbringen Breitbandakteure vernetzen 2. Mit wie vielen Personen ist das Kompetenzteam ausgestattet? Zu 2.: Das Kompetenzteam besteht aus einem festen Kernteam mit 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ergänzt wird das Kompetenzteam bei Bedarf von Expertinnen und Experten des Fachbereichs Network Consulting & Planing der TÜV Rheinland Consulting . 3. Liegen bereits erste Ergebnisse vor oder bis wann sollen erste Ergebnisse des Kompetenzteams vorliegen? Wenn ja, welche? Zu 3.: Das Kompetenzteam kann erste Zwischenergebnisse vorweisen. Zur besseren 2 Übersicht erfolgt die Darstellung der Ergebnisse anhand der drei Arbeitspakete unter denen sich die konkreten Umsetzungsvorhaben des Kompetenzteams summieren. AP 1: Breitband-Plattform: Konzepterstellung und Initiierung des technischen Entwicklungsprozesses der Breitband-Plattform für das Land Berlin. Mit der Inbetriebnahme der Plattform wird für November 2019 gerechnet. Vorbereitung und Durchführung von zwei Erwartungsworkshops mit potenziellen Nutzern der Plattform wie z. B. Vertreterinnen und Vertretern von Zukunftsorten , landeseigenen Betrieben und Verbänden zur weiteren Abstimmung des Umsetzungskonzepts Gründung und Moderation eines begleitenden Plattform-Beirats und Entwicklung von Maßnahmen zur Bekanntmachung der Plattform Konzeption einer Bedarfsdatenbank für bestehende Breitbandbedarfe auf der Projekt-Zukunft-Homepage – als Vorstufe der Breitband-Plattform AP 2: Breitband-Dialog: Initiierung und Durchführung des landesweiten Netzbetreiberdialoges 2019 mit 17 aktiven Telekommunikations-Unternehmen Erstellung eines Dialogkonzepts zur Fortführung des Netzbetreiberdialoges in Form eines Runden Tisches mit Beteiligung von SenWiEnBe. Der Kick-Off des Runden Tisches ist für Anfang 2020 vorgesehen. Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Themas Breitband auf der Projekt-Zukunft-Homepage Teilnahme an diversen Branchen- und Fachveranstaltungen (Wirtschaftstag Metropolregion Ost, PYUR-Forum, Spatenstiche etc.) AP 3: Breitband-Coaching Erstellung einer Auswertung zum Innovationscampus Siemensstadt mit dem Ziel der Sichtung und Analyse der Glasfaser-Versorgungssituation des Gebietes Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den Möglichkeiten der Breitbandförderung mit dem Fokus auf Schulen, Krankenhäuser sowie Gewerbe - und Industriegebiete Initiierung eines Analyseprozesses zur Vereinfachung und Verbesserung der Genehmigungsverfahren mit Blick auf § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) unter Einbezug von TK-Unternehmen, bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ), Verkehrsinformation Straße (VISS)-Geschäftsstelle und weiteren Akteuren. kontinuierliche Beantwortung und Koordinierung von Unternehmens- und Bürgeranfragen zur Verbesserung der konkreten Versorgungssituation. 4. Die Breitbandversorgung in Berlin ist denkbar schlecht, wie sind die Fortschritte in Zahlen der Versorgung der letzten drei Jahre (bitte auf Bezirksebene darstellen)? Zu 4.: Laut den Zahlen des Breitbandatlas des Bundes (Stand Mitte 2018) verfügen im Land Berlin 93,6 Prozent der Haushalte über Bandbreiten mit mindestens 50 Mbit/s. 89,3 Prozent der Haushalte verfügen über Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s. In allen Ortsteilen hat sich die Breitbandverfügbarkeit in den letzten drei Jahren verbessert (Abbildung1). 3 Abbildung 1: Zunahme der Breitbandverfügbarkeit in Haushalten 2015 - 2018 5. Welche Maßnahmen sind geplant, um einen wesentlichen Anteil der Bevölkerung mit Gigabit/s Bandbreiten zu versorgen? Zu 5.: Laut den Zahlen des Breitbandatlas des Bundes (Stand Mitte 2018) sind rund 89 Prozent der Berliner Haushalte bereits mit potenziell gigabitfähigen Anschlüssen versorgt . Gigabitfähige Anschlüsse umfassen Glasfaser-Anschlüsse (FTT/B & FTT/H) sowie Kabelfernsehnetze, die auf Koaxial und Glasfaserkabeln basieren (HFC- Anschlüsse). Gleichwohl ist es Bestreben des Landes Berlin den Glasfaserausbau weiter voranzutreiben und langfristig eine Gigabit-Versorgung für alle Berliner Haushalte, Unternehmen , Schulen und Krankenhäuser zu erreichen. Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu stärken, setzt die Senatsverwaltung gemeinsam mit dem Kompetenzteam die in Punkt 3 genannten Arbeitspakete um: Mit der Breitband-Plattform wird ein Instrument geschaffen, welches erstmalig in Berlin die Breitbandbedarfe im Land systematisch erfassen und für Bedarfsträger die Möglichkeit bieten soll, Bedarfe zu melden. Diese Bedarfsmeldungen werden in einer geodatenbasierten Web-Applikation dargestellt, aufbereitet und den TK-Netzbetreibern zur Verfügung gestellt Im Dialog mit den TK-Netzbetreibern konnten Hindernisse und Herausforderungen für den Breitbandausbau identifiziert werden. Aufbauend auf diesen Gesprächen wird das BKT Berlin und SenWiEnBe den Dialog mit den TK- Netzbetreibern vertiefen und in einem regelmäßigen Dialogformat fortführen, um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu beschleunigen. 4 6. Wie wird Berlin die Zielsetzungen des Bundes bis 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit /s Bandbreiten erreichen? Zu 6.: Das bundespolitische Ziel des flächendeckenden Ausbaus konvergenter gigabitfähiger Infrastrukturen bis 2025, begrüßt das Land Berlin ausdrücklich. Das Land Berlin setzt dabei auf den Ausbau von gigabitfähiger Infrastruktur und den 5G-Ausbau. Im Zuge des eigenwirtschaftlichen Ausbaus tauscht sich das Land Berlin intensiv mit den ausbauenden Unternehmen aus, um den Ausbau bis 2025 gemeinsam zu realisieren . Dort, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau nachweislich nicht zur Zielerreichung führen wird, prüft das Land Berlin unterstützend einzugreifen. Hierzu steht das Land Berlin im fortlaufenden Austausch mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, um am Breitbandförderprogramm des Bundes zu partizipieren. 7. Wie soll eine Versorgung mit Gigabit/s für die Unternehmen und Schulen gewährleistet werden? Zu 7.: Unternehmen: Gewerbetreibende mit Gigabitbedarf und TK-Unternehmen sollen etwa durch die Breitband-Plattform verstärkt zusammenkommen, damit die ausbauenden Unternehmen ihre Ausbauaktivitäten bedarfsgerecht ausrichten und entsprechend Gigabit-Anschlüsse für Unternehmen realisieren. Darüber hinaus vermittelt das BKT Berlin bereits zwischen ausbauenden Unternehmen und Gewerbetreibende, damit die benötigten Vorvermarktungsquoten erreicht werden. Nur dort wo nachweislich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird, prüft das Land Berlin in Einzelfällen unterstützend einzugreifen. (siehe auch Antwort zu Frage 6) Schulen: Gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik (IT) und IT-Peripherie sowie die Vernetzung und Anbindung an die lokale Infrastruktur. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erarbeitet mit dem IT- Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) Vorgehensmodelle, um die allgemeinbildenden Schulen mit Breitband zu versorgen. Die Arbeit beinhaltet außerdem eine strategische Planung bezogen auf die unterschiedlichen Anforderungen im edukativen und administrativen Bereich der Schulen. Ziel ist es, nachdem die Vertragslage feststeht, Möglichkeiten einer schnellen Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz vorzugeben und umzusetzen. Weiterhin hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereits das IT- Dienstleistungszentrum beauftragt, alle beruflichen und zentralverwalteten Schulstandorte im Land Berlin mit neuen Internetanschlüssen anzubinden. Die Anschlüsse der betreffenden Schulstandorte werden so ausgelegt, dass jeweils eine 1 Gigabit/s - Internetanbindung zur Verfügung stehen wird, soweit dies baulich und technisch möglich ist. Die notwendigen Verträge und Formalitäten sind geklärt und die Umsetzung wird zeitnah beginnen. 5 8. Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung für Berlin geplant? Zu 8.: Die Mobilfunkversorgung ist nach Art. 87 f. Abs. 1 Grundgesetz durch die Mobilfunkbetreiber zu gewährleisten. Laut den Zahlen des Breitbandatlas des Bundes (Stand Mitte 2018) verfügt das Land Berlin über eine 100-prozentige LTE-Abdeckung. Diese Angabe bezieht sich auf die bewohnte Fläche und ist summarisch über alle Mobilfunknetzbetreiber . Es ist hinzuzufügen, dass im Rahmen der Erfüllung der Versorgungsauflagen der Frequenzvergabe 2015 die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende des Jahres an der Verbesserung der Versorgung arbeiten. 9. Bis wann und mit welchen Maßnahmen findet ein Ausbau der 5G Infrastruktur in Berlin statt? Zu 9.: Der Ausbau der 5G Mobilfunkinfrastruktur obliegt den Netzbetreibern. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führt mit den (potentiellen) 5G- Netzbetreibern Gespräche zum 5G-Mobilfunkausbau in Berlin. Ziel der Gespräche ist, Ausbauhemmnisse zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit anderen Senatsverwaltungen und Bezirken zu überwinden. Der 5G-Mobilfunkausbau erfolgt im Wettbewerb und die entsprechenden Planungen unterliegen der Vertraulichkeit. Es existiert seit 05/2018 ein 5G-Testfeld der Deutschen Telekom im Bereich Schöneberg /Mitte, welches inzwischen auf ca. 17 Basisstationen ausgebaut ist, die in das Wirknetz der Deutschen Telekom eingebunden sind. Nach der erfolgreich abgeschlossenen 5G-Frequenzauktion bietet die Deutsche Telekom 5G-fähige Mobilfunktarife an. Berlin zählt zu den 6 deutschen Städten in denen zuerst 5G (in bestimmten Gebieten) verfügbar gemacht wird. Die vollständige Abdeckung Berlins wird aber noch einige Zeit benötigen. Die anderen Erwerber der 5G-Frequenzen haben sich zum Ausbau in Berlin noch nicht offiziell positioniert. 10. Inwieweit werden dabei staatliche Infrastrukturträger wie die BVG oder Wohnungsbaugesellschaften eingebunden? Zu 10.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe befindet sich in Gesprächen mit anderen Senatsverwaltungen zur systematischen Überprüfung von allen Trägerstrukturen, welche sich als Small-Cell-Standorte eignen. Konkrete Erfahrungen bei der Nutzung von Trägerstrukturen als Small-Cell-Standorte für 4G-Small-Cells werden gegenwärtig im Projekt SAFARI (Automatisiertes und vernetztes Fahren im Bezirk Reinickendorf) gesammelt. Als Trägerstrukturen werden Lichtmaste aber auch weitere geeignete Objekte erprobt, welche in größerer Zahl in Berlin verfügbar sind. Die Erfahrungen aus Planung, Installation (inkl. Telekommunikations-Anbindung mittels Glasfaser) und Betrieb werden genutzt, um systematisch mögliche Trägerstrukturen hinsichtlich ihrer technischen Eignung zu untersuchen und rechtliche sowie geschäftliche Aspekte zu klären. 6 Es wird davon ausgegangen, dass die Erfahrungen mit LTE-Small Cells adäquat auf 5G-Small-Cells angewendet werden können. 11. Gibt es nach Kenntnis der Senatsverwaltung Breitbandverantwortliche in den jeweiligen Bezirken? Wenn ja, in welchen? Zu 11.: Nein. 12. Wie unterstützt die Senatsverwaltung die Bezirke bei der Verbesserung der Breitbandversorgung und welche Mittel werden dazu bereitgestellt? Zu 12.: Das Kompetenzteam ist erster Ansprechpartner für die Bezirke in allen Fragen des Breitbandausbaus. Konkret hat das Kompetenzteam im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Berliner Bezirke über die Möglichkeiten des geförderten Ausbaus informiert. Berlin, den 16. Juli 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe