Drucksache 18 / 20 108 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Tätigkeiten im Bereich Solidarisches Grundeinkommen und Antwort vom 19. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20108 vom 02. Juli 2019 über Tätigkeiten im Bereich Solidarisches Grundeinkommen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Tätigkeiten sind in der seit Jahren bestehenden Positivliste für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung enthalten? Zu 1.: In der zuletzt am 1. Dezember 2015 überarbeiteten Fassung der Positivliste für Arbeitsgelegenheiten sind sämtliche Tätigkeiten gelistet, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten ausgeübt werden können. Diese befindet sich im Anhang. 2. Von wem wird diese Liste erstellt und weiterentwickelt? Zu 2.: Die Positivliste wird von der Handwerkskammer Berlin und der Industrie- und Handelskammer Berlin in Abstimmung mit den regionalen Wirtschafts- und Sozialpartnern erstellt und weiterentwickelt, darunter auch der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung sowie der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. 3. Welche Tätigkeitsgebiete für Arbeitslose sind im Bereich „Solidarisches Grundeinkommen“ vorgesehen? Zu 3.: Eine Übersicht der Tätigkeitsbereiche, die zum Start des Solidarischen Grundeinkommens vorgesehen sind, findet sich im Dokument „Mögliche Einsatzfelder (Cluster) für das Solidarische Grundeinkommen“ vom 05. März 2019. Dieses befindet sich im Anhang. 2 Die Auflistung der für das Solidarische Grundeinkommen vorgesehenen Einsatzfelder und Tätigkeiten ist nicht abschließend. Im Projektverlauf können weitere Einsatzfelder und Tätigkeiten hinzukommen. 4. Welche der beim „Solidarischen Grundeinkommen“ vorgesehenen Tätigkeitsgebiete sind NICHT bereits in der Positivliste enthalten, sind also neu dazugekommen? Zu 4.: Zwischen den Einsatzfeldern, die für das Solidarische Grundeinkommen vorgesehen sind, und den in der Positivliste aufgeführten Tätigkeitsbereichen gibt es keine inhaltliche Übereinstimmung. Lediglich bei der Betrachtung konkreter einzelner Tätigkeiten kommt es zu inhaltlichen Überschneidungen bzw. zu Nennungen in beiden Bereichen. Die Positivliste findet auch keine Anwendung beim Solidarischen Grundeinkommen, sie gilt lediglich für die Arbeitsgelegenheiten. Berlin, den 19. Juli 2019 Elke B r e i t e n b a c h _____________________________ Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Positivliste f ü r A r be i t s ge legen he i t e n 6 . übe r a r be i t e t e F as s ung S t a n d : 1 . D e z e m b e r 2 0 1 5 Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen, Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V., Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin u. Brandenburg e.V. Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 2 E I NLEI TUNG Die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Die öffentlich geförderte Beschäftigung kann dazu beitragen, darf jedoch nicht zu einer Gefahr für bestehende Arbeitsplätze werden. Arbeitsgelegenheiten dürfen insbesondere nicht reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder beeinträchtigen und auch nicht das Entstehen neuer Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt behindern. Um dies zu verhindern , haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sowie die Kammern bereits 2004 eine abgestimmte Vorgehensweise bei der Umsetzung des Instrumentes der „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ vereinbart. Schriftlich fixiert wurde dies in der „Gemeinsamen Erklärung“. Um den unterschiedlichen Interessen zu entsprechen und zugleich ein unbürokratisches Verfahren zu ermöglichen, wurden in Abstimmung mit wichtigen Arbeitsmarktpartnern Tätigkeiten identifiziert, deren Realisierung im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus Sicht der Berliner Wirtschaft unproblematisch sind. Diese Positivliste hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Arbeitsinstrument der Jobcenter und Beschäftigungsgesellschaften entwickelt und liegt nunmehr in der sechsten Fassung vor. Alle aufgeführten Maßnahmen eignen sich für geförderte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Dabei ist die Positivliste nicht abschließend, sondern als Rahmen zu verstehen. Die Positivliste wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Sie gilt nicht statisch sondern dynamisch, ist somit für Weiterentwicklungen offen. Soweit in den Jobcentern bei beantragten Maßnahmen ein Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung besteht, können die Jobcenter vor Bewilligung der Maßnahme eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der jeweils zuständigen Kammer bzw. beim Fachverband (Handwerkskammer Berlin, Industrie- und Handelskammer Berlin, Fachverband Garten- und Landschaftsbau) einholen. Die aktuelle Fassung der Positivliste finden Sie unter www.hwk-berlin.de bzw. unter www.ihkberlin .de. GRUNDSÄTZE I. Öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen , zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. - Zusätzlichkeit: Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Dies wird durch die jeweilige Einsatzstelle für jede Maßnahme gesondert bestätigt. Tätigkeiten, die von der Projektleitung (Planung, Organisation, Steuerung) ausgeübt werden, können nicht durch Maßnahmeteilnehmer erledigt werden. - Öffentliches Interesse: Das öffentliche Interesse ist bei Arbeiten gegeben, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen, liegen nicht im öffentlichen Interesse. - Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft in Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 3 Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft müssen ausgeschlossen werden. - Generell ist hinsichtlich der Prüfung der Fördervoraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine strikte Abgrenzung und Trennung zwischen erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Tätigkeiten und den Arbeitsinhalten der AGH MAE. II. Inhaltsübergreifende Kriterien Unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten sind die folgenden Bereiche grundsätzlich nicht förderfähig: - Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten und Reinigungsarbeiten in/an Gebäuden und ihren Einrichtungsgegenständen; - Tätigkeiten zur Unterstützung im haushandwerklichen Bereich; - Kleinreparaturen und Instandhaltungsarbeiten als Dienstleistungen für Privatpersonen bzw. in Privathaushalten; - Tätigkeiten, die der Neuanlage, Unterhaltung, Reinigung und Pflege von Grünanlagen dienen. - Reinigungsarbeiten Diese Tätigkeiten entsprechen den Tätigkeitsbildern der gewerblichen Wirtschaft und führen in der Regel zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigung. Für Prüfungen im Einzelfall sind bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskammer Berlin und bei Tätigkeiten im Grünbereich der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg zuständig. TÄTI GKEI TSFELDER Bei Maßnahmen, die sich mit den nachfolgenden Arbeitsinhalten befassen, ist eine Gefährdung der gewerblichen Wirtschaft im Regelfall nicht zu erwarten. Im Pflegebereich sind nur solche Tätigkeiten förderfähig, die zusätzlich zu den finanzierten Pflegeleistungen erbracht werden. In dem nach §87b SGB XI erfassten Bereich kann die Zusätzlichkeit nur dann gegeben sein, wenn zuvor eine entsprechende Pflegevereinbarung zwischen Pflegekasse und Einrichtung geschlossen und umgesetzt wurde und die Einrichtung ein darüber hinausgehendes Angebot machen will. Bitte beachten Sie, dass Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten stark variieren, abhängig vom Einsatzbereich. So sind beispielsweise viele Tätigkeiten im Schüler- und Jugendbereich möglich , die in anderen Bereichen ausgeschlossen sind. I. Gesundheit, Pflege und Soziales 1. Ergänzende Betreuung von nachweislich geh- und sehbehinderten Menschen, wie z.B. Begleitdienste bei Arztbesuchen, Einkauf, Behördengängen sofern keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde 2. Alltagsbegleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen (Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen) sofern keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde 3. Freizeitgestaltung für Senioren in Seniorenfreizeiteinrichtungen, Nachbarschaftseinrichtungen oder in privater Häuslichkeit: Vorlesen, Handarbeiten, Basteln, Spielen, gemein- Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 4 same Gartenarbeit, gemeinsame Versorgung von Tieren, gemeinsames Kochen, Spiele, Alltagsgestaltung - keine PC-Kurse 4. Vorlesedienste und regelmäßige Besuche für nachweislich sozial Bedürftige in privater Häuslichkeit und in Pflegeeinrichtungen 5. Mitarbeit bei der Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung, Patienten in Krankenhäusern , Pflegeheimen, betreuten Wohngemeinschaften sowie Reha-Einrichtungen, z.B. Spielen, Spaziergänge, Vorlesen, Besuch kultureller Veranstaltungen – nur in Ergänzung zu fest angestellten Mitarbeitern 6. Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von zielgruppenspezifischen Veranstaltungen in Seniorenfreizeitstätten und Nachbarschaftseinrichtungen sofern diese sozialraumorientiert und keine bezirkliche Aufgabe sind 7. Unterstützung des fest angestellten Personals bzw. der ehrenamtlich Tätigen in Nachbarschaftseinrichtungen durch: Bereitstellung und Verteilung von Informationsmaterialien, projektbezogene Büro- und Verwaltungsarbeiten, Unterstützung von Nachbarschafts- und Interessengruppen (Selbsthilfegruppen, gemeinsames Singen), Helfertätigkeiten bei der Pflege von Gemeinschaftsgärten (keine Spielplätze), Anleitung von Kindern und Jugendlichen zu Verschönerungsarbeiten auf dem Gelände (aber keine handwerklichen Tätigkeiten und keine Reinigungstätigkeiten) 8. niedrigschwellige Betreuungsdienste zusätzlich zu Pflegeversicherungsleistungen, z.B. Mobilitätshilfedienste, Begleitservice für in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen 9. Begleit- und Schiebedienste, wie z.B. Spaziergänge, Ausfahrt im Rollstuhl nur mit Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses II. Soziale Dienste 1. Unterstützung des vorhandenen Personals in Obdachlosen- und Notunterkünften, Betreuung der Besucher, Angebote zur Freizeitgestaltung, Lebenshilfe im Alltag, Wäschedienst usw. 2. Betreuungsunterstützung in der Wohnungslosenhilfe (keine handwerklichen Arbeiten) 3. zusätzliche Angebote für Grundsicherungsempfänger, z.B. Unterstützung in persönlichen Verwaltungsangelegenheiten (Hilfestellung bei der Sichtung und Sortierung persönlicher Unterlagen), Hilfe beim Ausfüllen von Unterlagen, Begleitdienste zu Ämtern / Ärzten, Vorlesen 4. zusätzliche Angebote für Grundsicherungsempfänger: Vermittlung einfacher handwerklicher Kenntnisse im Rahmen von "Hilfe zur Selbsthilfe"-Projekten, jedoch nur anleitende Tätigkeiten und nicht als Dienstleistung für Privathaushalte und Einrichtungen, z.B. Aufzeigen einfacher Reparaturen im Haushalt, Handhabung von Heimwerkzeug, einfache Dekorationsideen, Vermittlung einfacher Nähkenntnisse, gemeinsame Handarbeiten (Stricken, Häkeln, Sticken), Beratung und Vermittlung einfacher Kenntnisse zur Verkehrssicherheit und Reparatur von Fahrrädern 5. Einsatz von Stadtteilmüttern/-vätern bzw. Kiezeltern, Integrationslotsen (einschließlich Flüchlingslotsen), Gemeindedolmetschern 6. Unterstützung der Berliner Tafel und ähnlicher Einrichtungen durch Lagerarbeiten, Transportarbeiten, Spendenausgabe usw. 7. Möbelbörse: Annehmen und Einlagern gespendeter Möbel, die für die Weitergabe im Rahmen der Möbelbörse geeignet sind und kostenlose Abgabe an nachweislich sozial bedürftige Personen (nach Vorlage entsprechender Nachweise) Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 5 8. Kleiderbörse: Annehmen und Einlagern gespendeter Kleidung bzw. Gebrauchstextilien, Reparieren und/oder Reinigen gespendeter Kleidung, nur sofern diese ausschließlich für die Kleiderbörse bestimmt ist und kostenlos an nachweislich bedürftige Personen (nach Vorlage entsprechender Nachweise) abgegeben wird 9. Bücherbörse: Annehmen, Einlagern, kostenlose Abgabe an nachweislich sozial bedürftige Personen, kleine Ausbesserungen (Radieren, Kleben, Entfernen von Eselsohren) - keine traditionellen Buchbinde- / Restaurierungsarbeiten an den gespendeten Büchern 10. Buchversorgung immobiler Nutzer 11. Theateraufführungen mit Straffälligen und für Straffällige organisieren und durchführen 12. Aufarbeitung von elektronischen, medizinischen Geräten für Spenden ins Ausland III. Integrationsarbeit 1. Kleiderbörse: Annehmen und Einlagern gespendeter Kleidung bzw. Gebrauchstextilien, Reparieren und/oder Reinigen gespendeter Kleidung 2. Annahme, Verwalten und Ausgabe von Sachspenden 3. Unterstützung von ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen, z.B. durch organisatorische oder sprachliche Unterstützung 4. Praktische Unterstützung der Erstintegration durch Lebenshilfe im Alltag, z.B. Begleitung zu Ämtern, Schulanmeldung, Wohnungssuche, in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern/- innen 5. Praktische Lernhilfe, insbesondere beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse 6. Aktivierung und Animation für Freizeitangebote, insbesondere im Sport 7. Einsatz von Stadtteilmüttern/-vätern bzw. Kiezeltern, Integrationslotsen (einschließlich Flüchlingslotsen), Gemeindedolmetschern IV. Bildung, Jugend, Sport Tätigkeiten in Kindergärten, Kindertagesstätten etc. sind nur zulässig, wenn die Einrichtung den vollen Personalschlüssel (entsprechend Besetzungsvorschrift des Senates 25 % Erzieherhelfer) in der Einrichtung erfüllt. a) in Kindergärten / -einrichtungen / -läden und Jugendeinrichtungen Ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ausschließlich in Zusammenarbeit mit beschäftigten Fachkräften, wie z.B. 1. Vorlesen von Kinderbüchern, mit Teilgruppen spielen, Basteln mit den Kindern, Begleitung bei Ausflügen und anderen Aktivitäten, Einbringen eigener Kompetenzen, z.B. kreativer , künstlerischer Art, Musik, Bewegung, Sprache (z.B. andere Muttersprache) 2. mit Kindern Backen, gemeinsam Kochen und Genießen lernen, Aufklärung und Beratung über ein gesundes Frühstück, Kennenlernen von Gemüsearten und Kräutern, Elterninformationen bereithalten, für freundliche Atmosphäre im Essenraum sorgen, Tischschmuck mit Kräutern und Blumen aus dem Kita-Garten basteln 3. zusätzliche unterstützende Veranstaltungshilfstätigkeiten, wie z.B. Unterstützung und Vorbereitung von Sommerfesten, Fasching in Kitas und Horten 4. Herstellen von Kostümen, Dekorationen und textilen Ausstattungsteilen für Theater- und Ballettaufführungen in der Kinder- und Jugendeinrichtung 5. technische Betreuung / Beratung von durch Kinder produziertem Theater und Tanz Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 6 6. Unterstützung in verschiedensten Jugendprojekten im Freizeitbereich, wie z.B. Sport, Umwelt, Theater, Musik, Gesundheit, geschlechtsspezifische Angebote 7. Durchführung von Tauschbörsen für Schul-, Kinderbücher und Spiele 8. Kleidertauschbörse mit Ausbesserung und Reinigung von Kinderbekleidung 9. Werken mit und für Kinder in Jugendeinrichtungen, z.B. Bastelarbeiten, gemeinsame Herstellung von Schmuckkästchen 10. Reparieren, Verschönerung und Aufarbeitung von Spielzeug (auch Kasperletheater, Puppenstuben) in Kitas und Schulen b) in Schulen: Bei Einsätzen in Schulen muss vorab der Personalrat eingebunden werden! Nicht zulässig ist der Einsatz als Schulsekretär/in oder als Hausmeister. Der grundsätzliche Betrieb der Einrichtungen / die Umsetzung der Angebote muss durch das Personal der Einrichtung sichergestellt sein. 1. Unterstützung bei der Umsetzung des Medienkonzepts, wie z.B. zusätzliche EDV- Angebote für Schülerinnen und Schüler, Hilfe beim Erwerb des „Medienpasses“ und des „Internetführerscheins“ 2. gemeinsam mit den Schülern den Schulhof und -garten gestalten 3. Durchführung zusätzlicher thematischer Projekte zur Ergänzung des Unterrichts oder im Rahmen von Ganztagsangeboten wie z.B. Gesundheitserziehung, Verkehrserziehung, Sport, Kunst und Kultur, Theaterarbeit, Schülerzeitung 4. Unterstützung bei der Erweiterung von Freizeitangeboten (im Rahmen von Ganztagsangeboten oder als Arbeitsgemeinschaft am Nachmittag), wie z.B. zusätzliche Unterstützung von Sport- und Spielangeboten, Organisation von Sportwettkämpfen und Veranstaltungen , Schulchor, Fotoclub, Erste Hilfe, Konzentrations- und Gedächtnistraining 5. Unterstützung bei der Aufsicht bzw. als Busbegleitung, als zusätzliche Begleitung bei Wandertagen sowie Schulwegbegleitung (Schule-Hort, Schule-Bushaltestelle) 6. Unterstützung bei der Vorbereitung von Schulveranstaltungen und -festen 7. Herstellen von Kostümen, Dekorationen und textilen Ausstattungsteilen für Theater- und Ballettaufführungen 8. Unterstützung von Schülerfirmen 9. Unterstützung bei Projekten zum Abbau von Hemmschwellen der Jugendlichen im Umgang mit Institutionen und Behörden, wie Bibliotheken, Universitäten, weiterführenden Schulen, Berufsinformationszentren, Jugendämtern, Volkshochschulen 10. Aufbau von Beständen in Schulbibliotheken, Hilfestellung bei der Bestandspflege und Verwaltung in Schulbibliotheken / -mediotheken, Einrichtung / Erhalt von Tauschbörsen für Schulbücher sowie Ausbesserungsarbeiten an verschlissenen Büchern (z.B. Schutzumschläge , Einkleben loser Seiten - jedoch keine traditionellen Buchbinde- / Restaurierungsarbeiten ) c) in Sportvereinen: Pflege, Wartung und Betreuung von Sportgeräten und Sportstätten der Vereine sowie die Durchführung der im Rahmen von "Schlüsselverträgen" übernommenen Pflichten zur Nutzung bezirklicher Sporthallen und –anlagen dürfen nicht im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt werden. 1. Unterstützung des festangestellten Personals und/oder der ehrenamtlichen Mitarbeiter bei Angeboten für sportinteressierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 7 2. Organisation von Lauftreffs, Spielfesten 3. pädagogische Mitarbeit bei sportorientierten Freizeitaktivitäten 4. Mitwirken beim Aufbau und bei der Organisation von Angeboten sowie Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit Schulen 5. Unterstützung thematischer Projekte, wie Frühförderprogramme, Projekte gegen Bewegungsarmut mit Ernährungsberatung, Unterstützung bei Antigewaltprojekten 6. Bereitstellen von Sport- und Spielgeräten oder Projektmaterialien - sofern es sich dabei nicht um Instandhaltungs- / Reparaturarbeiten, z.B. an Sportgeräten und Zubehör handelt V. Tourismus, Naturschutz, Tierschutz Ergänzende, manuelle Tätigkeiten und unterstützende Maßnahmen bei: 1. Umweltgerechte Erschließung von touristischen Wasserwegen 2. Erfassen und Auszählen von Vogelnistplätzen und Vogelarten 3. Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit in den regionalen Geschäftsstellen der Natur- und Umweltschutzverbände 4. Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren und Feuchtbiotopen (z.B. bedarfsgemäße Beseitigung von Entwässerungsgräben) 5. Unterstützung des Personals zur Verlängerung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Umweltbildungseinrichtungen (Natur- und Umweltzentren, waldpädagogische Einrichtungen , Schullandheime etc.) Mitarbeit bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Umweltbildungsangeboten 6. Arbeiten zur Datenerfassung und zur zielgruppenorientierten Evaluierung der Umweltbildungsangebote (Teilnehmerbefragung) 7. Unterstützung von Agenda-Initiativen bei der Koordinierung, Moderation und Öffentlichkeitsarbeit 8. Unterstützung bei der Information von nachweislich sozialbedürftigen Personen zu Energiesparthemen und Mülltrennung 9. Grundwasserbelastungskarte: Sichtung der vorhandenen Daten zu Grundwasseruntersuchungen , Übernahme der aufbereiteten Daten in eine Excel-Tabelle, Schaffung von Kartensymbolen für die darzustellenden Messstellen und Schadstoffe 10. Anfertigung von Tast- und Geruchskästen für Kinder 11. Unterstützung der festangestellten Mitarbeiter bei Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene zum Thema Umwelt und Naturschutz 12. Anlegen von Schaugärten und Kindererlebniswelten, sofern die weitere Pflege durch die Einrichtung ohne Einsatz geförderter Beschäftigter gesichert ist 13. Maßnahmen zur Rodung der spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotine), in Wäldern und waldartigen Parkanlagen 14. Erfassung von Ambrosiapflanzen, Bärenklau und Eintrag in eine vorhandene Datenbank 15. Dachbegrünung: Recherchen zu Dachbegrünungen und Gebäudebrütern 16. Sichtung von vorhandenen archivierten Luftbildern zur Ermittlung aller Dachbegrünungen im Bezirk 17. Betreuung der Tiere auf Kinderbauernhöfen, in Streichelzoos Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 8 18. Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung von herrenlosen Tieren (Auslauf, Vorund Nachkontrolle bei vermittelten bzw. zu vermittelnden Tieren, Öffentlichkeitsarbeit sowie Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen, Bürgertelefon, Info-Stände) 19. gemeinsame Einrichtung von Kleintiergehegen im Rahmen von Projektarbeiten bspw. mit Kindern, Jugendlichen oder Senioren 20. Bau von Nisthilfen, Pflege von Nisthilfen VI. Wohnen, Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr 1. Unterstützung bei der Aufnahme von Daten des Bezirkes z.B. Friedhöfe, Darstellung wichtiger Persönlichkeiten, Leerstand von Gewerberäumen 2. Recherchen zu speziellen Angeboten im Bezirk (z. B. Sportanlagen, behindertengerechte Einrichtungen) 3. Eingabe und Aufbereitung der für bezirkliche Aktivitäten recherchierten Daten in bestehende Datenbanken 4. Gebietsrundgänge und Ansprechpartner bei Konfliktlagen, Erfassen von Vandalismusschäden und unrechtmäßiger Müllablage zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen 5. Unterstützung der festangestellten Mitarbeiter der Verkehrsschulen bei der Durchführung von Projekten zur Verkehrssicherheit 6. Auskünfte und Hinweise zu Einkaufsmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten sowie Auskunftserteilung zu öffentlichen Verkehrsangeboten und zu bezirkseigenen Veranstaltungen , beispielsweise durch Verteilung von Informationsmaterial 7. Vorbereitung und Durchführung kostenloser kultureller Veranstaltungen in Mitgliedertreffs von Wohnungsbaugesellschaften und kostenlose kulturelle Angebote für Anwohner/innen im Rahmen des Quartiersmanagements a) Kommunale Grünanlagen 1. Kontroll- und Sichtungsarbeiten in Parks und öffentlichen Spielplätzen, insbesondere zur Aufnahme bestehender Mängel (keine Sicherheitskontrolle von Spielgeräten) 2. Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte 3. Beseitigung von Unkraut auf Wegen 4. Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung 5. Aufstellung von Einrichtungen zur Besucherinformation, wie z.B. Einrichtung von Lehrpfaden , Aufstellen von Dokumentationstafeln 6. zusätzliche Reinigungsarbeiten und Unkrautbeseitigung auf Baumscheiben im Straßenraum b) in Kirchen 1. Unterstützung des Pfarrers bei der Gemeindebetreuung (Kinderfreizeiten, Jugendfreizeitgestaltung , Seniorentreffen, Gemeindenachmittage) 2. Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der offenen Kirche 3. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeindearbeit und bei Kirchenführungen 4. Aufarbeitung des Kirchenarchivs sowie Recherchen zum Erstellen von Chroniken (ohne Layout und Druck) Positivliste – 6. Auflage – 1. Dezember 2015 Seite 9 c) bezirkliche Kulturprojekte 1. Erhebung relevanter Daten 2. Entwicklung von Kulturprojekten auf bezirklicher Ebene (Konzepterarbeitung, wissenschaftliche Recherchen, kulturpädagogische Begleitmaterialien für Kinder) sofern der Eintritt kostenfrei ist 3. Ermöglichung von Sonderöffnungszeiten bei bezirklichen Ausstellungen durch zusätzliches Aufsichtspersonal, sofern der Eintritt kostenfrei ist 4. Anlegen und Pflegen von zielgruppenspezifischen Datenbanken für Kulturveranstaltungen 5. Fremdsprachliche Übersetzung von Programmheften und Werbematerial für bezirkliche Kulturveranstaltungen, sofern der Eintritt kostenfrei ist 6. Hilfe beim Zusammenbau von Museumsstücken: Konservierung von Einzelteilen, Entrosten , Ausbeulen, Abschleifen, Grundieren und Lackieren 7. Dokumentation sowie Erhaltung, Gestaltung bäuerlichen Handwerkes, Darstellung historischer Handwerksarbeiten sowie handwerkliche Gestaltung von kunsthandwerklichen Gebrauchsinstrumenten und historischen Musikinstrumenten 8. Unterstützung bei der Vorbereitung von Theaterprojekten, z.B. für/mit Senioren, wenn die Aufführungen kostenlos angeboten werden 9. Mitarbeit bei der inhaltlichen Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen in bezirklichen Einrichtungen, sofern der Eintritt kostenfrei ist - keine gestalterische Vorbereitung Auf Anforderung der Jobcenter erteilen folgende Stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für geplante AGH-Projekte: Handwerkskammer Berlin Wirtschaftspolitik Frau Ina Kannenberg Blücherstraße 68, 10961 Berlin Telefon 030 25903-358 | Fax 030 25903-372 Email kannenberg@hwk-berlin.de Industrie- und Handelskammer zu Berlin Unternehmensförderung Frau Petra Rauch Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Telefon 030 31510-297 | Fax 030 31510-114 Email petra.rauch@berlin.ihk.de Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin u. Brandenburg e.V. Jägerhorn 36 - 40, 14532 Kleinmachnow Telefon 033203 8896-0 | Fax 033203 8896-29 Email info@galabau-berlin-brandenburg.de 05. März 2019 Mögliche Einsatzfelder (Cluster) für das Solidarische Grundeinkommen 1. City-Lotse/Lotsin: Tätigkeiten: Im Stadtgebiet sichtbare und ansprechbare City-Lotsen/Lotsinnen. Kontrolle der Sauberkeit und Mängel im öffentlichen Raum, Meldung an die zuständigen Stellen und Nachkontrolle der Mängelbeseitigung. Kontrolle der Radwege. Barrierefreiheitstester im ÖPNV und in öffentlichen Einrichtungen. Informationen zur Nutzung des ÖPNV z.B. an touristischen Hotspots, für Energieeinsparung in Haushalten. Lotsendienste im Bereich Kultur und Bildung. Anbieter: Bezirke, Träger Speziell: Baustellenläufer*in der Wasserbetriebe / Anbieter: BWB Speziell: BVG Grünflächenguide als schnelle Eingreifgruppe an verkehrsrelevanten Grünflächen der BVG / Anbieter: BVG 2. Schulorganisationsassistent*in Tätigkeiten: Unterstützende Tätigkeiten im schulorganisatorischen Alltag und Ablauf z.B. Kontrolle der Sauberkeit und Mängel, Verräumung von Geräten, Umstuhlungen. Helfende Tätigkeiten zur Unterstützung der Fach- und Lehrkräfte z.B. in den Schulbibliotheken, Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsräumen z.B. im naturwissenschaftlichen Bereich. Inventarisierung von Material. Anbieter: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die zentral verwalteten Schulen und Berufsschulen (SenBildJugFam); (und Bezirke) 3. Kitahelfer*in Tätigkeiten: Unterstützende helfende Tätigkeiten im Kita Alltag z.B. Kontrolle der Sauberkeit und Mängel, bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Helfende Tätigkeiten zur Unterstützung der Fachkräfte z.B. bei der Essensversorgung, bei der Vorbereitung von Vorlesehilfen, Bastelvorlagen. Inventarisierung von Material. Anbieter: SenBidJugFam; Bezirke; Freie Träger 4. WBG-Quartiersläufer*in Tätigkeiten: Kontrolle der Sauberkeit und Mängel in und außerhalb der Objekte der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Meldung von Mängeln und Nachkontrollen der Mängelbeseitigung Anbieter: Wohnungsbaugesellschaften 2 Solidarisches Grundeinkommen - AG Einsatzfelder 5. WBG-Quartiershelfer*in Tätigkeiten: Unterstützung im Bereich der sozialen Quartiersarbeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Anbieter: Wohnungsbaugesellschaften 6. Mobilitätshelfer*in Tätigkeiten: Begleitdienste zur Stärkung sozialer Kontakte. Begleitung mobilitätseingeschränkter, älterer oder obdachloser Menschen zu Ämtern, Ärzten, Terminen. Bus- und Bahnbegleiter. Bahnhofsbetreuer*in im ÖPNV. Anbieter: Bezirke, BVG, Träger 7. Lotsendienste Teilhabe und Prävention Tätigkeiten: Soziale und präventive Lotsendienste zur gesellschaftlichen Teilhabe, Integration und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Ehrenamts. Unterstützende Tätigkeiten bei Beratung, Organisation, Begleitung und Maßnahmen z.B. in den Themenfeldern Verwaltung, Gesundheit und Pflege (z.B. Gesundheitslotsen), Bildung und Erziehung, Arbeit und Wohnraum, Finanzen, Kultur, Partizipation, gesellschaftliche Strukturen, Vielfalt und Interkulturalität. Anbieter: Bezirke, Träger 8. Besuchs- und Betreuungsdienste Tätigkeiten: Besuchs- und Betreuungsdienste zur Stärkung sozialer Kontakte und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Unterstützende Tätigkeiten in sozialen, Pflege- und Senioren-Einrichtungen und zu Hause (z.B. Vorlesen, Erzählen, Begleitung und Hilfe außer Haus). Nachbarschaftshilfen. Anbieter: Bezirke, Träger 9. Umweltbildung und -info Tätigkeiten: Unterstützung bei Maßnahmen der Umweltinformation und –bildung Anbieter: Bezirke; (Landesbehörde, Hauptverwaltung) 3 Solidarisches Grundeinkommen - AG Einsatzfelder 10. Obdachlosenlotsen*innen Tätigkeiten: Lotsendienste für Obdachlose. Unterstützung beim Aufzeigen von Hilfsangeboten der Kälteund Sommerhilfe sowie Begleitung zu Behörden und Institutionen mit der zuständigen Fachkraft. Anbieter: Bezirke, Träger Ansprechpartnerin: Reyhan Şahin Berliner Rathaus Jüdenstraße 1 10178 Berlin Tel (030) 9026-2225 www.senatskanzlei.berlin.de reyhan.sahin@senatskanzlei.berlin.de