Drucksache 18 / 20 109 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 02. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Langzeitarbeitslose als Opfer der PR Gags „solidarisches Grundeinkommen“? und Antwort vom 19. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20109 vom 2. Juli 2019 über Langzeitarbeitslose als Opfer der PR Gags "solidarisches Grundeinkommen"? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Welche der Senatsverwaltungen und Beteiligungen des Landes Berlin haben seit 2018 Langzeitarbeitslose unter Inanspruchnahme der Förderung des Teilhabechancengesetzes der Bundesregierung eingestellt? Zu 1.: Folgende Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin haben gemeldet, dass bei ihnen seit 2018 Langzeitarbeitslose unter Inanspruchnahme der Förderung des Teilhabechancengesetzes der Bundesregierung eingestellt wurden: Name des Beteiligungsunternehmens Anzahl der nach dem Teilhabechancengesetz geförderten Beschäftigten degewo Gebäudeservice GmbH 1 Weiterhin beschäftigt das Bezirksamt Spandau zwei Personen über § 16i SGB II. 2 2. Welche der Senatsverwaltungen und Beteiligungen des Landes Berlin planen in 2019 oder 2020 Langzeitarbeitslose unter Inanspruchnahme der Förderung des „Solidarischen Grundeinkommens“ von Bürgermeister Müller einzustellen? Zu 2.: Am 12. Juli 2019 wurde die am 2. Juli 2019 im Senat beschlossene Verwaltungsvorschrift zum Solidarischen Grundeinkommen (SGE) im Amtsblatt veröffentlicht. Zeitgleich wurde mit einer Presseerklärung über den Starttermin des von der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiierten Interessenbekundungsverfahrens informiert, das sich an die potenziellen SGE- Arbeitgebenden, darunter auch Senatsverwaltungen und Beteiligungen des Landes Berlin, wendet. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden eingegangene Stellenangebote von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fachlich geprüft und ggf. zur Förderung empfohlen. Die seit Start des Interessenbekundungsverfahrens eingegangenen Anträge werden gegenwärtig gesichtet und erfasst, so dass eine vollständig belastbare Information zum Interesse von Senatsverwaltungen und Beteiligungen des Landes Berlin an der Einrichtung von SGE-Stellen noch nicht abschließend vorliegt. 3. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltungen und Beteiligungen des Landes Berlin aufgefordert wurden, keine Langzeitarbeitslosen im Förderbereich des Bundes einzustellen, damit die Stellen für das „solidarische Grundeinkommen“ des Bürgermeisters frei bleiben? Zu 3.: Nein. Allen Arbeitgebenden – auch Senatsverwaltungen und landeseigenen Betrieben – steht es frei zu entscheiden, welche Förderinstrumente sie anfragen, wenn sie Beschäftigungsperspektiven für Langzeiterwerbslose schaffen wollen. Die Auswahl des Instruments richtet sich dabei vor allem nach den individuellen Voraussetzungen der zu fördernden Beschäftigten. 4. Hält der Senat dies für einen seriösen Umgang mit Langzeitarbeitslosen und deren aktueller Lebenssituation? Zu 4.: Mit Verweis auf die Beantwortung zu Frage 3 ist eine Antwort entbehrlich. Berlin, den 19. Juli 2019 Elke B r e i t e n b a c h _____________________________ Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales