Drucksache 18 / 20 115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Ergebnisse der Auswertung des internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (OECD-Meldestandard CRS) und Antwort vom 10. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jul. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S18/20115 vom 28. Juni 2019 über Ergebnisse der Auswertung des internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (OECD-Meldestandard CRS) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Laut Bundestagsdrucksache 19/10331 wurden dem Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nach dem gemeinsamen OECD-Meldestandard CRS folgende Daten übermittelt: Meldezeitraum Anzahl der Datensätze Summe Kontosaldo in Euro Summe Erträge in Euro 2016 rd. 1,6 Mio. rd. 143,4 Mrd. rd. 65,9 Mrd. 2017 rd. 5,1 Mio. rd. 486,0 Mrd. rd. 414,7 Mrd. 1. Sind dem Senat diese Daten bekannt? Wenn ja, seit wann und welche Schritte leiten sich für den Senat daraus ab? Zu 1.: Die Daten sind dem Senat noch nicht bekannt. Laut der besagten Bundestagsdrucksache 19/10331 obliegt der Vollzug der Steuergesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern. 2. Wurden die Daten an den Senat weitergeleitet? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Daten wurden noch nicht weitergeleitet. Die Aufbereitung der Daten soll ab dem III. Quartal 2019 erfolgen. 3. Wertet der Senat die an ihn weitergeleiteten Datensätze aus? a) Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Nein, auf die Antwort zu Frage 2. wird verwiesen. 4. Gibt es Festsetzungsverjährungsfristen, die es zu berücksichtigen gilt? Wenn ja, welche? Zu 4.: Es gelten die Festsetzungsverjährungsfristen der §§ 169 bis 171 Abgabenordnung (AO). Für die Einkommensteuerveranlagung 2016 tritt die Festsetzungsverjährung frühestens mit Ablauf des 31.12.2021 ein. 5. Wie viele Steuerpflichtige verbergen sich hinter diesen Datensätzen je Meldezeitraum? Zu 5.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 6. Wie hoch ist der absolute und relative Anteil an manuell aufzubereitenden Datensätzen je Meldezeitraum für das Land Berlin? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen. 7. Nimmt der Senat eine Auswertung der Datensätze durchgehend für alle zurückliegenden Meldezeiträume vor? Wenn ja, für welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen. Es ist beabsichtigt, die Datensätze für alle zurückliegenden Meldezeiträume auszuwerten. 8. In wie vielen Fällen sind vom Senat Anfragen im Wege der Amtshilfe beim Bund gestellt worden? Welche Mehrergebnisse sind dabei erzielt worden? Zu 8.: Vom Senat wurden bislang keine entsprechenden Anfragen gestellt. 9. Bis wann beabsichtigt der Senat je Meldezeitraum die vorliegenden Datensätze systematisch ausgewertet zu haben? Welche Systematik bzw. Methodik soll dabei zur Anwendung kommen? Zu 9.: Die Auswertung erfolgt vor Ablauf der Festsetzungsfrist. Es finden die allgemeinen Untersuchungsgrundsätze des § 88 AO Anwendung. Aussagen zur speziellen Systematik bzw. Methodik bei der Auswertung von Kontrollmaterial werden nicht gemacht. 10. In welcher Form wird der Senat diesbezüglich vom Bund kontrolliert? Zu 10.: Dies ist dem Senat nicht bekannt. 11. Welche Erkenntnisse konnte der rot-rot-grüne Senat bislang aus dem „internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung (OECD-Meldestandard CRS)“ ziehen? Zu 11.: Keine, auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen. Berlin, den 10.07.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen