Drucksache 18 / 20 117 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „b. Wissenschaft u. Forschung“ – Teil 1 und Antwort vom 16. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 117 vom 28. Juni 2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß Schalenkonzept) – „b Wissenschaft u. Forschung“ – Teil 1 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Erweiterungs -Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“.1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionsplanung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können, brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation.“2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“ bis Ende August 2017 erteilt.3 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf - - 2 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzunehmenden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, differenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“4 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. Nun stehen die Haushaltsberatungen 2020/2021 an. Dazu stellen sich im Vorfeld zu den Fachausschussberatungen Folgefragen. Ich frage den Senat: 1. Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Wissenschaft u. Forschung ? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Wissenschaft u. Forschung? Zu 1.: Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird vom Senat überwiegend in die für die Durchführung von Lehre und Forschung erforderliche bauliche Infrastruktur investiert. Dies umfasst die Sanierung, Modernisierung oder Herrichtung von Gebäuden mit so unterschiedlichen Qualitäten wie z.B. hochspezialisierte Labore, Hörsäle, Bibliotheken, Sporthallen, Konzertsäle und Übungsräume, Werkstätten für die künstlerische Bildung, Sprachzentren und Operationssäle. Zudem wird in erheblichem Umfang in Großgeräte investiert. Die Hochschulen investieren aus den allgemeinen investiven Zuschüssen und Rücklagen daneben überwiegend in kleinere Bauprojekte bis 5 Mio €, in Großgeräte und im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Forschung und Lehre in die IT-Versorgung und -Organisation. 2. Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Wissenschaft u. Forschung? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? Zu 2.: Die Kostenträger im Bereich Wissenschaft und Forschung bei der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Senatskanzlei sind: -79791 Ministerielle Steuerung im Bereich Hochschulen (Ministerielles Geschäftsfeld) -79792 Ministerielle Steuerung im Bereich Hochschulbau und Hochschulliegenschaften (Ministerielles Geschäftsfeld) -79793 Ministerielle Steuerung im Bereich der Hochschulmedizin - Forschung, Lehre und Krankenversorgung (Ministerielles Geschäftsfeld) -79795 Transferzahlungen im Bereich Hochschulen (Transferprodukt) -79796 Transferzahlungen im Bereich Hochschulbau und Hochschulliegenschaften (Transferprodukt) -79797 Transferzahlungen im Bereich Hochschulmedizin - Forschung, Lehre und Krankenversorgung (Transferprodukt) -79794 Ministerielle Steuerung im Bereich Forschung (Ministerielles Geschäftsfeld) -79798 Transferzahlungen im Bereich Forschung (Transferprodukt) Durchschnittspreise werden nicht errechnet. 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf - - 3 Die in den Produktberichten ausgewiesenen (nutzerspezifischen) Infrastrukturkosten sind die Kosten zum Erhalt und Betrieb der Verwaltungsgebäude im Ministerialbereich des Regierenden Bürgermeisters, die nach Umlageschlüssel auf die Kostenträger verrechnet werden. Mit den staatlichen Berliner Hochschulen wurde ein regelmäßiges Berichtswesen vereinbart . Es sieht die jährliche Vorlage eines Datenberichts vor, der quantitative Kennzahlen zur finanziellen und personellen Ausstattung der Hochschulen und zu ihren Leistungen in Lehre, Forschung und Gleichstellung enthält. Es werden folgende Kostenkennzahlen unterschieden : -Jährliche Lehrkosten je Jahreswochenstunde Lehrangebot (in €) -Jährliche Lehrkosten je Studierende innerhalb der Regelstudienzeit (in €) -Gesamtkosten Forschung/künstlerische Entwicklung je Professorin bzw. Professor (in T€) -Drittmittelausgaben je Professorin bzw. Professor (in T €) -Drittmittel an Gesamtkosten für Forschung und künstlerische Entwicklung Die Einzelberichte der Hochschulen sowie eine Gesamtdarstellung sind auf der Internetseite der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – zu finden: www.berlin.de/sen/wissenschaft/service/leistungsberichte Die Infrastrukturkosten für die Gebäude der Hochschulen unterliegen nicht dem regionalen und überregionalen Leistungsvergleich und werden nicht gesondert ausgewiesen. 3. Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? Zu 3.: Hinsichtlich der Investitionsausgaben für Wissenschaft und Forschung wird auf den Bericht vom 11.10.2017 - Rote Nr. 0266 C, S. 4 verwiesen. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird im November 2019 einen umfassenden Bericht vorlegen. In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten.“7 „Im Bereich Hochschulen wird derzeit ein Gutachten erarbeitet, in dem unter anderem der Stand des Sanierungs- und Investitionsrückstau darstellt.“8 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Wissenschaft u. Forschung eingeschränkt bekannt. 4. Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Wissenschaft u. Forschung mittlerweile vollständig bekannt? 7 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 8 Ebenda, S.4. - - 4 Zu 4.: Das Gutachten über den Instandsetzungsbedarf an den Berliner Hochschulen wurde am 9. April 2018 fertiggestellt. Es ist dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses durch Vorlage vom 04.07.2018 (Rote Nr. 0139 D) zur Kenntnis gebracht worden. Mit dem Gutachten wurde der mittelfristige Sanierungsbedarf für alle staatlichen Hochschulen (ohne Charité-Universitätsmedizin Berlin) zzgl. einer Pauschale für Projektkosten (Begleitmaßnahmen für Interim, Provisorien, Umzüge und ggfs. Rückbaukosten bei Ersatzbauten ) ermittelt. Es sind nicht enthalten die Kosten für: - laufende Instandhaltungen in den kommenden Jahren, - neu entstehenden Sanierungsbedarf - Preissteigerungen - vorsorgende Modernisierungen - Anpassungen an sich entwickelnden fachlichen Bedarf - Forschungsneubauten nach Art 91 b GG Die Trägerorganisationen der gemeinschaftsfinanzierten außeruniversitären Forschung haben in der Regel eigene Bauabteilungen, die für den baulichen Unterhalt wie auch die technische Infrastruktur der Institute verantwortlich sind. Bei Bedarf werden externe Gutachter hinzugezogen und es kommen evaluierte Planungshilfsmittel wie die Software „epiqr“ zum Einsatz. Dabei werden alle relevanten Parameter für die Entscheidung zum Bestandserhalt, der Sanierung oder für einen Neubau erfasst. 5. Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ausgang? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? Zu 5.: Die Feststellungen des Gutachters beruhen auf einer eingehenden Analyse des baulichen Zustands des maßgeblichen Gebäudebestands und umfassen eine Ermittlung der Kosten anhand der Kostengruppen 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk - Technische Anlagen) sowie eine grobe Budgetierung von typischen maßnahmebegleitenden Kosten (KG 200, 500-700) anhand pauschaler Ansätze. Mit dem Gutachten wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand sehr unterschiedlich ist. Insgesamt wurde ein mittelfristiger Investitionsbedarf in Höhe von ca. 2,28 Mrd. € zzgl. einer Pauschale für Projektkosten von 0,91 Mrd. € (Gesamt rund 3,2 Mrd. €) ermittelt. 6. Gab es andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Wissenschaft u. Forschung? a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden/Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Im Bereich der staatlichen Berliner Hochschulen sind mit dem genannten Gutachten die getroffenen Feststellungen gebäudescharf herausgearbeitet worden. Die bisherige kenn- - - 5 zahlenbasierte Methodik wird nicht weiter geführt, da diese gegenüber der gebäudescharfen Ermittlung Unschärfen aufweist. Im Bereich der gemeinschaftsfinanzierten außeruniversitären Forschung fließen die Ergebnisse des kontinuierlichen Gebäudemanagements in die jährliche Wirtschafts- und Finanzplanung der Trägerorganisationen ein, wobei bundesweite Priorisierung der Maßnahmen im Falle von Sonderfinanzierungen (Investitionen über 1 Mio. €) Gegenstand von Entscheidungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz oder ihrer Fachausschüsse unter Beteiligung des Bundes und aller an der Finanzierung der Organisation beteiligten Länder sind. 7. Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Wissenschaft u. Forschung aktuell schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? Der Gesamtbedarf ist derzeit nicht bekannt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Berliner Hochschulen werden im kommenden Jahr Hochschulstandortentwicklungsplanungen vorlegen, mit denen der Gesamtinvestitionsbedarf ermittelbar ist. Die Berechnung soll sich nach derzeitiger Planung auf einen Zeitraum bis 2036 erstrecken. 8. Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Wissenschaft u. Forschung gibt es? Wie schneidet Berlin dabei ab? Zu 8.: Im Rahmen der finanzstatistischen Erhebungen werden keine Zahlen zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern erhoben. 9. Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Wissenschaft u. Forschung investiert? (Bitte Darstellung Plan- und Ist-Kosten und wie finanziert!) Zu 9.: Im Bereich der staatlichen Berliner Hochschulen einschließlich der Charité wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Bereich der außeruniversitären Forschung lässt sich festhalten, dass in den Jahren 2010 bis 2018 über den Landeshaushalt Mittel in Höhe von rund 438 Mio. € für Investitionen geflossen sind. Die Finanzierung erfolgte nach den festgelegten Bund/Länder- Finanzierungsschlüsseln. 10. Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Wissenschaft u. Forschung in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? Die Entwicklung des landeseigenen Gesamtvermögensbestandes im Bereich der staatlichen Berliner Hochschulen wird seitens des Landes nicht erfasst. Der aktuelle Gesamtvermögensbestand in der gemeinschaftsfinanzierten außeruniversitären Forschung lässt sich nicht abschließend ermitteln, da er nicht nur aus den investiven Ausgaben der an der institutionellen Finanzierung beteiligten Länder und des Bundes aufgebaut wurde, sondern im Falle von Infrastrukturen auch aus Projektförderungen Dritter wie der EU. Eine Betrachtung der bilanziellen Abschreibungen in den Jahresabschlüssen - - 6 der Organisationen führt zu keinem belastbaren Ergebnis, da die Institute und Einrichtungen der außeruniversitären Forschung bei gleichen Ausrüstungen unterschiedliche Abschreibungszeiträume zugrunde legen müssen, je nachdem, ob sie der Grundlagenforschung oder der angewandten Forschung zugerechnet werden. Sie alle haben Auswirkungen auf Art und Umfang der Verantwortung für den Ausgleich des Wertverzehrs an den innegehaltenen Gebäuden und für die Forschung genutzten technischen Einrichtungen. 11. In welchem Fachvermögen werden die Vermögensgegenstände, die durch Investitionen im Bereich Wissenschaft u. Forschung erstellt werden, gehalten? a) Zu welchem Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände? c) In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? d) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? e) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) Zu 11.: Die von den Hochschulen zur Durchführung ihrer Aufgaben genutzten Liegenschaften befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Fachvermögensträgerin und damit Inhaberin der Fachverantwortung ist die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung. Die Liegenschaften werden den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen zur Nutzung und Bewirtschaftung zugewiesen und von ihnen verwaltet und betrieben. Großgeräte befinden sich ebenfalls im Eigentum des Landes. Lediglich die Liegenschaften und Großgeräte der Charité-Universitätsmedizin sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden im Anlagenvermögen dieser Einrichtungen bilanziert. Die Eigentümerschaft an den von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen genutzten Gebäuden ist sehr heterogen. Von Liegenschaften im Eigentum der Sitzländer, über eigene Immobilien und Infrastrukturen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen , Nutzungsüberlassungsverträgen von Körperschaften öffentlichen Rechts (Universitäten ) bis hin zu gewerblichen Mietverträgen finden sich alle Formen der zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die vom Land Berlin an Einrichtungen der außeruniversitären Forschung überlassenen Liegenschaften finden sich in den Erläuterungen zum Kapitel 0340; die zur Erfüllung der Unterbringungsverpflichtung des Sitzlandes öffentlich finanzierten Anmietungen für Zwecke der außeruniversitären Forschung sind aus der Erläuterung zum Titel 0340 686 45 ersichtlich. In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Der Anstieg der absoluten Ausgaben in diesem Bereich unterstreicht den hohen Stellenwert der Investitionen in Wissenschaft und Forschung. Insbesondere die Invest- Itionsmaß nahmen der Charité (Plan 2017 = 204,4 Mio. €) fallen hier besonders ins Gewicht. Der Investitionsbedarf der Charité wird in der fortgeschriebenen - - 7 Gesamtentwicklungsplanung 2016 auf etwa 1,43 Mrd. € beziffert. Der Finanzierungsanteil des Landes beträgt etwa 1,1 Mrd. €.“9 12. Wie wurde dieser Finanzierungsbedarf ermittelt? a) Sind hierin alle Kostengruppen enthalten? b) Zu welchem Fachvermögen gehören diese Investitionsgüter bzw. in der Bilanz welcher Institution werden sie verbucht? c) Wie hoch ist der Investitionsbedarf der Charité aktuell? Gab es Bedarfsänderungen und/oder relevante Kostensteigerungen? Wenn ja, welche? Zu 12.: Die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) verfügt über eine Gesamtentwicklungsplanung , in der die Investitionsbedarfe im Bereich der Liegenschaften dargestellt sind. Die Gesamtentwicklungsplanung (GEP) wurde aufbauend auf den verschiedenen Vorgängerplanungen 2012 neu aufgestellt. Der Umfang der GEP 2012 stellte auf jährliche Investitionen in Höhe von 60 Mio. € ab. Der Planungszeitraum der GEP 2012 umfasste 10 Jahre. Die GEP 2012 beinhaltet einzelne Maßnahmen. Für die Maßnahmen wurden Kostenprognosen ermittelt. In der Fortschreibung der GEP 2016 wurden weitere Bedarfe berücksichtigt und die Kostenprognosen aus der GEP 2012 dem Baupreisindex angepasst. Die Kostenprognosen zu den einzelnen Bauvorhaben beinhalten die Kostengruppen 300, 400 und 700 der DIN 276. Die von der Charité genutzten Liegenschaften einschließlich der Gebäude und Großgeräte befinden sich im Fachvermögen der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung. Sie sind der Charité zur wirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung übertragen und werden im Anlagevermögen der Charité bilanziert. Zur Fortschreibung der GEP (GEP 2018) wurde dem Hauptausschuss im Bericht Rote Nummer 0141 F vom 25.11.2018 berichtet. Eine aktuelle Fortschreibung der GEP mit aktualisierten Zahlen, die dem Auftrag des Aufsichtsrates folgend auf einer inhaltlichstrategischen Gesamtplanung aufbaut und zusätzliche beispielsweise durch Ablauf der Nutzungsdauer des baulichen und technischen Bestandes bedingte Bedarfe berücksichtigt , wird derzeit erarbeitet. Berlin, den 16. Juli 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – 9 S.4, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf