Drucksache 18 / 20 118 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „c. Inneres“ – Teil 1 und Antwort vom 12. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20118 vom 28. Juni 2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „c. Inneres“ – Teil 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Erweiterungs -Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“.1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionsplanung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können, brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation.“2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept )“ bis Ende August 2017 erteilt.3 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzunehmenden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, differenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“4 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. Nun stehen die Haushaltsberatungen 2020/2021 an. Dazu stellen sich im Vorfeld zu den Fachausschussberatungen Folgefragen. Vorbemerkung: 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf Seite 2 von 6 Der Bereich „Inneres“ wird auf Polizei und Feuerwehr bezogen. Demzufolge beziehen sich die nachfolgenden Aussagen nur auf diese beiden Sonderbehörden. Ferner wird ausschließlich von der kameralen Betrachtungsweise ausgegangen. 1. Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Inneres? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Inneres? Zu 1.: Es werden diverse Arten von Fahrzeugen beschafft (Land- und Wasserfahrzeuge) sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände und sonstige bewegliche Sachen, wobei die konkreten Beschaffungen variieren. Als Investition zählen Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die jeweiligen Haushaltspläne verwiesen. Die Sachinvestitionen von Polizei und Feuerwehr sind im Einzelplan 05 in der Hauptgruppe 8 abgebildet (Polizei: Kapitel 0531 - 0559, Feuerwehr: Kapitel 0561 - 0566). Bauinvestitionen aus dem Kernhaushalt (Hauptgruppe 7) werden für beide Behörden im Einzelplan 12 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Kapitel 1250, nachgewiesen. 2. Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Inneres? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? Zu 2.: Im Bereich Inneres gibt es bezogen auf Polizei und Feuerwehr eine Vielzahl von Produkten . Beispielhaft werden angeführt: Kriminalprävention, Strafverfolgung / Gefahrenabwehr , Verkehrsüberwachung, Verkehrsprävention, Mobilitätsmanagement, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettungsdienst und vorbeugender Brandschutz. Zu Einzelheiten wird auf die Produktdarstellungen in den jeweiligen Haushaltsplänen verwiesen. Eine Analyse der relevantesten Produkte findet sich ferner in der von der Senatsverwaltung für Finanzen herausgegebenen Broschüre „Was kostet wo wieviel“, die mit Datenbasis 2010 bis 2017 unter dem folgenden Link im Internet abrufbar ist: https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php. 3. Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten .“7 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Inneres zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Zu 3.: Die Frage ist kameral betrachtet inhaltlich identisch mit Frage 9. Es wird daher auf die Antwort dort verwiesen. Grundsätzlich sind die Investitionen im Bereich Inneres in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, siehe hierzu auch die Darstellung in der Roten Nummer 0266 C, dort Seite 5, zu der zutreffend erläutert wird, dass am Ausgabenverlauf die steigende Bedeutung der Inneren Sicherheit erkennbar ist. 7 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf Seite 3 von 6 4. Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Inneres mittlerweile bekannt ? Zu 4.: Ja, siehe auch Antwort zu Frage 5. Die baulichen Investitionsbedarfe bei den Liegenschaften von Polizei und Feuerwehr (Gebäudesanierung) werden jedoch von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), der die Geschäftsführung des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) obliegt, erfasst und abgebildet. 5. Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ausgang? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? Zu 5.: Die BIM hat im Jahr 2007 die Betreuung des zu diesem Zeitpunkt in das SILB überführten Fachvermögens Liegenschaften von Polizei bzw. Feuerwehr übernommen und in der Folgezeit sukzessive für alle landeseigenen Liegenschaften einen Gebäudescan durchgeführt. Die Ergebnisse werden regelmäßig aktualisiert. Der Gebäudescan sieht eine Einordnung in die folgenden Prioritätsstufen vor: Priorität 1 - Gebäude- oder Bauteilezustand erfordert unmittelbare Maßnahmen zur Sicherung bzw. Sanierung, Priorität 2 - Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben (z.B. Verordnung erneuerbare Energien - EnEV- etc.), Priorität 3 - zeitlich absehbare Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit des Gebäudes oder Bauteils erforderlich, Priorität 4 - oberflächliche Mängel, die Schönheitsreparaturen erfordern. Die BIM orientiert sich insgesamt an den in der Immobilienwirtschaft üblichen Standards . Zum Abbau des Sanierungsstaus u. a. in den Gebäuden der Polizei und der Feuerwehr durch die BIM liegen dem Hauptausschuss diverse Berichte der Senatsverwaltung für Finanzen vor, auf die verwiesen wird. 6. Gab es andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Inneres? a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden/Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Inneres schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? a) Falls nicht bekannt, waren sie jemals bekannt? b) Falls niemals bekannt, warum nicht? Zu 6. und 7.: Ja, hinsichtlich der Sachinvestitionen wird bei Polizei und Feuerwehr sowohl zur langfristigen strategischen Gesamtplanung als auch operativ z. B. im Hinblick auf die Aufstellung des Haushaltsplans bzw. der Finanz- und Investitionsplanung des Landes regelmäßig der Bedarf ermittelt. Dies erfolgt u. a. auf Basis der einschlägigen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO). Kostengruppen (DIN 276) sind hierbei nicht relevant, da es sich nicht um Bauinvestitionen handelt. Seite 4 von 6 Bezogen auf die Polizei wird auf die vertrauliche Hauptausschussvorlage vom 18. Juni 2019 zu den Abwicklungs- und Planungsständen der SIWANA-Maßnahmen für die Polizei Berlin und Zuwendungen an die BIM GmbH zum Thema Polizeiliegenschaften (Folgebericht zur vertraulichen Hauptausschussvorlage Rote Nummer 1167 A) verwiesen, dort konkret auf Teil E, Antworten auf die Fragen 1 - 4 der AfD- Fraktion. Wegen der Vertraulichkeit der Vorlage wird hier nicht zitiert. Bezogen auf die Fahrzeuge der Feuerwehr wird in der Hauptausschussvorlage Rote Nummer 1681 F-1 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18. März 2019 im Zusammenhang mit der 5. Mittelzuführung zu SIWANA als Antwort zur dortigen Frage 26 das Folgende ausgeführt: „Sanierungsstau: 160 Mio. € Haushalt 2018: 10,97 Mio. € (8,2 Mio. € Ansatz + 2,77 Mio. überplanmäßige Mehrausgaben) (VE in 2018: 7,235 Mio. €) Haushalt 2019: 8,2 Mio. € Nachtragshaushalt 2018/2019: 10,0 Mio. € SIWANA V: 10,0 Mio. € (davon 7,23 Mio. € zur Ausfinanzierung der VE 2018). Investitionsvolumen 2018/2019: 39,17 Mio. €“ Zur Ermittlungsmethodik allgemein wird auch auf die Ausführungen der Senatsverwaltung für Finanzen in der Roten Nummer 0266 B verwiesen. 8. Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Inneres gibt es? Wie schneidet Berlin dabei ab? Zu 8.: Solche Kennziffern sind nicht bekannt. 9. Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Inneres investiert? (Bitte Darstellung Planund Ist-Kosten und wie finanziert!) Zu 9.: Hinsichtlich des Kernhaushalts ergeben sich zusammengefasst für Polizei und Feuerwehr folgende Werte für die Jahre 2008 bis 2018 (alle Beträge in Euro): Haushaltsjahr Ansätze Hauptgruppe 8 IST-Ausgaben Hauptgruppe 8 2008 30.734.000,00 39.747.810,07 2009 31.330.000,00 31.704.338,43 2010 29.491.000,00 30.968.061,97 2011 32.177.000,00 34.699.368,39 2012 30.125.000,00 30.806.823,10 2013 31.327.000,00 31.553.665,08 2014 30.383.000,00 29.925.059,38 2015 33.174.000,00 32.227.158,91 2016 37.102.000,00 37.440.920,00 2017 35.516.000,00 39.355.403,59 2018 41.518.000,00 42.014.564,43 Seite 5 von 6 Zusätzlich zum Kernhaushalt sind der Polizei und der Feuerwehr seit 2015 über SIWANA I - V für Bau- und Sachinvestitionen (u. a. Präventions- und Sicherheitspaket ) insgesamt rd. 193 Mio. € zur Verfügung gestellt worden. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Jahresabschlüsse zum Einzelplan 05 (Polizei - Kapitel 0531 bis 0559, Feuerwehr - Kapitel 0561 - 0566) bzw. die regelmäßigen Berichte der Senatsverwaltung für Finanzen an den Hauptausschuss zum SIWANA (seit 2015) verwiesen. Dort sind jeweils die geplanten Ausgaben (= Ansätze) ebenso dargestellt wie die tatsächlichen Ausgaben (= IST). Zu den mit Mitteln der BIM durchgeführten Investitionen zum Abbau des Gebäudesanierungsstaus liegen keine Informationen vor. Hier kann nur allgemein auf die jährlichen Geschäftsberichte der BIM verwiesen werden. 10. Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Inneres in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? Zu 10.: Automatisiert abrufbare Daten liegen nur für den Zeitraum 2014 bis 2018 vor, daher beschränkt sich die nachfolgende Tabelle auf diesen Zeitraum. Im Hinblick auf die Fragestellung ist auch nur das bei Polizei und Feuerwehr verzeichnete Sachanlagevermögen ausgewiesen (alle Beträge in Euro). Jahr Bestand Vorjahr Abgänge Zugänge Bestand 2014 112.559.902,82 7.850.012,97 6.866.511,78 111.576.401,63 2015 111.576.401,63 16.177.000,84 4.410.571,18 99.809.971,97 2016 99.809.971,97 27.015.835,15 28.925.914,79 101.720.051,61 2017 101.720.051,61 36.874.758,63 37.688.902,74 102.534.195,72 2018 102.534.195,72 20.841.991,38 20.656.167,04 102.348.371,38 Zum Vermögen gehören gemäß § 73 LHO alle Sachanlagen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als 410 Euro netto sowie alle geldwerten Rechte und geldwerten Verpflichtungen Berlins. Der Gesamtvermögensbestand von Polizei und Feuerwehr beinhaltet neben dem Sachanlagevermögen (z. B. Fahrzeuge, Datenverarbeitungs- und Nachrichtentechnik, sonstige Mobilien) das Umlaufvermögen (öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen, übrige öffentlich-rechtliche Forderungen, Bargeld, Sichteinlagen) und das Rücklagevermögen (Bar- und Guthabenbestände). 11. In welchem Fachvermögen werden die Vermögensgegenstände, die durch Investitionen im Bereich Inneres erstellt werden, gehalten? a) Zu welchem Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände? In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? c) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? d) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) Zu 11. a) - d): Sachinvestitionen der Polizei gehören regelmäßig in das dortige Fachvermögen, für die Feuerwehr gilt dies ebenso. Polizei und Feuerwehr verwalten und betreiben auch die jeweils von ihnen beschafften Mobilien (z. B. Fahrzeuge). Finanziert wird im We- Seite 6 von 6 sentlichen über den Kernhaushalt, teilweise über SIWANA. Zur Vermögensauflistung siehe Antwort zu 9. Angekaufte oder neu errichtete Immobilien gehen unabhängig von ihrer Finanzierung in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin ein und werden von der BIM verwaltet und betrieben. Die Anmietung/Nutzung erfolgt je nach Liegenschaft durch Polizei oder Feuerwehr, teilweise gibt es Mischnutzungen von diesen beiden und/oder weiteren Behörden (z. B. Ruppiner Chaussee; Nutzung durch Polizei, Feuerwehr und Bürgeramt). Berlin, den 12. Juli 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport