Drucksache 18 / 20 121 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „f. Tiefbau (inklusive Bezirke)“ – Teil 1 und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20121 vom 28. Juni 2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „f. Tiefbau (inklusive Bezirke)“ – Teil 1 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Erweiterungs- Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“.1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionsplanung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können , brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation.“2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“ bis Ende August 2017 erteilt.3 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzunehmenden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, differenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“4 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. Nun stehen die Haushaltsberatungen 2020/2021 an. Dazu stellen sich im Vorfeld zu den Fachausschussberatungen Folgefragen. 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf 2 Frage 1: Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Tiefbau? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Tiefbau? Antwort zu 1: Im Bereich Tiefbau investiert das Land Berlin – in der Zuständigkeit der Hauptverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - Abteilung Tiefbau, EPL 07/Kapitel 0740) – in den Bau und die Erhaltung von Straßen, Ingenieurbauwerken (Brücken , Tunnel, Stützwände), die Öffentliche Beleuchtung sowie in Gewässer I. Ordnung und fließende Gewässer II. Ordnung. Der übrige Tiefbau liegt in der Verantwortung der Bezirke (Tiefbau und Straßenverwaltung, Kapitel 3800). Frage 2: Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Tiefbau? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? Antwort zu 2: Investitionen im Bereich Tiefbau werden in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als Projekte abgebildet. Die auf den Projekten ausgewiesenen Investitionsausgaben sind aufgrund ihres investiven Charakters nicht Bestandteil der erweiterten Teilkosten. Öffentliche Infrastruktur wie z.B. Brücken, Tunnel sowie Straßen werden derzeit nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Aus diesem Grund sind dafür keine Durchschnittspreise zu ermitteln. Die Ausgaben für die jeweiligen Baumaßnahmen sind den Haushaltsplänen bzw. Berichten an den Hauptausschuss zu entnehmen. Frage 3: Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? Frage 9: Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Tiefbau investiert? (Bitte Darstellung Plan- und Ist- Kosten und wie finanziert!) Antwort zu 3 und zu 9: Folgende Angaben liegen vor: Hauptverwaltung: EPL 07/Kapitel 0740 (bis 2016 Kapitel 1255) Haushaltsjahr Ansätze Kapitel 0740 Hauptgruppe 7 und 8 Ist-Ausgaben Kapitel 0740 Hauptgruppe 7 und 8 Ist-Ausgaben GRW- Fördermittel Ist-Ausgaben UEP-BENE- Fördermittel Gesamtausgaben jährlich 2008 36.944.000 € 30.932.796 € 10.107.957 € 41.040.753 € 2009 36.856.000 € 27.499.497 € 7.636.303 € 35.135.800 € 3 Haushaltsjahr Ansätze Kapitel 0740 Hauptgruppe 7 und 8 Ist-Ausgaben Kapitel 0740 Hauptgruppe 7 und 8 Ist-Ausgaben GRW- Fördermittel Ist-Ausgaben UEP-BENE- Fördermittel Gesamtausgaben jährlich 2010 33.675.000 € 16.020.478 € 9.442.037 € 25.462.515 € 2011 33.138.000 € 11.863.059 € 10.860.881 € 22.723.940 € 2012 30.455.000 € 12.844.297 € 9.407.842 € 22.252.139 € 2013 30.344.000 € 17.904.905 € 5.485.107 € 23.390.012 € 2014 32.015.000 € 19.842.752 € 9.423.034 € 1.707.316 € 30.973.102 € 2015 29.786.000 € 21.009.752 € 11.600.510 € 4.020.355 € 36.630.617 € 2016 34.153.000 € 16.563.381 € 17.042.551 € 33.605.932 € 2017 26.698.000 € 16.031.253 € 7.894.832 € 4.352.121 € 28.278.206 € 2018 33.944.000 € 16.848.437 € 17.893.935 € 4.280.199 € 39.022.571 € Bezirke: Kapitel 3800 (Tiefbau und Straßenverwaltung) Haushaltsjahr Ansätze Kapitel 3800 Hauptgruppe 7 Ist-Ausgaben Kapitel 3800 Hauptgruppe 7 2013 23.920.000 € 10.613.543 € 2014 21.665.000 € 11.782.421 € 2015 21.758.000 € 9.711.172 € 2016 15.255.000 € 9.105.881 € 2017 21.397.000 € 10.212.662 € 2018 22.644.000 € 11.630.298 € Frage 4: Vorbemerkung der Abgeordneten: In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten.“7 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Tiefbau zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Tiefbau mittlerweile bekannt? 7 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 4 Antwort zu 4: Die Investitionsbedarfe bilden jeweils die Grundlage für die Anmeldungen zum Haushaltsplan und zum Investitionsprogramm. Dieses wird jährlich aufgestellt und bildet die Investitionstätigkeiten des laufenden Jahres und der folgenden vier Jahre ab. Frage 5: Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt ? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ausgang? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? Antwort zu 5: Nein, es wurden keine Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt. Tiefbauten sind nicht mit Gebäuden vergleichbar. Frage 6: Gab es andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Tiefbau? a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden/Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Ja, die Ermittlung der Erhaltungsbedarfe bei Ingenieurbauwerken basiert auf Bauwerksprüfungen nach der DIN 1076. Die Entwicklung und Implementierung eines digitalen Erhaltungsmanagementsystems für Ingenieurbauwerke (EMS-I) wird in Abhängigkeit von der hierfür erforderlichen Personalgewinnung angestrebt. Ansonsten erfolgen die Ermittlungen des Investitionsbedarfes im Zusammenhang mit den Anmeldungen zum Investitionsprogramm . Die Bedarfsträger der Maßnahmen übergeben Kostenannahmen, auf deren Grundlage die Aufnahme in das Investitionsprogramm erfolgt. Die Kostenannahmen werden auf der Basis von Kennwerten vergleichbarer Maßnahmen erarbeitet. Für die Straßen in der Baulast Berlins wird derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem Straße (EMS-S) aufgebaut, das es ermöglichen soll, auf der Grundlage der Zustands- und Bestandserfassung sowie einer Zustandsbewertung IT-gestützt den Erhaltungsbedarf zu ermitteln. Projektziel ist die optimierte Steuerung von Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Substanzerhaltung und Umweltverträglichkeit unter strikter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und daraus abgeleiteten strategischen Zielen (Prognose der Zustandsentwicklung unter gegebenen Randbedingungen; optimale mittelfristige Erhaltungsstrategie unter verschiedenen Zielsetzungen; Aufstellen mittelfristiger Erhaltungs- / Maßnahmenprogramme; Darstellung des langfristig erforderlichen mittleren jährlichen Finanzbedarfs zur Sicherstellung der Straßeninfrastruktur) sowie operativen Zielen (belegbare Aussage zum aktuellen Zustand der Infrastruktur; ermitteln erhaltungsbedürftiger Abschnitte / Anlagenteile; Ermitteln der Maßnahmen und der benötigten Haushaltsmittel; Aufstellen transparenter und belegbarer Prioritätenlisten). Derzeit wird an der Fertigstellung der Testversion der Anwendungssoftware gearbeitet. 2020 sollen beginnend mit der Erfassung des aktuellen Zustandes des übergeordneten 5 Straßennetzes (StEP-Klassen I-III) die erforderlichen Daten in das System implementiert werden, um daraus folgend schrittweise Aussagen zu den vorstehend genannten Zielen abzuleiten. Frage 7: Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Tiefbau schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? a) Falls nicht bekannt, waren sie jemals bekannt? b) Falls niemals bekannt, warum nicht? Antwort zu 7: Der Investitionsbedarf wird für einen Zukunftshorizont von fünf Jahren ermittelt und ist Grundlage für die Anmeldung zum Investitionsprogramm. Im Zeitraum 2019 bis 2023 ist ein Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Hauptverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau, Kapitel 0740) in Höhe von ca. 293 Mio. EUR vorgesehen. Ein Gesamtbedarf für die Erhaltung der Straßen des Landes Berlin kann auf Grund der Vielfalt der Bauweisen, permanenter Veränderungen durch Verkehrslasten, Klima und Alterung sowie hierbei nicht möglicher Berücksichtigung des Zustandes nicht mit hinreichender Genauigkeit geschätzt werden. Das genaue Investitionsvolumen für den Zeitraum 2019 bis 2023 ist derzeit nicht bekannt. Frage 8: Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Tiefbau gibt es? Wie schneidet Berlin dabei ab? Antwort zu 8: Informationen zu einem Ländervergleich liegen nicht vor. Frage 10: Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Tiefbau in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt ? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? Antwort zu 10: Die öffentliche Infrastruktur des Landes Berlin wie z.B. Brücken, Tunnel sowie Straßen ist nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt und nicht als Vermögen ausgewiesen. Es erfolgen daher keine monetären Bewertungen und demzufolge entstehen keine kalkulatorischen Kosten wie z.B. Abschreibungen oder interne Zinsen auf öffentliche Infrastruktur. Frage 11: In welchem Fachvermögen werden die Vermögensgegenstände, die durch Investitionen im Bereich Tiefbau erstellt werden, gehalten? a) Zu welchem Bundes-, Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? 6 b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände? In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? c) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? d) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) Antwort zu 11: Zu a): Die Zuordnungen zum Fachvermögen, die Zuständigkeit der Verwaltung und des Betriebes des jeweiligen Infrastrukturvermögens des Landes Berlin erfolgt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG). Die Zuständigkeit für das öffentliche Straßenland in der Baulast des Landes Berlin liegt bei den Bezirksämtern. Für die Ingenieurbauwerke und die Gewässer I. Ordnung sowie fließende Gewässer II. Ordnung ist die Hauptverwaltung – hier die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutzzuständig . Zu b): siehe Antwort zu Frage 11 a) Zu c): siehe Antwort zu Frage 11 a) Zu d): siehe Antwort zu Frage 10. Berlin, den 22.07.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz