Drucksache 18 / 20 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „h. Schule (inklusive Bezirke)“ – Teil 1 und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20123 vom 28. Juni 2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „h. Schule (inklusive Bezirke)“ – Teil 1 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Erweiterungs -Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“. 1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionsplanung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können, brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation.“ 2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept )“ bis Ende August 2017 erteilt. 3 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzunehmenden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, differenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“ 4 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18- 0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 2 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. --- Nun stehen die Haushaltsberatungen 2020/2021 an. Dazu stellen sich im Vorfeld zu den Fachausschussberatungen Folgefragen. --- Ich frage den Senat: 1. Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Schule? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Schule? 2. Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Schule? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? Zu 1. und 2.: Für die äußeren Schulangelegenheiten der Allgemeinbildenden Schulen sind auf der Grundlage §109 Schulgesetz (SchulG) die Bezirke zuständig. Einzige Ausnahme bilden die zentralverwalteten Schulen. In der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist im §13 Abs. (3) Pkt. 2. erklärt, welche Investitionen im Land Berlin möglich sind. Die Haushaltsfestlegungen gelten natürlich auch für den Bereich Schule. In der Anlage 1 sind die Produktbereiche (883 „Schulträgerschaft“, 4259 „Sicherung des Unterrichts“, 1138 „Bildung“) für den Bereich Schule dargestellt, diese Produkte weisen die Kosten für die Bereitstellung eines Schulplatzes an einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule aus. Hinsichtlich der Kostenvergleiche der Verwaltungen Berlins auch unter dem Gesichtspunkt deren Entwicklung verweisen wir auf die Veröffentlichung unter https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php. 3. Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten .“ 7 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Schule zum damaligen Zeitpunkt bekannt. 4. Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Schule mittlerweile vollständig und aktuellen Entwicklungen bei der Bedarfsermittlung, den Baukostensteigerungen, etc. angepasst ? 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf 7 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 3 5. Gab es frühere noch andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs- Investitionsbedarfe im Bereich Schule? a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden /Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? b) Wenn nein, warum nicht? 6. Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Schule getrennt nach Investition- und Bauunterhalt schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? 7. Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Schule gibt es? Wie schneidet Berlin dabei ab? 8. Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Schule investiert? (Bitte Darstellung Plan- und Ist-Kosten und wie finanziert!) Zu 3., 4., 5., 6., 7. und 8.: Im Rahmen der Verantwortung der Schulträger auf der gesetzlichen Grundlage § 109 SchulG wurden in Abstimmung zwischen den jeweiligen zuständigen Bereichen die Planung, Vorbereitung und Umsetzung durchgeführt. Eine Statistik über die früheren Ergebnisse und zeitlichen Abläufe bei Baumaßnahmen wurde nicht geführt. In der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz - KMK) arbeiten die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammen. Dabei nehmen die Länder ihre Verantwortung für das Staatsganze selbstkoordinierend wahr. In Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung sorgen sie für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland beizutragen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern. Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben: die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung zu vereinbaren, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken, die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern. Für die äußeren Schulangelegenheiten sind die Länder eigenverantwortlich tätig. Eine Vergleichbarkeit von baulichen Maßnahmen ist schon aus den unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Bauordnungen, Raumprogrammen, Zügigkeiten, Zusammenfassungen von Jahrgangsstufen u.v.m.) nicht möglich. Wir verweisen auf die Beantwortungen der Schriftlichen Anfragen Nr. 18 / 20071 vom 12.Juni 2019 über Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Helmut- James-von-Moltke-Grundschule, Nr.: 18 / 20073 vom 12. Juni 2019 über Schulbau- 4 sanierungsplanung und Nutzungskonzept für das Gottfried-Keller-Gymnasium, Nr.: 18 / 20072 vom 12. Juni 2019 über Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Erwin-von-Witzleben-Grundschule, Nr.: 18 / 20070 vom 12. Juni 2019 über Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Mierendorff- Grundschule und Nr.: 18 / 20068 vom 12. Juni 2019 über Schulbausanierungsplanung und Nutzungskonzept für die Ludwig-Cauer-Grundschule. Des Weiteren verweisen wir auf die Berichte an den Hauptausschuss mit den Roten Nummern 0266 C und 0266 B, die den Sachverhalt vollständig zum Berichtszeitraum darstellen und auf die halbjährlich Berichterstattung der Taskforce Schulbau zum Maßnahme- und Finanzcontrolling Rote Nummern 1189 B und 1189 M. 9. Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Schule in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? 10. In welchem Fachvermögen werden die Vermögensgegenstände, die durch Investitionen im Bereich Schule erstellt werden, gehalten? a) Zu welchem Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände ? In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? c) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? d) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) Zu 9. und 10.: Auch hier bildet der § 109 SchulG die Grundlage für die Einschätzung der jeweiligen Verantwortung. Die Bezirke sind Schulträger und für die äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich. Die Allgemeinbildenden Schulen gehören zum Fachvermögen Schule. Die Investitionen werden in gemeinsamer Verantwortung der jeweilig zuständigen Bereiche (Schul- und Sportamt, SE Finanzen, SE FM, FB Straßen- und Grünflächenamt ) umgesetzt. Wir verweisen auf die Beantwortung zu 3., 4., 5., 6., 7. und 8. Berlin, den 22. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie