Drucksache 18 / 20 124 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „i. Kita“ – Teil 1 und Antwort vom 22. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20124 vom 28. Juni 2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „i. Kita“ – Teil 1 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Am 1. März 2017 kam es auf Bitte der AfD zur Besprechung des „Gesamte[n] Erhaltungs- und Erweiterungs -Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept)“.1 Es ging darum, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit des Haushalts sowie der Finanz- und Investitionsplanung bewerten zu können, denn „[u]m realistisch wünschenswerte Zukunftspfade, hinsichtlich des größten Wohls aller Berliner, herbeiführen zu können, brauchen wir eine vollumfängliche Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation.“2 In Folge der Besprechung wurde auf Bitten der AfD und SPD vom Hauptausschuss der Berichtsauftrag „Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept )“ bis Ende August 2017 erteilt.3 Am 25.08.2017 bat SenFin mit folgender Begründung um Fristverlängerung bis 15.10.2017: „Aufgrund des umfangreichen Zahlenwerkes des Investitionsprogrammes und der vorzunehmenden Analysen und Interpretationen, sowohl in retrograder und perspektivischer Hinsicht, differenziert nach Politikfeldern, bitte ich um Fristverlängerung für die Erstellung des Berichts bis zum 15.10.2017.“4 Mit RN 266 C5 und 266 B6 wurde dann zu Ende des Jahres geliefert. 1 RN 266, Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs, Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) (auf Antrag der Fraktion der AfD); https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266-v.pdf 2 Ebenda, Begründung des Besprechungspunktes. 3 S.12, Beschlussprotokoll, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/protokoll/h18-004-bp.pdf 4 RN 266 A, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.A-v.pdf 5 RN 266 C, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 6 RN 266 B, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf 2 Nun stehen die Haushaltsberatungen 2020/2021 an. Dazu stellen sich im Vorfeld zu den Fachausschussberatungen Folgefragen. Der Beantwortung der Anfrage sind folgende Vorbemerkungen voranzustellen: Die Fragestellung orientiert sich in Terminologie und Systematik am Schulsystem („Schulscan“). Die Leistungserbringung der Kindertagesbetreuung in Berlin erfolgt jedoch seit der Übertragungsverwaltungsvereinbarung (Drs.15/3257, Beschluss des Hauptausschusses vom 14.10.2004) nicht mehr durch das Land – in diesem Fall die Bezirke – selbst. Die Standort-Jugendämter der Bezirke sind gemäß § 19 (1) Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) zur Entwicklung der bedarfsgerechten Kindertagesförderung verpflichtet. Die Angebote zur Kindertagesbetreuung werden nach dem Subsidiaritätsprinzip von freien Trägern der Jugendhilfe sowie den Kita- Eigenbetrieben erbracht. Die anfallenden Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Tageseinrichtungen werden über Kostensätze finanziert. 1. Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Kita? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Kita? 2. Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Kita? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? 3. Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? Zu 1. bis 3.: Wie einführend dargestellt, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen definierte Kostensätze je vertraglich belegten Platz, differenziert nach dem Alter und Betreuungsumfang des Kindes. Diese enthalten Personal und Sachkosten für den laufenden Betrieb. Bauliche Investitionen sind insbesondere auf den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab vollendetem 1. Lebensjahr ausgerichtet. Zur anteiligen Finanzierung der Gesamtkosten können sich die Kita-Träger an Ausbauprogrammen von Land und Bund beteiligen. Aus der aktuellen Produktübersicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) lassen sich bei Produkt 80555 (Zuschüsse aus Förderprogrammen zum Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung) keine individualisierbaren Aussagen zu einzelnen Investitionen ableiten. In diesem Zusammenhang wird auf die Berichterstattung zur Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms – Bericht über das Jahr 2018 (rote Nr. 0017 G vom 21.05.20197) verwiesen. Aussagen zu den Mittelabflüssen sind bei der Beantwortung von Teilfrage 9 in den Tabellen zu den Ausbauprogrammen abgebildet. 7 https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0017.G-v.pdf 3 In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten.“8 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Kita zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 4. Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Kita mittlerweile bekannt? 5. Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ausgang? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? Zu 4. und 5.: Hier sind zunächst Begriffsklärungen voranzustellen: Erhaltungsbedarfe werden in der Kindertagesbetreuung als Renovierungen und/oder Sanierungen bezeichnet. Die Einnahmen über die Kostensatzfinanzierung der Träger beinhalten kalkulatorische Ansätze für Gebäudekosten, die u. a. auch für Unterhaltungs- und kleinere Instansetzungsmaßnahmen eingesetzt werden. Die Verwendung dieser Einnahmen liegt in der Verantwortung der Träger. Erweiterungs-Investitionsbedarfe beziehen sich auf kostenintensive Neubau- oder Umbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze und stehen in aller Regel im Zusammenhang mit Ausbauprogrammen. Die hierfür erforderlichen Investitionsmittel sind nicht in den Kostensätzen für den laufenden Betrieb enthalten. Kita-Träger können sich an aufgelegten Ausbauprogrammen von Land oder Bund beteiligen und Projektanträge stellen. Fördermittel können in Höhe von bis zu 90 % der genehmigten Gesamtmaßnahmekosten (Kosten nach DIN 276, Hauptkostengruppen 200 -teilweise- bis 700) bewilligt werden. Eigenmittel der Träger sind in Höhe von mindestens 10% einzubringen. Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden – wie eingangs erläutert – von freien Trägern sowie den Kita-Eigenbetrieben des Landes vorgehalten. Die Kita- Immobilien befinden sich in unterschiedlichen Eigentumsformen: Fachvermögen Jugend der Bezirke (Nutzungsvereinbarungen oder Erbbaurechtsverträge mit Trägern), Sonstige Fachvermögen (Mischnutzungen z.B. mit Schule) Fachvermögen der Kita-Eigenbetriebe, Eigentum der gemeinnützigen Träger aus 1-€-Veräußerungen (ehemals bezirkliche Kita-Grundstücke), Sonstiges Eigentum der gemeinnützigenTräger sowie Privateigentum, Nutzung auf Grundlage von Gewerbemietverträgen (geschätzt etwas über 50% der Gesamtheit der Einrichtungen). 8 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 4 Eine zentrale Erfassung von Daten der differenzierten Investitionsbedarfe der gegenwärtig mehr als 2.640 Einrichtungen in Berlin sowie weiterer in Planung befindlicher Vorhaben unterschiedlicher Träger ist nicht möglich. Die Verpflichtung zur Unterhaltung und Instandsetzung von Kindertagesstätten auf landeseigenen Grundstücken wurde den jeweiligen freien Trägern und den Kita- Eigenbetrieben übertragen. Ein Gebäudescan analog dem Schulbereich wurde aus den aufgeführten Gründen nicht durchgeführt. 6. Gab es andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Kita? a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden/Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Kita schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? a) Falls nicht bekannt, waren sie jemals bekannt? b) Falls niemals bekannt, warum nicht? Zu 6. und 7.: Erhaltungsbedarfe (Renovierung, Sanierung) werden von den jeweiligen Betreibern der Kitas ermittelt und in eigener Verantwortung bearbeitet. Für Erhaltungsmaßnahmen können die Trägern zunächst anteilige Einnahmen aus der Kostenblattfinanzierung nutzen. Seit 2014 werden mit dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) Mittel für prioritär umzusetzende Sanierungsmaßnahmen in Kitas auf landeseigenen Liegenschaften zur Verfügung gestellt. Die Programmmittel werden bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie koordiniert und den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Hier wird auf die Mitteilung zur Kenntnisnahme für das KSSP 2018 (rote Nr. 0183 B vom 13.02.20199) verwiesen. Darüber hinaus wurden 2018 über SIWANA IV für besonders dringliche Sanierungsmaßnahmen der Kita-Eigenbetriebe zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausbaumaßnahmen (Erweiterungsausbauten bei bestehenden Einrichtungen sowie Neubauten oder Umbaumaßnahmen) werden unter Beteiligung der Standort-Jugendämter der Bezirke und der Einrichtungsaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter besonderer Beachtung von Regionen mit besonderem Ausbau- und Förderbedarf (Grundlage: Förderatlas, aktuell in der Fassung vom März 2019) entwickelt. Zu den Platzbedarfen erfolgt eine bezirkliche sowie überbezirkliche Kitaentwicklungsplanung (Gesamtbericht Kindertagesstättenentwicklungsplanung rote Nummer 2317 G10). Diese Planung erstreckt sich aktuell über den Zeitraum bis 2020 bzw. Kitajahr 2020/2021. 9 https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0183.B-v.pdf 10 http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17-2317.G-v.pdf 5 Der Platzausbau wird schwerpunktmäßig im Rahmen folgender Förderprogramme vorangetrieben: Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020, Kitaausbauprogramm des Landes „Auf die Plätze, Kitas, los!“ sowie Programm zur Errichtung Modularer Kita-Bauten (MOKIB). 8. Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern gibt im Bereich Kita es? Wie schneidet Berlin dabei ab? Zu 8.: Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit sind nicht bekannt. Ein Vergleich zwischen den Bundesländern findet nicht statt. 9. Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Kita investiert? (Bitte Darstellung Planund Ist-Kosten und wie finanziert!) Zu 9.: Fördermittel in den Ausbauprogrammen seit 2008: Bundesprogramme seit 2008: Programmzeitraum Zuwendungsbetrag für die Schaffung von Kita-Plätzen 2008 bis 2013 87.404.312,46 € 2013 bis 2014 27.613.429,76 € 2015 bis 2018 26.346.406,88 € (*) 2017 bis 2020 50.885.276,00 € (**) SUMME 192.249.425,10 € (*) Maßnahmen umgesetzt, Mittel noch nicht vollständig abgerufen (**) Programm noch in Umsetzung, Bewilligung von Restmitteln steht an Landesprogramme seit 2012: Haushaltsjahr Zuwendungsbetrag für die Schaffung von Kita-Plätzen 2012 6.119.020,29 € 2013 14.794.445,65 € 2014 7.098.763,62 € 2015 8.483.522,09 € 2016 25.539.825,66 € 2017 32.175.531,84 € 2018 45.223.647,09 € SUMME 139.434.756,24 € (*) (*) Erfassung bis 31.12.2018 In den Tabellen sind ausschließlich Fördermittel der Ausbauprogramme von Bund und Land erfasst; Eigenmittel der Träger werden nicht abgebildet. 6 10. Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Kita in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? Zu 10.: Die spezifischen Eigentumsverhältnisse der genutzten Kita-Immobilien wurden in den Erläuterungen bei den Teilfragen 4 und 5 dargestellt. Ein Gesamtvermögensbestand kann vor diesem Hintergrund nicht gebildet werden. 11. In welchem Fachvermögen werden die Vermögensgegenstände, die durch Investitionen im Bereich Kita erstellt werden, gehalten? Zu 11.: Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Kita-Standorte in bezirklichen Fachvermögen Jugend. a) Zu welchem Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? Zu a): Die Vermögensgegenstände gehören zum Fachvermögen Jugend der Bezirke Berlins . Die Bezeichnung in den jeweiligen Bezirken ist unterschiedlich. b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände? In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? Zu b): Die Vermögensgegenstände werden im Auftrag des Jugendamtes von der Serviceeinheit Immobilien (Bezeichnung weicht in den Bezirken ab) verwaltet. Der Betrieb der Kitas erfolgt durch die jeweiligen Träger auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung . c) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? Zu c): Die Fachverantwortung für die Vermögensgegenstände liegt beim Land Berlin, vertreten durch das Jugendamt des jeweiligen Bezirkes. d) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) 7 Zu d): Die Gebäude werden in der bezirklichen Vermögensrechnung erfasst und im Kapitel 4021 verbucht. Berlin, den 22. Juli 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie