Drucksache 18 / 20 125 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2019) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „j. Wohnungsbau“ – Teil 1 und Antwort vom 11. Juli 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20125 vom 28. Juni 2019 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – „j. Wohnungsbau“ – Teil 1 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Investitionsgüter(gruppen) gibt es im Bereich Wohnungsbau? Bzw. in was investiert die öffentliche Hand konkret im Bereich Wohnungsbau? Antwort zu 1: Investitionen im Bereich Wohnungsbau werden über die Hauptgruppe 8 („Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen“) aus diversen Kapiteln getätigt, z. B. Kapitel 2990, 1295 oder SIWANA. Dabei ist zu beachten, dass der Senat – im Gegensatz zu beispielsweise dem Schulbau – die Mittel nicht direkt seinem Zweck zuführt (Hauptgruppe 7, „Baumaßnahmen“), sondern mittelbar über die Investitionsbank Berlin und die Gewährung von Fördermitteln Soziale Wohnraumförderung betreibt. Die in diesem Rahmen konkret geförderten Maßnahmen können den jeweiligen Jahresberichten des Senats entnommen werden. Frage 2: Welche Produkte im Sinne der KLR des Senats gibt es im Bereich Wohnungsbau? Welche Durchschnittspreise haben sich die letzten zehn Jahre ergeben? Wie hoch waren die Infrastrukturkosten absolut und in Relation zu den Gesamtproduktkosten? Antwort zu 2: Entsprechend den Ausführungen zu Frage 1 ist die Kosten- und Leistungsrechnung des Senats nicht auf einen Kostenausweis für Wohnungsbau oder Wohnungsbauprojekte ausgerichtet, da ein Produkt „Wohnung“ nicht direkt finanziert wird. Frage 3: Wie haben sich parallel dazu die finanzstatistischen Investitionsausgaben sowie die tatsächlichen Mittelabflüsse für umgesetzte Investitionen entwickelt? 2 In der Roten Nummer 266 C heißt es: „Aussagen zum Sanierungsstau bzw. Investitionsbedarf sind neben dem Sektor Schule derzeit für die Bereiche Wissenschaft und Forschung/ Charité, eingeschränkt für den Tiefbau sowie für Justiz möglich. Entsprechende Hinweise finden sich unter den betreffenden Gliederungspunkten.“1 Demnach waren die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Wohnungsbau zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Antwort zu 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Ein diesbezüglicher Datenbestand liegt nicht vor. Frage 4: Sind die Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Wohnungsbau mittlerweile bekannt? Frage 5: Wurden für den Bereich als Ganzem oder in Teilen Gebäudescans ähnlich dem Schulgebäudescan durchgeführt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ausgang? Welche Kostengruppen wurden berücksichtigt? Bzw. wurden wie beim Schulgebäudescan nicht alle Kostengruppen berücksichtigt? Frage 6: Gab es andere Ermittlungen des Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarfe im Bereich Wohnungsbau? a) Wenn ja, welche und mit welchem Ausgang? Welche Methodik wurde angewandt? Wurden/Werden hierbei alle Kostengruppen berücksichtigt? Von wem wurde dies durchgeführt? b) Wenn nein, warum nicht? Frage 7: Welcher Gesamt-Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionsbedarf liegt im Bereich Wohnungsbau schätzungsweise vor? Über welchen Zukunfts-Zeitraum erstreckt sich die Berechnung? a) Falls nicht bekannt, waren sie jemals bekannt? b) Falls niemals bekannt, warum nicht? Antwort zu den Fragen 4 bis 7: Der Senat baut keine Wohnungen selbst, sondern reicht Wohnungsbauförderdarlehen aus. Insofern liegen keine entsprechenden Angaben vor. Frage 8: Welche Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Wohnungsbau gibt es? Wie schneidet Berlin dabei ab? Antwort zu 8: Dem Senat sind keine Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionstätigkeit zwischen den Bundesländern im Bereich Wohnungsbau bekannt. Frage 9: Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren in den Bereich Wohnungsbau investiert? (Bitte Darstellung Planund Ist-Kosten und wie finanziert!) Antwort zu 9: 1 S.1f, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.C-v.pdf 3 Wie in den Antworten zu den Fragen 1 sowie 4 bis 7 beschrieben baut der Senat keine Wohnungen, sondern fördert die Errichtung von Wohnungen Dritter. Frage 10: Wie hat sich der Gesamtvermögensbestand im Bereich Wohnungsbau in den letzten 20 Jahren insgesamt entwickelt? Wie hoch waren die Abschreibungen? Wie hoch waren die Investitionen? Antwort zu Frage 10: Der Senat führt ein Vermögensverzeichnis über die an Dritte ausgereichten Darlehensbestände. Der Vermögensbestand an Darlehen aus den Förderprogrammen des Wohnungsbaus bis 2002 per 31.12.2017 beträgt 2.615, 6 Mio. €. Der Vermögensbestand seit Einführung des Förderprogramms für den sozialen Wohnungsneubau 2014 bis Mitte 2019 ist auf 183,4 Mio. € angewachsen. Dabei handelt es sich um Baudarlehen, die an Fördernehmerinnen und Fördernehmer des sozialen Wohnungsneubaus ausgezahlt wurden. Frage 11: In welchem Fachvermögen werden die Vermögensgegenstände, die durch Investitionen im Bereich Wohnungsbau erstellt werden, gehalten? a) Zu welchem Landes- und/oder Bezirksressort gehören diese Vermögensgegenstände? b) Welche Institution, ggf. welche Unternehmen verwalten/betreiben diese Vermögensgegenstände? In wessen wirtschaftlichen Eigentum liegen diese, falls wirtschaftliche Nutzung und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen? c) Bei wem liegt die Fachverantwortung für diese Vermögensgegenstände? d) In wessen (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung werden sie gehalten bzw. verbucht? (Bitte Auflistung Höhe des Vermögen und wo verbucht und wie finanziert!) Antwort zu Frage 11: Das Land Berlin investiert nicht unmittelbar in die Erhaltung und Erweiterung von eigenem Wohnungsbau. Die vom Senat ausgereichten Förderdarlehen als Vermögensgegenstände befinden sich im Vermögensverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Darlehensbestände werden durch die Investitionsbank Berlin verwaltet. Die Fachverantwortung für die Darlehensbestände liegt ebenfalls bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Eine (Vermögens-)Bilanz bzw. Vermögensrechnung wird nicht geführt. Berlin, den 11.Juli 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen